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u j Zyeecer Band, Stthettnt : Stſe. Bera t den 18. August rrgs.
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" anteech. rss
Vr. der: neuen Korſtiemtiohsuskurde
weil ſie die eigentliche Regenteiiſchaft des
ÖEùüuftigen Frankreichs ; oder nie 3 Kam-
: mery betreffen, welche in Zukuufe zuſam-
“wen das Ruder der Regierung in Händen
_ ‘haben, also ſowohl über das Glück.und
"Unglück von mehr den 2 srauſendmal tau-
send Franken, als auch, über die Verhäle.
'piſſe der Republik mit andern europäischen
. und auſereuropäischen Reichen,, (wie ehe-
| dem der König allein ) entſcheiden ſolen ~
‘die eine Kammer oder die Rammer der
"Jüngern, ſoll, wie wir, ohnlängſt ſchon
‘erzählten, nach dem Entwutfe der Kon-
; ſtitutionskomniſſi on, aus soo ~~Ñ die
Kammer der alten aus 250, und das
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Direktorin m aûs § G .iedern. jibeſiehew= f
Hier ill nua das Werſeutliche, was-, von
dieſem Entwurfe, .! hieräter uUſſromnen
ſind , unter andern , neuerlich / folgende
"sehr wichti ge Punkte dekretirt, oder als -
. gi iltig, vom! Konvente angenonimen wwot-
‘den ~– Wichtig ſind ſie um deswilleu,
Sg. Mitgliebe des Raths der F 00
erwält werden gu können, muß u
Jahre auf deim Gebiete der Republik ge-
'wehnt. haben, wenigſtens 30 Jahr alt u
verhei irathet oder Wittwer seyn. .
kaun ebenfalls Mitglied des Raths der Al-
“ten werden, wenn cer nicht verhei irathet
oder Witrwer iſt.
bringe die Geſetze in Vorſchlag, und der
Rath der Alten hat allein das Recht, ſie
zu billigen oder zu verwerfen.
the können für ihre Mitglieder keine gröſ-
K îeiner
Der Rath der 500
Beide Rä-
ſere Strafe, als die Cenſur, gtägigen
Hatutlsarreſt und ztägige gefäti gliche Wer-
haftung beſtimmen. Der Rath der Alten
kann den Aufenthalt ésort des geſetzgebenden
Korps verändern.
le einen neuen. Ort und die “ee: an, un
Er zeigt in dieſem Fal-