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SUPPLEMENTE

22?

wiesen werden können, /) Durch die Ueberein-
stimmung mehrerer Statuten — Wirklich scheint
Hr. F. der Wahrheit, selbst gegen seine Ueber-
zeugung, dann zu trotzen, wenn es aus Verthei-
digung seiner einmal aufgestellten Hypothesen an-
kommt, denn zu seiner Ehre wollen wir hoffen,
dass es ihm mit jenen Beweisen, deren Unssatthaf-
tigkeit schi.n so oft dargelegt worden, nicht ge-
nug Ernst iss,
Hamburg, b. Meyn: Sammlung HamburgiJeher
Verordnungen, herausgegeben von Chrißian
Daniel Anderfon, b. R. D, Zweyter Band,
welcher die Verordnungen von 1783- bis
1788- enthält 30 Bog- 8-
Der erste Band dieser Sammlung erschien im
Jahr 178?« als eine Fortsetzung der mit dem Jahr
1774. geschlossenen Klefekerschen zwiesachen
Sammlung Hamburg]’(eher Verfassungen und Ham-
burgischer Mandate, und liegt ausserhalb den Gren-
zen der A. L. Z. Sammlungen dieser Art lind
nicht bloss dem Innländer schätzbar und unent-
behrlich, sondern können auch das Verdien!! ha-
ben, dem Ausländer auf mehr als eine Weise
brauchbar zu werden; besonders lässt sich dies
von den Annalen der Gesetzgebung einer der er-
ssen, wohl eingerichtetsten und aufgeklärteren
Handelsstädten Deutschlands mit vielem Recht er-
warten. Wir wollen versuchen, die wichtigsten
Stellen dieses einen reichen Gewinn für die Ge-
setzgebung, besonders in Absicht der Polizey und
der Handlung, enthaltenden zweyten Bandes in
diefer Rückficht unter eine in der Sammlung selblh
gänzlich fehlende systematische Uebersicht zu
ordnen:
1. Cameral - JVefen. Verpachtung der
des fremden Biers an die Brauer - Brüderschaft; ein
wohlgewählter Versuch, durch eigne doppeltes
Interesse der Pächter, die Desraudation zu ver-
mindern. Bedingnisse zur Verpachtung der Korn
Brandwein - Accise. Mauten - Mandat, oder An-
schlag zur Verpachtung (Verwartung) der Mehl-
Acafe. Unbegreissich dass eine Handels - und
Manufacfurssadt. die nur diwch wohlfeilen Preis
des Arbeitslohns in der Concurrenz ihrer Mitarbei-
ter fortdaurend den ersten Rang zu behaupten in
Stande ist, es gerathen finden kann, die unent-
behrlichsten Bedürfnisse des Lebens mit Steuern zu
belegen! Mandat wider die Kipper und IKipper;
Notisication wegen einiger salfchen Geldforteu;
durch die Dänisch ■■ Holtleinische Münz - lief rm
veraniasste Mandate, den Gebrauch fremder Münz-
sorten betreffend, ein wie es scheint, nicht ganz
gelungener, vielleicht auch nicht ganz anzurathen-
der Versuch, die innereCirculation auf das schwe-
rere Stadtgeld einzuschränken, und von der be-
nachbarten leichtern Münze gänzlich zu befreyen-
Bekanntmachung der Grundsätze, an welche man
sleh in Absicht des Poß-Rißco gebunden hält.

-• Handlung und Schissahrt. Erneuertes Ver-
bot, der See-Ausfuhr von’ Eichenbork und Lohe;
Aufhebung des bis dahin aus die Ausfuhr des dort
fabricirten Zuckers gelegten Zolles und Vorkeh-
rungen der von dieser Ausfuhr befürchteten Zoll-
defraudationen zu mehren. (Hier hätte das Gesetz
selbst, nicht blos der Ausfuhr - Eid eingerückt
werden sollen.) Unkdssen-Tarif des (zur Auf-
bewahrung beuerfangender Waaren bestimmten)
Theerhofs. Neue Ordnung der Schiffszimmerleute;
Verordnung nach welcher beim Laden und Löfchen
Schiffer, Schisssofficiere und Schisssvolk, wie auch
Leichterschiffer, Ever - und Zellenführer sich zu rich-
ten haben, Reglement des (zur Annehmung des
Schiffsvölks bessellten) IVaJferfchouti ; Verfügun-
gen wider Schissdiebßäle", wider den Holzdieb ftal
auf den Deichen im Haven und auf der Elbe,
wegen richtiger Verzollung der ankommenden und
abgehenden Schiffe, und wegen Sicherung der
Schiffahrt in der Oßfce während des nördlichen Krie-
ges,- Reglement sür die zu Cuxhaven ankommen-
den , und Sanitätsanßalten für die aus der mittel-
landischen See ankommenden Schiffe; Notificatio-
nen wegen Veränderung des Fahrwaffers beym Aus-
ssuss der Elbe, und wegen Verlegung der Bezeich-
nung des Fahrwassers aus der Eibe liegenden Ton-
nen; Verbote-, im Haven und ia den Canälen die
Fahrt nicht zu benutzen.
3. Polizey. Neue Gagen - Ordnung zur Beförderung
der öffentlichen Sicherheit, Bequemlichkeit, Rein-
lichkeit, um! Verbesserung des Gassenpssasters»
Verbesserte Einrichtung der Gaffen - Reinigung»
Bezeichnung der Gaffen und Käufer mit Namen und
Numern. Verbesserung der Gaffenbeleuchtung;
Wegschastung des Schuttes und Schnees. Verfügun-
gen wider das unbändige Kahren der Wagen und
Schlitten, ungleichen wider Beschädigungen
öffentlicher Gebäude, Aussauf und Unfug bey den
IVerbhäufern PffßhäufeiuwA den Schauspielhaufe.
Polizey - Ansfak bey einigen öffentlichen Feiierlich-
keiten. Verfüg ngen gegen nni.ef ’gte ß'ägerey
und gegen die der Besriedigung ^r
Felder ingleichen zur össentlichen Jbicherht m auf
dem Stadtdeich. Verfügungen zur Verbesserung
des Brauwefens, zur Verhütung des unbefugten
Schlachtens und zur Sicherung richtiger Maasse
beym 'Steinkohlenhandel. Verbesserung der Feuer-
lößhungs - Anftalten; Aufhebung des bis dahin
bey entstehender Feuersbrunst üblich gewesenen
Thorschlusses. Verfügungen gegen unvo: sichtiges
Schiefsen , gegen l'irnißkochen in Privathäulsern,
gegen Feschädigung der Blitzableiter, und gegen
die Aussassung mit Feuer gt füllter Aeroßatcn ; Ver-
sügungen wider den Gebrauch des Brand-und
Mutterkorns, wider schädliche Arzneyen, wider
die Einschleichung anßeckender Seuchen, wider
wüthige Hunde, wider die Gefahr des Kohlen-
Dampfs . und zur Rettung Ertrunkener und Erjtick-
ter. Neue Armen - Ordnung, lammt den zur wirk-
lichen Einsührung dieser vortressichen Anstait in
der
 
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