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Schroeder, Leopold von
Indiens Literatur und Cultur in historischer Entwicklung: ein Cyklus von 50 Vorlesungen, zugl. als Handbuch der indischen Literaturgeschichte, nebst zahlr., in dt. Übers. mitgeteilten Proben aus indischen Schriftwerken — Leipzig, 1887

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https://doi.org/10.11588/diglit.16152#0652

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Vierundvierzigste Vorlesung,

Die dem König Qriharsha zugeschriebenen Dramen und ihre muthmaass-
lichen Verfasser. Bhavabhüti und seine Dramen. Vigäkhadatta's Mu-
dräräkshasa. Bhattanäräyana's Venisamhära. Räja<jekhara. Kshem'i-
^vara oder Kshemendra. Jayadeva. Stücke possenhaften und satirischen
Charakters. Krish^ami^ra's Prabodhacandrodaya.

Verfolgen wir die Entwickelung des indischen Schauspiels
von Kälidäsa ab chronologisch weiter, so wären aus dem sie-
benten Jahrhundert nach Chr. vor Allem die dem König Qri-
harsha oder Qriharshadeva zugeschriebenen Dramen hervor-
zuheben: Ratnävali, Nägänanda und Priyadar^ikä.

Ratnävali oder „die Perlenschnur", deren wir schon früher
Erwähnung gethan haben, ist ein hübsches Stück mit manchen
poetischen Schönheiten und fein gezeichneten Charakteren. Es
führt uns in das Hof- und Haremsleben des indischen Mittel-
alters und lehnt sich in vieler Hinsicht an Kälidäsa's Mälavi-
kägnimitra an. Auch hier liebt der König eine Dienerin seiner
Gemahlin, die sich schliesslich als die bei einem Schiff brach
verloren gegangene Prinzessin eines anderen Reiches heraus-
stellt, mit der er sich nun ohne Anstand vermählen darf. Ein
Reflex der historischen oder epischen Ueberlieferung, die dem
Dichter vorgelegen zu haben scheint, findet sich in Soma-
deva's Kathäsaritsägara.1 Originell ist in unserem Drama das
Auftreten eines Zauberers, der sich vermisst, dem König und
seinem Hofe die wunderbarsten Dinge zu zeigen und dies Ver-
sprechen auch glänzend löst. Sprich! — sagt er zu dem König
Udayana —

Sprich, o Herr, was soll ich zeigen?

Willst du, dass die Berge steigen
In die Luft? Dass dunkle Nacht
Eintritt, wenn der Mittag lacht?

1 Vgl. darüber die Einleitung zu Fritze's Uebersetzung der Ratnä-
vali, p. XII flg.
 
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