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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,4.1916

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Heft 22 (2. Augustheft 1916)
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Vom Heute fürs Morgen
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https://doi.org/10.11588/diglit.14294#0204

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liche Seite der Sache handelte), son-
dern, daß man ein schwieriges
volkswirtschastliches Problem mit
Werturteilen wie »Mammonismusa
nicht abtun könne. Deshalb habe
ich der Schriftleitung gesagt, daß es
sich um eine »Berichtigung« im
Sinne des Preßgesetzes nicht han-
deln könne. Das Preßgesetz ver-
langt nicht, daß man bei einer Be-
merkung z u einem Aufsatz den gan-
zen Aufsatz zitiert."

Diese Ausfnhrungen sind er-
staunlich.

In „Mfe" und „tzeimatchronik"
heißt es: „Allerdings hat man in
den Kreisen der Frauenbewegnng
die Frage nicht nur als eine An-
gelegenheit der sittlichen Entrüstung,
sondern als ein sehr schwieriges
volkswirtschaftliches Problem ange-
sehen, dem gegenüber mit Worten
wie »Mammonismus« und derglei-
chen sehr wenig ausgerichtet ist."
Hier sind mit „nicht nur — son»
dern" einerseits „sittliche Ent-
rüstung" und anderseits „volkswirt
schaftliches Problem" vollkommen
eindeutig in Gegensatz gestellt.

Warum „deshalb" unsre Berich-
tigung keine im Sinne des Preß-
gesetzes sei — ich gestehe, hier kann
ich Frl. Dr. Bäumers Gedankengang
nicht einmal sehen. Z ss schreibi
für die nächsterscheinende Nummer
in demselben Teile der Druckschrift
und mit derselben Schrift die Auf-
nahme jeder verlangten Berichtigung
vor, die vom sachlich beteiligten Ein-
sender unterzeichnet ist, keinen straf-
baren Inhalt hat und sich auf tat-
sächliche Angaben beschränkt. Ob
sie zutrifft, darüber hat nach klaren
Entscheidungen das betrefsende Blatt
überhaupt nicht ^u befinden; man
hat den Berichtiger eben spre-
chen zu lassen, worauf man ja wi-
dersprechen kann. Wenn der Ab-
druck verzögert wurde und wenn ihn
Gertrud Bäumer für die „Heimat-
chronik" überhaupt ablehnte, „weil

es da nicht hinpassen würde", so
setzte sie sich eben über die gesetz-
liche Vorschrift hinweg. Sie durch
Mage zur Gewährung unsres Rech-
tes zu zwingen, widerstrebte uns.

Eine Zitierung des ganzen Auf-
satzes ist von uns niemals verlangt,
es ist davon auch niemals die Rede
gewesen. Was Fräulein Bäumer
mit diesem ihrem letzten Satze dieses
Abschnittes will, weiß ich also nicht.

„3. Ich bin nach meiner Rück-
kehr in einem weiteren Schreiben
auf die mir brieflich durch die Re-
daktion ausgesprochenen Ansichten
nachträglich eingegangen, nicht weil
ich selbst Lust gehabt hätte, über
die Sache einen Schriftwechsel zu
eröffnen, sondern weil es mir höf-
lich schien, der Redaktion sachlich
noch eingehender zu antworten, als
es mir unterwegs möglich war."

Wobei uns Frl. Dr. Bäumer über
das Schicksal unsrer Einsendung im-
mer weiter im Unklaren ließ.

Die Redaktion des Kunst-
wart ist auf die von mir angebotene
Behandlung des ganzen Themas in
einem besonderen Aufsatz in der
»Hilfe«, die ich, um meinen eige-
nen Brief zu zitieren, vorschlug, »um
den bestehenden Gegensatz zu erläu-
tern, ohne ihn zu verschärfen«, nicht
eingegangen, sondern hat auf der
Form der »Berichtigung« bestanden.
Daß ich in dem Augenblick, in dem
der Kunstwart mein Angebot,
die Meinungsverschiedenheit ohne
Schärfe in einem eigenen Aufsatz
zu behandeln, ablehnte, nicht zu-
sagen kann, mich zu der Sache im
Kunstwart zu äußern, ist doch wohl
selbstverständlich.«

Und wir, sonderbar, verstehn es
lmmer noch nicht. Warum muß
man eine Sache „mit Schärse"
behandeln, wenn man dem Ange-
griffenen das ihm zustehende Recht
gewährt, selber zu sprechen, und nur
dann „ohne Schärfe", wenn er auf
dieses sein Recht verzichtet?

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