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Steinbeck, Christoph G. [Bearb.]
Aufrichtig-teutsche Volks-Zeitung: ein nützliches Hand- u. Hausbuch für d. dt. Volk, seine Lehrer u. seine Freunde — 1795

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https://doi.org/10.11588/diglit.43827#0441

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Mit Landesherrlicher . E

Auch | Kaiſ. Königl.



: ü hoher Erlaubniß .

/ t ; Churf. Sächſ. Priv.



Zweeter Band, Fünftes Stück,

Frankreich .

Wr erfüllen unſer, C im vorigen Stü-
cke, gethanes Verſprechen; etwas Näheres
vôn dem Entwurfe der neuen franzöſt-
ſchen Konſtitutionsurkunde mitzutheilen,
heute um ſo viel lieber , je gewiſſer wir
ſind, daß unſere teſer nicht gleichgültig
bei ſo einer Sache ſcyn können, die das dau-
erhafte Wohl von 25 Millionen Menſchen
hegründen, und einem gequälten Lande,

ſeine ſangvermißte Ruhe wiederacben ſoll.

Diese Urkunde aber von Worc zu Wort
hier abdrucken zu lassen , iſt ſchon um des-

willen nicht möglich, weil sie aus 967-

Artikeln beſtchet, also so lang iſt, daß ſie
mehrere von unsern Blättern gantz einneh-
men würde. Doch denken wir daraus ei-
nen Auszug zu liefern, der das Weſentli-
ce derſelben , oder ihren Geiſt vollkommei
darſtellet ~~ Hier iſt er : ;

Gera den 18. Julius 1795Ÿ

Z ¿V.

Die franzöſiſche Republik bleibt, c wie

man leicht vermuchen konnte , auch nach dieſee

neuen Konſtitution ) Lins und untheilbar.
Alle franzöſiſche Bürger zuſammen machen
den Souverain aus ~~ Die franzöſiſhe
Nazion wird zur Ausübung ihrer gleichen
Rechte in Urverſammlungen der Kantone

abgetheile. Zur Verwaltung der Juſtiz

u. s. f. + wird Frankreich in Departe-
ments und Maunizipalitäcen abgetheilt ;
( die Abtheilung in Distrikte wird abge-
ſchast ). +– Im übrigen ſoll: .
1. Die geſesgebende Verſaminlunct
aus 750 Mirgliedern beſtehen, und in 2
Kammern verktheilt ſeyn: 1) die Kammer
der Acitern, von 2F0, uud 2) die Kant-
mer der Jüngern , von s00 Depuekirten.
Jedes Mirglied der Kammer der Aeltern
muß wenigen z0 Jahr alt ſeyn, eigne
Grundftücke besiten, wenigstens 1 € Jah-
re qs in Frankreich anſäſſig gewesen seyn,
 
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