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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0166

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162

Kapitel C

begleitet hatte, und ihre Tochter Margarethe samt ihren Bediensteten. Allein
diese Gruppe bestand aus fast 40 Personen.
In den folgenden Jahren versuchte Albrecht zu verhindern, daß der Hof
unter der Leitung seines Sohns Johann größer und kostspieliger wurde, in-
dem er auch weiterhin ein Maximum von 200 Personen setzte, das er noch
lieber auf 150 reduziert gesehen hätte.' Wie andere Höfe wuchs jedoch auch
der Berliner Hof, bis er in den 1530er Jahren weit über 400 Personen aufwies.
Joachim II. sah sich 1537 veranlaßt, aus Kostengründen die Zahl der täglich
gespeisten Personen auf 350 bzw. 400 zu begrenzen. ' Die Schloßgebäude
mußten den neuen Unterbringungs- und Repräsentationsbedürfnissen ange-
paßt werden. Nachdem wohl bereits während der Regierungszeit Johanns
und Joachims I. Erweiterungsbauten durchgeführt worden waren, ließ Joa-
chim II. das alte Schloß durch einen Renaissance-Neubau weitgehend erset-
zen und, so Konter, die mittlerweile überflüssigen Befestigungen zur Stadt
hin beseitigen.' Dabei wurde die Stiftskirche in das dem Schloßbezirk be-
nachbarte Dominikanerkloster verlegt und zur neuen Familiengrablege der
brandenburgischen Zollern ausgestaltet, in der nun auch die aus Lehnin über-
führten Gebeine Kurfürst Johanns und Joachims I. bestattet wurden."
Wie es um die Lebensbedingungen in Berlin bestellt war, soll im folgenden
Abschnitt im Vergleich zur Ansbacher Hofhaltung erörtert werden.

1.3. Die Hofhaltungen in Ansbach und Berlin vergleichend betrachtet
Die dichte Überlieferung für die Jahre 1470 bis 1486 vermittelt den Eindruck,
daß die Berliner Hofhaltung im Vergleich zur Ansbacher von einer gewissen
Dürftigkeit und Provinzialität gekennzeichnet war. In dieser Zeit stand
Markgraf Johann als Statthalter seines Vaters in der Mark dem Berliner Hof
vor, während Kurfürst Albrecht in Franken residierte - eine spezifische Kon-
stellation, aus der sich manche Unterschiede zwischen den Höfen erklären.
Vermutlich war der Abstand nicht ganz so groß, wie manche Äußerungen
von Vater und Sohn vermuten lassen. Markgraf Johann war bestrebt, seine
Haushaltungsprobleme so eindringlich wie möglich zu schildern, um den Va-
ter zur Unterstützung zu bewegen. Albrecht hingegen rühmte grundsätzlich
seinen Ansbacher Hof gern. Tatsächlich stellte aber unbestreitbar zu dieser
Zeit eher Ansbach eine Residenz mit kurfürstlichem Gepräge dar als Berlin,

87 Anordnungen vom 10. März 1473. CDB C 2, Nr. 78, S. 93. Vom 30. August 1476, ebd.,
Nr. 150, S. 183.
88 HASS, Hofordnung, S. 57. Das Hofstaatsverzeichnis (Redaktion A 1548/51), ebd., S. 89-95,
zählt insgesamt 455 Personen am Hof, darunter 147, die Kostgeld statt Speisung erhalten.
Zahlreiche Bestallungen und Diensteide aus der Zeit Joachims I. und Joachims II. CDB C 3,
S. 155ff.
89 SCHULZ, Herrschaftsantritt, S. 275ff. KONTER, Berliner Schloß, S. 71. Auf Ausbauten unter
Kurfürst Johann deutet die Bestallung eines Hofbaumeisters 1488 hin. AHRENS, Residenz,
S. 195f.
90 SCHULZ, Herrschaftsantritt, S. 280.
91 Vgl. zum folgenden NOLTE, Familie. Vgl. auch MÜLLER-MERTENS, Residenz, S. 150.
 
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