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Erſter Band, fünftes Stück, Sonnaßends den 17.
' Januar 17975.
Fr a n Er eich
H. woßi Religion nie ſo nöthig gehabt
als in gegenwärtiger Lage, daher muß man
ſich freuen, wenn man höret, wie dies
und jenes Conventsglied ihr das Wort öf-
fentlich und männlich redet. :
Moerzüglich that dies ein gewiſſer Gre,
goire , welcher dem Convente zeigte, wie
unpolitiſch es wäre, wenn man den gan-
zen geiſtlichen Stand wider die Republik
reitze,, durch Gewaltthätigkeiten ihn zu ei-
nem verzweifelten Widerſtande zwinge, da
man ſich vielmehr bemühen sollte, denſel-
ben zu gewinnen und durch ihn das Volk
in guter Stimmung zu erhalten. Er führ-
te ſeinen Kollegen dabei zu Gemüthe, daß
es hart ſei , einen ganzen Stand zu verfol-
gen, teil es einzelne Böſewichter bei dent-
ſelben gab. Ferner, daß religióſe Mei-
nungen oder Vorurtheile zwar turch Be-
lehruntz, aber nicht durch Zwang nieder-
geschlagen werden können, und daß unter
allen Gewaltthätigkeiten keine grauſamer
als die ſei, wenn man jemanden zwingen
will, das zu glauben, was andre glau-
ben. DJede Religion ~ ſſo fährt er fort --
welche die Regierung des Landes anerkennt,
muß von derselben geſchützet werden - keis
ne vor der andern einen Vorzug erhalten. -
Dabe' muß es Jedem ganz frei ſtehen,
Gott nach seiner Art zu verehren, ob in
Tempeln oder Synagogen (wie die Juden)
in Moſcheen oder Pagoden 34) ob einer
getauft oder b-ſchnidten ſei u. dgl. darnach
hat die Regierung nichts zu fragen , ſei es
auch, daß einer , wie die Egypther thun,
einen Ochsen anbethen wollte. Dieſe Ge-
ſinnungen, (setzt er hinzu) haben Holland
und Amerika Reichthum und Wohſlſtand
gebracht, ihre Verletzung aber unter Lud-
ivig dem 14den, (durch Verfolgung alles
deſſen, was nicht katholiſch hies) Frank-
reich entvölkert und ſchreckliche Auftritte
veranlaſſee. Unter den Deſpoten von
Aſien und Afrika herrſcht Religionsfreiheietnn.
und in dem freien Frankreich ſoll fie ver-
bannt ſeyn ? Man hat ſie den eroberten
34) Moſcheen werden bey den Tütken ~ und Pagoden bei den Iudiegern «r diejenigen Orte genannt , ws
man fich zu gottesdienſtlicher HLanslung é.veulastses verſamumlet.