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Büttner, Andreas; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Der Weg zur Krone Titelzusatz:: Rituale der Herrschererhebung im spätmittelalterlichen Reich — Mittelalter-Forschungen, Band 35,2: Ostfildern, 2012

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https://doi.org/10.11588/diglit.34719#0280

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Diplomatik

715

dem erwehen König ein römischer König,^° wie er sich selbst auch bereits vor seiner Krö-
nung nannte.^

7.1.3 Zwischenfazit
Einer zusammenfassenden Auswertung der Datierungsgewohnheiten und der als herr-
scherliche Selbstaussage verstandenen Titulatur müssen einige Überlegungen voran-
gestellt werden. Zunächst gilt es besonders für die erste Hälfte des 13. Jahrhundert fest-
zuhalten, dass die Angabe der Regierungsjahre oftmals gänzlich unterlassen wurde
beziehungsweise generell nur sehr wenige Urkunden ausgestellt wurden, so dass die
Analyse hier auf eine recht begrenzte Datenmenge zurückgreifen muss. Im 13. und
zu Beginn des 14. Jahrhunderts sind außerdem bei zahlreichen Herrschern gewisse
Schwankungen hinsichtlich des Epochentags, der Wahl des Titels oder dem Zeitpunkt
der Aufnahme der Regierungsjahre zu konstatieren. Während das Vorgehen bei Wen-
zel auf politische Gründe - die Rücksichtnahme auf die Kurie'^ - und damit auf einen
bewussten Gestaltungswillen zurückgeführt werden kann, wird in anderen Fällen eine
gewisse Unsicherheit der Kanzlei in Betracht zu ziehen sein. Gerade bei der erstmaligen
Erhöhung der Regierungsjahre konnte es zu Abweichungen kommen, wie zum Beispiel
bei Ludwig IV. oder Rudolf von Habsburg. Bei Letzterem wurde neben Wahl und Krö-
nung offenbar auch die Übergabe der Reichsinsignien als Datierungsgrundlage heran-
gezogen, was deren durch die Forschungen von Jürgen Petersohn zuletzt deutlich ge-
schmälerte Bedeutung zumindest für diesen Fall etwas rehabilitieren dürfte.
Daneben konnten bedeutsame Entwicklungen im Laufe der Herrschaft eine Ände-
rung hervorrufen, was in besonderem Maße für die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts
gilt: Sowohl Philipp von Schwaben als auch Otto IV. haben die Anerkennung durch die
vorher auf der gegnerischen Seite stehenden Fürsten mit einem Wechsel der Datierung
begleitet, der durch die neu beginnende Jahreszählung diesen Ereignissen Rechnung
tragen sollte.'^ Die Änderungen waren jedoch nur von kurzer Dauer, schon bald oder
sogar parallel dazu kehrte man wieder zum ursprünglichen Referenzpunkt zurück.
Dies gilt ebenfalls für Wilhelm von Holland, der in einer Urkunde aus dem Jahr 1252
wohl kurzzeitig seine Regierungsjahre von Neuem beginnen ließ, wie auch Sigismund
nach seiner Krönung die Datierung für etwa zwei Monate um die gesonderte Angabe
der Krönungsjahre ergänzte. Dauerhafter war hingegen die Änderung des Elekten-
titels, was in der Regel durch die Krönung, bei manchen Herrschern jedoch bereits in
deren Vorfeld geschah. Für Heinrich (VII.) war es stattdessen die Kaiserkrönung seines
Vaters, die aus dem eiecfns einen Rowanornw rex machte, während Konrad IV. erst nach
dem Tod Friedrichs II. seine Regierungsjahre von diesem Ereignis an zu zählen begann.

130 Siehe oben, Kapitel 5.15.4.
131 RTA MR 1, Nr. 200, S. 200: Maxz'zzzzlMzzzzs dzüzMaydwMU dezzzezdM Rozzzazzorzzzz: rex sezzzper zzzzgzzsfzzs ..
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Kurpfalz Urkunden 352 (siehe hierzu oben, Anm. 89):
WhMaxizzzzlzazz WMgoffsgnaden Rozzzzsc/zerKozzzgzzz aHezz zzlezz zzzerer desRez'c/zs ....
132 Siehe oben, Anm. 74 und allgemein Kapitel 5.10.3.
133 Bei Philipp von Schwaben die nachgeholte Krönung in Aachen, bei Otto IV. die allgemeine An-
erkennung auf dem Hoftag in Frankfurt.
 
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