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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0118

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114

Kapitel B

Heimsteuern ein recht hochkarätiges Töchterkonnubium zu erreichen und
um ihrerseits bei Einheiraten hohe Heimsteuern zu erzielen. Zugleich wird
deutlich, daß sich die Einhaltung der Obergrenze und der damit verbundene
Verzicht auf ein noch vornehmeres Konnubium der Töchter finanziell aus-
zahlte. Die bei den Töchterehen beobachtete Sparsamkeit ermöglichte es, bei
der Verheiratung von Söhnen um so großzügiger zu sein. Man war bereit,
hohe Widerlegungen zu geben und in großem Umfang Güter aus dem Fami-
lienbesitz zur Witwenversorgung bereitzustellen und somit den Erben zu
entziehen/' Bisweilen zeigten die Markgrafen sich selbst angesichts ausste-
hender Zahlungen der Gegenseite ausgesprochen generös. So wies Kurfürst
Albrecht seinen Sohn Johann an, er solle trotz der Säumigkeit des Schwieger-
vaters »fürstlich handeln«, seine Pflichten bei Morgengabe und Widerlegung
erfüllen und sich angemessen verhalten, »damit man unsern sweher nit ver-
lur; dann wir, ir und unser tochter, eur gemahel, sind nicht an XX"' gülden
gebunden.«^
Diese Beobachtungen stützen erneut die oben wiedergegebene These, daß
die Fürsten sich bei der Verheiratung von Söhnen in besonderem Maß von
Stand und Rang der Partnerdynastie leiten ließen. Die Markgrafen jedenfalls
setzten im Hinblick auf Söhne und Töchter unterschiedliche Prioritäten. Bei
den Töchtern wogen sie strenger zwischen Standesbewußtsein und Finanzla-
ge ab. Dadurch ermöglichten sie ihren Söhnen ein qualitativ höherrangiges
Konnubium mit besonders kritisch ausgewählten Partnerdynastien. Dyna-
stischem Denken entsprechend hatten sie in erster Linie die nächste Generati-
on des eigenen »Stamms« im Auge. Die Zukunftschancen der Nachkommen
hingen davon ab, wie vornehm sowohl der Vater als auch die Mutter waren
bzw. welche Verwandtschaftsbezüge sie väterlicher- und mütterlicherseits
aufweisen konnten. Kurfürst Albrecht jedenfalls rechnete damit, daß seine
Töchter aus der Ehe mit der Wettinerin Anna gegenüber den Töchtern aus der
Ehe mit Margarethe von Baden begehrtere Partien waren, weil sie über ihre
Mutter mit dem Kaiser verwandt waren. Bei einem Eheprojekt mit Georgs
von Podiebrad Sohn wollte er die vorgesehene Braut, eine Tochter aus der
Ehe mit Margarethe, gegen eine von Anna geborene jüngere Tochter austau-
schen: »vnd maynen, wenn er verneme, das die jüngste vnnser töchter vnn-
serm hem dem kayser so nehend gefreundt ist, er sollt lieber sein freundin ne-
men, denn des Marggraffen von Baden.«^

6.3. Geistlicher Stand und kirchliche Karrieren
Die Abordnung von Familienangehörigen in den Kirchendienst war, unge-
achtet damit verbundener Versorgungs- und Karrierechancen, nach fürstli-

406 Vgl. SPIESS, Familie, S. 139.
407 Schreiben vom 27. Sept. 1476. PC 2, Nr. 241, S. 260. Bei Nichtzahlung sollte Margarethe kei-
nen Erbverzicht leisten, »so ist sie ein unverzigne erbtochter.«
408 Hier zitiert nach HOHAUS, Ursula, S. 242. Albrecht hoffte, die bereits versprochene ältere
Tochter mit König Matthias Corvinus verheiraten zu können.
 
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