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Kunstwart und Kulturwart — 26,4.1913

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Heft 21 (1. Augustheft 1913)
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Ein Filmmonopol?
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Gnauck-Kühne, Elisabeth: Der staatsbürgerliche Jugendunterricht
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https://doi.org/10.11588/diglit.14284#0246

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ihr überlassen bleibt, ob sie die Films im In- oder Ausland kausen
oder selbst herstellen will. Neben der Aktiengesellschaft könnten andere
Verleihinstitute nicht mehr bestehen; angekaufte Films dürften nur
im eigenen Betriebe benutzt werden.

Bei einer solchen Ausgestaltung des Filmmonopols darf das Reich,
mag es fich nun unmittelbar am Aktienbesitz beteiligen oder sich
auf andre Weise einen Teil des Gewinns sichern, auf beträchtliche
Aberschüsse aus dem Monopole rechnen. Man wende nicht ein, daß
nach Ausschaltung der Schundfilms auch der Besuch der Kinomato-
graphentheater erheblich nachlassen würde. Wenn die große Masse
weiß, daß Schundfilms nirgendwo mehr geboten werden, und wenn
die Aktiengesellschaft sich bemüht, nicht nur belehrende, sondern auch
gute unterhaltende Films herzustellen oder anzukaufen, dann werden
die Kinos nach wie vor überfüllt sein.

Wir leben in einer Zeit, die uns immer wieder die Frage nahe-
legen muß, ob unser Volk noch innerlich gesund und stark ist. Da
sollten wir alles vermeiden, was geeignet ist, diese Gesundheit zu
untergraben, und zu ihrem Schutze auch einmal zu besonderen Mitteln
greifen. Zudem ist der Kampf gegen die Schundfilms leichter zu
führen, als der Kampf gegen die Schundliteratur, weil wir noch
im Anfang der ganzen Bewegung stehen. Man sollte daher den
Augenblick, da die Gesetzgebung sich zum ersten Male mit dieser
Frage beschäftigt, nicht vorübergehen lassen, ohne die Frage restlos
zu lösen. O. Frielinghaus

Wir geben die Einsendung des Regierungsrates vr. Frielinghaus
in Osnabrück wieder, weil der Gedanke jetzt mehrfach auftaucht; es
ist billig, daß wir seine Begründung hören. Aber anschließen können
wir uns dieser Forderung nicht. Monopole sind oft eine gute Sache,
und daß man in Deutschland seinerzeit den Bismarckschen Plan des
Tabakmonopols abgelehnt hat, bedauern wir noch heute. Aber bei
Tabak, Salz oder Petroleum kommen keine geistigen Werte
in Betracht. Sind die irgendwie dabei, so müssen wir bei jeder
Monopolisierung doppelt und dreifach vorsichtig sein, und beim Kino
sind sie in hohem Grade beteiligt. Wir werden die Frage bald
wieder in anderm Lichte betrachten. K.--L.

Der staatsbürgerliche JugendunterrichL

enu jedes Ding nach der Arväter Weisheit zwei Seiten hat und
M Hauch die beste Sache mißbräuchlicher Anwendung unterliegen
und damit unerwartete und ungewollte Wirkungen erzielen kann,
so wird der neue Unterrichtszweig der Bürgerkunde schwerlich eine Aus-
nahme von der Regel machen. Man braucht, um dies zu denken, keinerlei
pädagogische Prophetie, man braucht nur ein paar Blicke auf die bereits
seit Iahrzehnten vorliegenden Erfahrungen in Frankreich zu werfen. Der
staatsbürgerliche Unterricht erfreut sich dort überraschenderweise keiner be-
sonderen Beliebtheit weder bei Lehrenden noch Lernenden. Er gilt für
langweilig, und Langeweile ist eine böse Klippe. Wir können sie um-
schiffen, wenn wir erkennen, wo in Frankreich der Haken sitzt. An den
Lernenden kann der Fehler nicht liegen. Die Lehrenden können wir ganz

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