. Mit Landesherrlicher k E h :
Auch Kaiſ. sdnizl. § § T |
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smecter § Band, Küzf und fietztoes 9.08, De xa den tißis Dr cember ies. ft;
‘England und Rußland
ſchloſſen am 18hen Febr., zu Prtersturg
folgenden Traktat mit elnantit: 1) Es
ſoll zwiſchen dem Könige von Großbr itan-
nien und der Kaiſerin von Ruflandbeſtän-
dige Freunbſchsft herrſchen, und ſie garan-
tiren sich gegenseitig ihre jetzigen ynd etwa
: nocſ) durch Traktaten zu erhalter: den Länder.
2) Sollte einer von ihnen zur See oder zu
Uande angegriffen werden , so soll der audre
im das in folgenden Artikeln ſtipulirte
liefern. 3) Beide Mächte étklären, daß
ſie durch den gegenwärtigen Traktat keine
andre Mag ;cht beleidigen oder beeinträchtigen
wollen, sondern ihn nur zu ihrer gegeuſei-
tigen. Sicher heit, Wiederherſtellung des
Friedens und der Erhaltung der allgemei-
nen Ruhe , vorzüglich der Ruhe des Nor-
dens geſchloſſen haben. 4) Wenn der Kö-
nig von Großbritannien von einer andern
Macht angegriff.n oder in ſeinen Belitun-
gen auf itgens cine Art beuntuhiget wird,
und er es s fat vöthi 11 t]OS det; Beiſtand |
[ciner Bundesgenoſſinzu verlangen, ſo wird
ihn: die Kaiſerin ſogleich 10000 Mann Ine
fanterie und 2000 M. Kavallerie ſchicken. .
Findet sich die Kaiſerin von Rußland ane
Muh c Chatte ſo wird der KösÖ
zig von Grofbritannien ihr 19 Kriegs-un.
nämlich 2 von Z
inietſchiffe ſchicken,
6 von 60 und 4 von 5© Kanonen, welche
Schiffe zuſammen 708 Kanonen t. 4562n
Mann Equipage führen werden. g) Iſt
die Art des Anariſſs so beſchaffen, daß der
angegriffene Theil den obengedachten Suc«
curs nicht vorcheilyaft findet , ſo wollen
beide Mächte ſelbigen in Geld verwandeln.
und die Kaiſerin wird in dieſem Faledean.
Könige von Groubritatmien 500,000 Ryu-
bel jahrlic, während der Dauer der Feinde
ſeligkeiten zu den Kriegskoſten ſchicken. n
Eben ſo wird der König von Großbritann .
nien dieſelbe Summe der Kalſerin ſchicken,
wenn ſie es im oben gedachten Faüe vere .
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