Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0059

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach

55

den, wie sich das Auseinanderdriften der Mark und Frankens, Abgrenzung
und Zusammenhalt der beiden Linien innerhalb der Dynastie sprachlich nie-
derschlugen. Offensichtlich waren jedenfalls Konstruktionen wie »unsere
Herrschaft Brandenburg und Burggraftum zu Nürnberg« und »Herrschaft
Brandenburg des Burggraftums zu Nürnberg« terminologische Verlegen-
heitslösungen angesichts der Existenz zweier (später dreier) Linien und Herr-
schaftsgebiete.""

3. Die dynastische Maxime »merung vnser herrschafft«,
die Familienziele und die Familienordnung
Der oberste Grundsatz politisch-dynastischen Handelns lautet »merung vnser
herrschaffüd' Diese knappe Formel vereinigt verschiedene Ebenen, auf denen
eine Steigerung angestrebt wird: Herrschaftsausübung, Einnahmen und Be-
sitz, biologische Reproduktion, fürstliche Ehre und Ansehen. All dies war
gleichermaßen wichtig und konnte daher von Kurfürst Albrecht in einem
Atemzug genannt werden: »höchlich sind wir erfrauet, daß unser dochter
[Schwiegertochter] swanger ist und sich das wiltbret meret, in getrauen, die
herschaft werd sich auch meren, nicht an einem, sunder an merung des Stam-
mes, auch an eren und gut und was uns zu fürstlichen, erlichem und nützli-
chem stand zustet. «^
An Briefen ist abzulesen, wie sehr das Denken der Fürsten um diese Ziele
kreiste und darum, wie sie miteinander zu vereinbaren waren. Im Mittel-
punkt stand dabei vielfach der Kinderreichtum, der, so begehrt er war, das
Familienvermögen übermäßig zu schmälern drohte. So berechneten Familien-
väter sorgenvoll und stolz zugleich ihr wachsendes Kapital an »lebendigen«
Söhnen und Töchtern, wobei die Verluste ebenfalls genau verzeichnet wur-
den. Markgraf Friedrich der Ältere etwa stellte 1493 fest, er habe mit seiner
Frau Sophia »vier sone vnd drey tochter vber einen son vnd zwu tochter, die
bey got dem hem sind, der wir vnns auch von jaren zu jaren mer zu vberko-
men versehen, nachdem wir bede jung vnd von den gnaden gots gesund
sind«Ä Graf Wilhelm von Henneberg berichtete 1519 dem Hochmeister Al-
brecht von Preußen über eine Frühgeburt seiner Frau, nach der das Kind ver-
storben war, und fügte hinzu, er »habe noch gott sey danck viiii lebendiger

90 Prager Vertrag zwischen Albrecht, Casimir, Georg, Wilhelm, 2. Juni 1522. StAN, Fm. AN,
Brand. Lit. Nr. 312. Beschluß der Testamentsvollstrecker betreffend das Testament Elisabeths
von Württemberg, 16. April 1524. StAN, Fm. AN. Herrschaftl. Buch Nr. la, Bl. 206v.
91 So formuliert von Markgraf Albrecht, 19. Nov. 1467: Er habe dem Kaiser »nicht vmb ab-
bruch, Sunder um merung vnser herschafft« gedient. HÖFLER, Kaiserliches Buch, Nr. 85,
S. 176.
92 Undatiertes Schreiben [ca. 11. Juni 1480]. PC 2, Nr. 670, S. 619. Das Wildbret steht hier als
Symbol für die »Nahrung« schlechthin und zugleich als Inbegriff standesgemäßen fürstli-
chen Vergnügens. Entsprechend denn auch Kurfürst Albrecht: »Wir sorgen mer vmb das
wiltpret, denn vmb all vnnser gut«. 24. Mai 1472. BURKHARDT, Funfft Merckisch Buech,
Nr. 63, S. 128.
93 GStAB, BPH, Rep. 41 IN 3, Bl. 129 (undatierte Instruktion).
 
Annotationen