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Auch Kaiſ. Könie. TI
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haoher Erlaubulß
e .u.Churf. Sächs. Priv.
Iweeter Band, Vier und Zwanzigſtes Stück, G e ra den 22, September 1795.
. dDeurſchtann.
Sri den 7den | dieſes iſt man in
Regensburg beschäftigt, die noch ( auſer
der Vestſetzung der Stärke der Reichsfrie-
densdepucation ) in der Vorbereitung zum
Friedensſchluſſe nêöthigen Punkte zu beſtim-
men HYeonrzüglich 8 ſind es., die dabei
noch zu berichtigen ſind, nämlich; 1)
welche nähere Beſtimmungen ſind bei der
Reichsdeputation noch erſorderlich, um .das
Friedenegeſchäfc mit Formalitäten u. man-
cherlei Bedenflichkeiten , bei der Friedens-
verhandlung ſelbſt, in der Folge aber-
mal nicht zuverzögern ? ~~ 2) Wie iſt es
mit der Karakteriſirung der Geſanden,
die als erwählte Reichsdeputationsge-
ſandte, bei den Friedensk ongreſſe
n . qu ha ei wem Den Hauptinhalt der Berathſchlagungen
haben dieſe ihre Vallmachten anzuzeichen? :
erſcheizen , zu halten ? ~~ . 3) Bei wem
4.) In welcher Ordnung und nach welchem
Range sollen die ernannten Reichsdeputir-
te bei dem Congreſſe ihren Plast neh- ;
men? ~ ~ 95) Auf welche Art und
Weiſe ſollen die Reichsdeputirten unter
ſich sowohl , als mit den faiſerlichen
Bevollmächtigten, und den Abgesandten,
auswärtiger Mächte verhandeln? ~~ 6)
Wie sollen die allgemeinen und die beſon-
dern Vollmachten, der Deputirten vm
Seiten des deutſchen Reichs abgefaßt wer-
den ? ~~ 7) Wie iſt die Juſtrukzion der
Heſanden einzurichten? Und was iſt da-
bei als Baſis von dem Friedenstraktatezu
Grunde zu legen? ~~ H) Endlich, in wie-
fern können und ſollen die Geſandten, wee.
che von den einzelnen Ständen, zum Con-
greſſe für ſich hingeſchickt werden, bei den
Friedensverhandlungen Antheil nehmen?
über diefen Punkt theilen wir nächſtens
mit. Jur Reiehsdeputation ſelbſt ſind aber
ſchon ermantesn .
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