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E. A. GESSLER: VOM WURFBEIL DES 15. JAHRHUNDERTS
BAND 2
lassen, diese Waffe sei von den Eidgenossen des
15. Jahrhunderts gebraucht worden.
Im Gegenteil steht fest, daß keine schriftliche oder
bildliche Quelle der Zeit Schweizer mit dieser Waffe
zeigt oder sie nennt. Die Handhabung einer solchen
lag ihnen in keiner Weise.
Rose erwähnt ferner, daß gegen die Mitte des
15. Jahrhunderts in Süddeutschland das Wurfbeil
ganz allgemein zur kriegsmäßigen Ausrüstung des
mann Heinrich von Malters aus Bern, genannt der
„Schlosser“, welcher mit über 1000 Mann freiwilli-
ger eidgenössischer Knechte der Stadt wider den
Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu Hilfe zog,
die Art der Bewaffnung nach Schweizerart für das
nürnbergische Fußvolk. Den Langspieß führten die
eidgenössischen Knechte, hingegen werden für die
Truppen der Reichsstadt unterschieden Büchsen- und
Armbrustschützen nebst Halbartierern, diese sollen
Abb. 2. Diebold Schilling, amtliche Bernerchronik. Bd. 1, Bl. 77, 1478. Berner und Freiburger auf dem Marsch.
Landesaufgebotes und gemeinen Mannes gehörte. Als
Beweis führt er unter anderm auch die Bewaffnung
der Nürnberger Söldner durch Heinrich Schlosser
von Bern im Jahre 1449 an. Gerade diese Stelle
zeigt jedoch, daß keine Wurfbeile, sondern Hand-
streitäxte verstanden werden müssen4). Später
spricht sich Rose vorsichtiger aus, es scheine sich
bei dieser Verordnung um Wurfbeile zu handeln.
Der Text lautet: „Daß si hetten ein kurz Gewandt
und ein jeder ein gut Armst, Puchsen oder Helm-
parten, und dazu ein gut lang Messer oder Schwert
oder Beil an der Seite hangend; auch verbot er
ihnen, zu tragen klein bös Spieß, Lanzen, Kappen,
Sack und Mäntel“ (Text nach Rose). Hier verordnet
somit der von Nürnberg angeworbene Feldhaupt-
4) S. o. B. 2. S. 356.
zu ihrer Hauptwaffe noch tragen lange Messer, d. h.
sog. „Hauswehren“ und Schwerter oder Beile. Diese
letzteren haben mit dem in den sonstigen Verord-
nungen vorkommenden Wurfbeil nichts zu schaf-
fen; es sind dies Handäxte, welche im Gegensatz
zu der langen Streitaxt, der „Mordaxt“, mit einer
Hand geführt werden konnten. Diese Waffe ist
spezifisch schweizerisch; es haben sich nur wenige
Stücke erhalten, so im Zeughaus zu Solothurn; sie
wurden eben später als Werkzeug verwendet und
sind so verschwunden. Auch die Sdhriftquellen er-
wähnen sie selten. Hingegen besitzen wir in den
Darstellungen der schweizerischen Bilderchroniken
aus dem Ende des 15. Jahrhunderts eine ganze
Reihe Bilder, welche klar und deutlich zeigen, daß
es im 15. Jahrhundert üblich war, an Stelle des
E. A. GESSLER: VOM WURFBEIL DES 15. JAHRHUNDERTS
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lassen, diese Waffe sei von den Eidgenossen des
15. Jahrhunderts gebraucht worden.
Im Gegenteil steht fest, daß keine schriftliche oder
bildliche Quelle der Zeit Schweizer mit dieser Waffe
zeigt oder sie nennt. Die Handhabung einer solchen
lag ihnen in keiner Weise.
Rose erwähnt ferner, daß gegen die Mitte des
15. Jahrhunderts in Süddeutschland das Wurfbeil
ganz allgemein zur kriegsmäßigen Ausrüstung des
mann Heinrich von Malters aus Bern, genannt der
„Schlosser“, welcher mit über 1000 Mann freiwilli-
ger eidgenössischer Knechte der Stadt wider den
Markgrafen Albrecht von Brandenburg zu Hilfe zog,
die Art der Bewaffnung nach Schweizerart für das
nürnbergische Fußvolk. Den Langspieß führten die
eidgenössischen Knechte, hingegen werden für die
Truppen der Reichsstadt unterschieden Büchsen- und
Armbrustschützen nebst Halbartierern, diese sollen
Abb. 2. Diebold Schilling, amtliche Bernerchronik. Bd. 1, Bl. 77, 1478. Berner und Freiburger auf dem Marsch.
Landesaufgebotes und gemeinen Mannes gehörte. Als
Beweis führt er unter anderm auch die Bewaffnung
der Nürnberger Söldner durch Heinrich Schlosser
von Bern im Jahre 1449 an. Gerade diese Stelle
zeigt jedoch, daß keine Wurfbeile, sondern Hand-
streitäxte verstanden werden müssen4). Später
spricht sich Rose vorsichtiger aus, es scheine sich
bei dieser Verordnung um Wurfbeile zu handeln.
Der Text lautet: „Daß si hetten ein kurz Gewandt
und ein jeder ein gut Armst, Puchsen oder Helm-
parten, und dazu ein gut lang Messer oder Schwert
oder Beil an der Seite hangend; auch verbot er
ihnen, zu tragen klein bös Spieß, Lanzen, Kappen,
Sack und Mäntel“ (Text nach Rose). Hier verordnet
somit der von Nürnberg angeworbene Feldhaupt-
4) S. o. B. 2. S. 356.
zu ihrer Hauptwaffe noch tragen lange Messer, d. h.
sog. „Hauswehren“ und Schwerter oder Beile. Diese
letzteren haben mit dem in den sonstigen Verord-
nungen vorkommenden Wurfbeil nichts zu schaf-
fen; es sind dies Handäxte, welche im Gegensatz
zu der langen Streitaxt, der „Mordaxt“, mit einer
Hand geführt werden konnten. Diese Waffe ist
spezifisch schweizerisch; es haben sich nur wenige
Stücke erhalten, so im Zeughaus zu Solothurn; sie
wurden eben später als Werkzeug verwendet und
sind so verschwunden. Auch die Sdhriftquellen er-
wähnen sie selten. Hingegen besitzen wir in den
Darstellungen der schweizerischen Bilderchroniken
aus dem Ende des 15. Jahrhunderts eine ganze
Reihe Bilder, welche klar und deutlich zeigen, daß
es im 15. Jahrhundert üblich war, an Stelle des