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Eickels, Klaus; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Vom inszenierten Konsens zum systematisierten Konflikt: die englisch-französischen Beziehungen und ihre Wahrnehmung an der Wende vom Hoch- zum Spätmittelalter — Mittelalter-Forschungen, Band 10: Stuttgart, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.34724#0320

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316

Kapitel V

heim die Normandie zu rechtmäßigem Besitz verliehen (Afonzzzzzzizzzzzzz cozzccsszY
pMcro, Ml^zzcfo sz&z ^zozzzz'zzz'o possz'&rgf ezzzzz zMre ^yz'fz'zzzc)".

3. b. Das ^zozzzzzyzMzzz des Eustachius 1137
Ebenso wie das IzozzzzzgzMzzz Wilhelm Aethelings 1120 lag auch das ^zozzzzzgzMZZZ,
das Eustachius, der älteste Sohn Stephans von Blois, 1137 Ludwig VI. leistete,
weniger im Interesse des französischen als im Interesse des englischen Kö-
nigs, der seine Ansprüche aut die Normandie und vor allem die seines ver-
mutlichen Nachfolgers absichern wollte. Daß nicht Stephan von Blois selbst,
sondern sein minderjähriger Sohn das ^zozzzzzgz'Mzzz leistete, ergab sich aus der
Konstellation des Konfliktes, aus dem dieses Interesse erwuchs.
Die Ansprüche Mathildes und Gottfrieds auf die Normandie und England
waren für Stephan vor allem deshalb gefährlich, weil sie einen Sohn hatten,
der in absehbarer Zeit an ihre Stelle treten würde. Mathilde nannte sich in
England nur dozzzzzzzz AzzyUmzzz und vermochte sich damit nicht gegen das Kö-
nigtum Stephans durchzusetzen; Gottfried konnte das Herzogtum der Nor-
mandie nur ZMtv Mxorz's beanspruchen und war zu keinem Zeitpunkt als Nach-
folger im englischen Königtum designiert. Heinrich dagegen würde, sobald er
mündig war, als König und Herzog uneingeschränkt handlungsfähig sein.
Der eigentliche Streit um die Nachfolge mußte in der nächsten Generation
ausgetragen werden. Das ^zozzzzzyz'Mzzz des Eustachius verschaffte ihm für die
Zukunft einen legitimatorischen Vorsprung vor Heinrich und sicherte zu-
gleich die Herzogsherrschaft seines Vaters in der Gegenwart.
Nach Ordericus Vitalis kam Stephan in der dritten Märzwoche, d.h. zwi-
schen dem 14. und dem 20. März 1137, in die Normandie. Urkunden lassen
erkennen, daß er innerhalb weniger Tage durch das Cotentin und weiter über
Bayeux nach Evreux zog und daß ihn die Königin begleiteteDas Osterfest
am 11. April scheint er in Evreux begangen zu haben. Ordericus Vitalis be-
richtet weiter, er habe sich im Mai mit Ludwig VI. getroffen (z'zz Mzzz'o Sfcp^zzz-
zzMS zvx eMzzz LMdozzz'co rege co^ozjMz'Mzzz Tza&Mz'f), das Herzogtum rechtmäßig von
ihm erhalten (Norzzzzzzzzzz'zzc dhczzlhzzz zzfz z'pso z'Mzv zvccpü) und wie sein Vorgänger
ein/bcdMS zzzzzzczfzzzc mit dem französischen König geschlossen. Uber den Ort
des Treffens sagt Ordericus nichts, allerdings läßt die Krankheit Ludwigs VI.,
der wenig später starb, vermuten, daß das Treffen nicht an der Grenze der
Normandie stattfand, sondern in Paris. Dies legt auch die Formulierung »si-

91 Guilelmus Malmesburiensis, Gesta regum Anglorum (OMT; ed. Mynors et al.), Bd. 1, S. 758
(V.419.3). Fulko von Anjou war der Schwiegervater Wilhelm Aethelings, Adela von Blois die
Schwester seines Vaters.
92 CROUCH 2000, S. 63 f. Die Datierung seines Eintreffens in Evreux ergibt sich aus der Tatsa-
che, daß eine in Bayeux und zwei in Evreux ausgestellte Urkunden auf das Jahr 1136 datiert
sind, d.h. nach Annunziationsstil vor dem 25. März, nach Osterstil vor dem 11. April 1137
ausgestellt sein müssen; Regesta Regum Anglo-Normannorum 1066-1154 (ed. Davis et al.),
Bd. 3, Nr. 594 (Bayeux), Nr. 69 und 843 (Evreux). Welchen Jahreswechsel die Kanzlei Ste-
phans zugrundelegte, ist unklar.
 
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