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Eickels, Klaus; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Vom inszenierten Konsens zum systematisierten Konflikt: die englisch-französischen Beziehungen und ihre Wahrnehmung an der Wende vom Hoch- zum Spätmittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 10: Stuttgart, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.34724#0329

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Gleichrangigkeit in der Unterordnung

325

Erbe seines Vaters. Nach Roger von Howden dagegen verweigerte Richard
zunächst seinem Bruder das mit der Begründung, daß sie gleich-
rangig seien. Als er sich schließlich umstimmen ließ, habe Heinrich sich ge-
weigert, sein lnwMgZMfM entgegenzunehmen. Daraufhin sei Richard in großer
Eile nach Aquitanien zurückgekehrt und habe sein Land zur Verteidigung
vorbereitet"/
Zumindest der Bericht Rogers von Howden läßt erkennen, daß es Heinrich
II. 1183 nicht in erster Linie, wie Warren vermutet hat, um eine hierarchische
Restrukturierung der Erbengemeinschaft seiner Söhne zu einer dem ältesten
der Brüder unterstellten »Angevin federation« ging"/ Richard sah zunächst
in dem von ihm geforderten einen Akt der Unterwerfung und wei-
gerte sich daher, ihn zu leisten. Heinrich dagegen erkannte, daß das Ansinnen
seines Vaters weniger den Rang Richards mindern, als vielmehr seine eigenen
Pläne durchkreuzen mußte, die aquitanischen Barone gegen seinen Bruder zu
unterstützen und Aquitanien für sich selbst zu erwerben.

3. e. Die Funktion des Izowagmm in der Auseinandersetzung um die
Nachfolge Richards I.: Johann Ohneland und Arthur von der Bretagne
Gleich zweimal stellte sich die Frage, wer Nachfolger Richards I. werden
sollte: zum einen 1193, als Richard auf der Rückkehr* vom Kreuzzug in die
Gefangenschaft Heinrichs VI. geriet und ungewiß schien, ob er zurückkehren
würde; zum anderen 1199, als Richard überraschend an einer Verwundung
starb. Da er keine eigenen Kinder hatte, kamen als Nachfolger sein Bruder Jo-
hann Ohneland, aber auch seine Neffen Arthur von der Bretagne und Otto IV.
infrage.
Otto hatte erbrechtlich als Sohn einer Schwester die schwächste Position,
wurde von Richard jedoch besonders gefördert und hätte in einer von Ri-
chard selbst bestimmten Regelung der Nachfolge durchaus einen Platz finden
können. Da seine Position von der Förderung durch Richard abhängig war,
spielte er jedoch in den Auseinandersetzungen von 1193/1194 keine Rolle.
1199 kam er bereits nicht mehr in Frage, da er inzwischen zum römischen
König gewählt worden war.
Arthur von der Bretagne, der 1186 postum geborene Sohn Gottfrieds von
der Bretagne, war zwar während beider Krisen noch minderjährig, hatte je-
doch gerade deshalb nicht wenige Anhänger, die ein schwaches Königtum
anstrebten und für Arthur ins Feld führten, daß der Sohn des älteren Bruders
dem jüngeren in der Erbfolge vorgehe.

117 Rogerus de Hoveden, Gesta Henrici Secundi (RS 49; ed. Stubbs), Bd. 1, S. 292.
118 WARREN 1973, S. 561: Henry II »conceived of the future of the Angevin dominions not as an
empire but as a federation«. Warren widmet ein ganzes Kapitel seiner Biographie Heinrichs
II. (S. 559-593: Federal Government, c. 1178-1183) den Versuchen Heinrichs II., sein »federal
scheme« umzusetzen.
 
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