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Kraus, Franz Xaver [Hrsg.]
Die Kunstdenkmäler des Grossherzogthums Baden (Band 5): Die Kunstdenkmäler des Kreises Lörrach — Tübingen u.a., 1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.2149#0150

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AMT MÜLLHEIM. - NEUENBÜRG. I 27

Das altitalienische und das niedersäcbsiscb-westfinische Üauemhaus zeigen die Wohn-
statte iiir Menschen und Thiere unter einem Dach, Zwei- und Vierfüssler, friedlich
zusammen geth an, eines auf das andere angewiesen, eines dem andern beistehend und
helfend. Dieser Anlage steht, einer vorgeschrittenem, feinem Kultur entsprechend, die
des thüringisch-fränkischen Bauernhofes, bei welcher Stauung und Scheune vom Wohnhau
strenge geschieden sind, entgegen.

Die Trennung vollzieht sich in ausgesprochenster Weise derart, class die einzelnen
Baulichkeiten um einen unbedeckten, grossen Hofraum aneinander gereiht sind oder
dass den verschiedenen WirthSchafts?,wecken entsprechende Baulichkeiten einzeln aufge-
führt werden, wobei die Grenzen durch Zaun und Mauer abgeschlossen sind.

Dieser fränkischen Hofanlage begegnen wir in Müllheim bei den grössern
Wohnsitzen in und ausserhalb der Stadt allenthalben, und bis auf die neuere Zeit ist
daran festgehalten worden, während in den höher im Gebirge gelegenen Bauernhöfen
die niedersächsische Weise mit der fränkischen eigenartig verquickt ist. Der erstem
entsprechend sind Menschen und Vieh äusserlich in einem Hause, unter einem Dache
untergebracht, aber im Innern sind die Aufenthalts räume fur beide Theile strenge von-
einander geschieden, wie dies aus den Grundplänen des Hauses in Xiederl>öllen im
obern Wiesenthal und den Rickenbacher Häusern Nr. 25 und Nr. 35, im Amte Säckingen
gelegen, ersehen werden mag (s. d. Art, Niederböllen, Amt SchÖnau).

Diese für das bayerische Alpenhaus und das Schwarz Waldbaus (das oberdeutsche
Bauernhaus) charakteristische Anlage, diese ausserliche Beibehaltung des niedersächsischen
Hauses mit den vorgeschrittenen fränkischen Einrichtungen im Innern, sind wohl durch
die klimatischen Verhältnisse erklärt. Die Schwierigkeit des Verkehrs vom Haus zu
Stall und Scheune bei schneereichen Wintern, wo oft Meter hoher Schnee das ganze
Anwesen bedeckt, riefen dort das Zusammenbauen von Wohnhaus und Stall als geboten
hervor und zwangen zum Festhalten am alten Hergebrachten, ohne sich dabei gegen de»
l'orlschritt im Wohnen zu stemmen, wie die Losung im Grundrisse zeigt. (D.)

NEUENBURG

Schreibweisen: Novum castrum 1231 ; civitas 1:259; Nuwenburc 1238; Nthvenburg
1248; villa 126.1; opidum Nuwenburg 1272; in Brisigogia super Renum 1292f.

Litteratur: Sebast. Münster Kosmogr. mit Ansicht von 1550; Neugart Et. II
saec. XII c. 63; Werkmann Hist, stai über das Decanat N. bis 1556 (FrDA. VI
72—159); A. Schulte Das Stadtrecht von N. von 1292 (ObNF. I); Fecht Amtsbez.
Müllh. S. 178; H uggì e Gesch. der Stadt N. aus den Mss. Haurys und Vetters Freib. 1896.

Ansichten der Stadt v. d. JJ. 152t, r55o', 1643 b. H uggì e a. a. O. (vergi,
die Nachbildungen Fig. 65 und 66).

Römisches. Den römischen Ursprung der Stadt behauptet Huggle S. 2f. auf
Grund des an dem neuen Gottesacker vorbei fahrenden 'Hochsträssle' (urkundl. 'Hoch-
strasse' 1341 im Tennenbacher Güterbuch; Mone UG. I 142 II 39) und der zu Ende
der zwanziger Jahre des 19. Jhs. gefundenen starken eichenen Pfosten, die unten mit einer
»Spitze versehen waren und die als römische Ürückenpfeucr zu betrachten seien; die also
auch eines Schutzwerkes oder eines Kastells zur Deckung der Brücke bedurften.
 
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