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49

Supplemente

5Q

zur

allgemeinen

LITERATUR-ZEITUNG

vom Jahre 1786.
Numero 7.


GESCHICHTEN
Stendal , bey Franzen : Codex Diplomatien^
Brandenburgenßs, aus Originalien undCopial-
Biichern gefammlet und he raus gegeben vou Phi-
lipp ITilh. Gercken. Tom. VIII. 2 Alphabet mit
2 Kupsertafeln in 4. i/gy. (2 Thlr.)
Wir Tagen es mit Bedauern, dass wir gerade
nur den letztem Theil dieses in seiner Art
vorzüglich i’chätzbaren, und für die Geschichte und
die Diplomatik in gleichem Verbände wichtigen
Werks anzeigen können. Der gelehrte Diploma-
tiker erklärt in der Vorrede, dass eres mit die-
sem Bande beschlossen habe , nicht, was wir
mit noch mehr Bedauern sagen mussen, weil es ihm
an Materialien, sondern an Käufern mangle. Dass
sich für ein so gelehrtes und nicht allein durch die
gelieferten Urkunden, sondern auch durch die in
demselben reichlich micgetheilten neuen und interes-
santen Bemerkungen so brauchbares Werk nicht ein-
mal 2<o Käufer gefunden haben, — denn aus so
viel Exemplare war nur die ganze Aussage ge-
macht — ist sür den wahren Geschichtssorscher ein
eben so kränkender Gedanke, als er es für den
Vf. ist. Nicht leicht in einem diplomatischen Werke
sind die Urkunden mit so geprüfter Kenntniss und
Treue, wie in diesem, geliesert und mit so kriti-
scher und für die Geschichte so nützlicher Gelehr-
samkeit bearbeitet worden.
Herr G. hat in diesem Bande verschiedene Ur-
kundensämmlungen mitgetheilt. Die Erstre ist das
Diplomatarium MifceUaneum, eine Sammlung ver-
schiedener aus verschiedenen Archiven genomme-
ner und verschiedene Gegenstände betreffender ,
fast durchaus wichtiger Urkunden. Ausser vielen
andern sür die Literatur so wichtigen und längst
entsehiedenen Vortheilen haben die gelehrten Rei-
sen des Vers. auch den grossen Nutzen gehabt,
dass er uns von einigen sehr wichtigen Urkunden
weit belser hat unterrichten und mit andern ganz
neu hat beschenken können. Die N. 1 von Kön.
Konrad I für die Güter der Wormser Kirche aus-
gestellte Bestätigungsurkunde von 923 ist gleich
rf, L, Z. 1786. Supplemeittband.

sehr auffallend. Schannat hatte diese Urkunde
schon in der Hißoria epifcop. JPovmat. aus demsel-
ben Original abdrucken lallen, aber , um der Ur-
kunde noch mehr Wahrheit und Glaubwürdigkeit
zu geben, das in dem Original angezeigte Jahr
923, weil Konrad schon 918 gestorben ist, eigen-
mächtig in das Jahr 918 verändert, ohne doch die
in der Urkunde angegebene Indiction und das Re-
gierungsjahr Konrads mit gleicher diplomatischen
Betriigerey nach jenem Jahre umzuändern. Ein so
eigenmächtiges Versahren mit der gänzlichen Ver-
schweigung des in dem Original vorgefundenen
fälschlichen Jahres giebt der Glaubwürdigkeit des
Schannat einen grossen Stoss. Herr G. giebt mit
seiner ihm eigenthümlichen Treue und Gewissen-
haftigkeit das in dem Original slehende Jahr 923,
so wohl als die Indiction und das Regierungsjahr
Konrads an , und zeigt , dass sie alle schon in
der Urkunde sälschlich angegeben sind. Ob aber
der Versicherung des Hrn. G. ungeachtet, dass er
nichts falsches an der Urkunde gefunden habe, al-
le diese in derselben entdeckten falschen Angaben
doch nicht manchen Zweifel gegen die Urkunde
selbst erregen sollten ? Auch mit der N. 2 aus
dem Original gelieferten Schenkungsurkunde Kon-
rads II für das Stift Worms vom Jahre 1036
kommt die Treue des Schannat ins Gedränge ,
weil er sie durchaus fehlerhaft abgeschrieben ge-
geben hat. Und doch ist sie ein wichtiges Doku-
ment zur Geschlechtsreihe des Salischen Hauses,
weil Konrad II seiner Vorfahren aussührlich in
derselben gedenkt. N. 3 und 4 sind wieder sehr
wichtig, und schon darum merkwürdig, weil sie
Hr. G. aus einem Archive mittheilt, aus welchen
sie kein Mensch erwartet haben würde, aus dem
Domarchive zu Speyer. In der erstern den Braun-
schweigischen Geschichtschreibern bisher ganz un-
bekannt gebliebenen Urkunde , schenkt Heinrich
IV dem Herzog Otto 1062 das Schloss Ratzeburg
im Lande der Polaber Slaven, das in des Herzogs
Mark gelegen war. Merkwürdig sind in derselben
die Worte: Salvo per omnia et intaffo Saxonie limi-
te etc. weil hier die Grenze und Mark von Sach-
sen gegen diePolaberund Obetriten bestimmt wird.
In der zweyten schenkt Heinrich IV seiner Gemah-
 
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