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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0188

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184

Kapitel C

Versorgungslast los, indem sie den Unterhalt ihrer Frauen den neuen Regen-
ten überließen, und die Fürstinnen gewannen außerhalb des ehelichen Haus-
halts größere Selbständigkeit und Handlungsfreiheit.
In diesem Kapitel wurde das Schwergewicht auf den ökonomischen As-
pekt des gemeinschaftlichen Haushaltens gelegt. Gleichwohl war nicht zu
übersehen - und wurde an Margarethes Beispiel noch einmal betont -, daß
das Motiv der Kontrolle stets mitspielte. Ganz unverblümt brachte Markgraf
Casimir das gegenüber seinem vertrauten Bruder Georg zum Ausdruck, als er
auf gef ordert wurde, seinen gefangenen Vater Markgraf Friedrich freizulas-
sen. Casimir äußerte neben kostenbedingten und anderen Einwänden die Be-
fürchtung, der alte Fürst werde heiraten wollen und man könne ihn daran
nicht hindern, »dieweil er onzweiuel sein aigenn wesenn habenn vnnd frei
sein wollt, alls er auch dann frei sein vnnd sich an nymanndt keren wurd
nach all seinem willenn vnnd gefallenn zuhanndeln vngeacht, ob ime, vnns
allenn vnnd der ganntzen herschafft vnere, schmach, schaden vnnd nachtail
daraus entstünde«.*' Tatsächlich erhielt Friedrich nach seiner Freilassung
keine Möglichkeit, eigenmächtig zu handeln. Markgraf Georg nahm den Va-
ter an seinem Hof auf, wo er bis zu seinem Tod mit geringem Aufwand und
gut beaufsichtigt gehalten wurde.*'^

2.3. Die Versorgungsfamilie. Unterhaltspflichten und Rangansprüche
Als Kurfürst Friedrich II. 1470 die Regierung der Mark an seinen Bruder Al-
brecht abtrat, entledigte er sich gleichzeitig der Sorge für seine Frau Katharina
und seine Tochter Margarethe. Beim Umzug nach Franken ließ er die beiden
Frauen am Berliner Hof zurück. Sein Bruder verpflichtete sich, Katharina bis
zum Tod ihres Mannes »in fürstenlichem stand Vnd wesen Vnd aller not-
turfft« so zu unterhalten, wie Friedrich selbst es getan hatte, und später ihr
Wittum nicht zu schmälern. Albrecht übernahm auch die Sorge für Margare-
thes Verheiratung und Aussteuer »nach Vnsern Vnd iren eren [...], wie sich
nach altem herkomen gepürt«, d. h. sie sollte 10.000 fl mitbekommen. Ferner
versprach er, die Tochter seines verstorbenen Bruders Friedrich des Jüngeren,
ebenfalls dem Herkommen gemäß, zu verheiraten oder sie im geistlichen
Stand unterzubringen. Seinem Bruder sagte Albrecht eine jährliche Rente von
6000 fl zu sowie regelmäßige Tieferungen von Fischen (Hering, Hecht, Lachs,
Stör, Neunaugen), Biberpelzen (»piberjeyel mit den füssen«), Hirschen und
Wildschweinen aus der Mark.*''
Der Umfang von Albrechts »Versorgungsfamilie« war somit schlagartig
gewachsen. *" Sie hatte zu diesem Zeitpunkt neben seiner schwangeren Frau

nicht offen bezeigt habe, weil er seinen Bruder nicht verärgern wollte. 8. Jan. 1465. GStAB,
BPH, Rep. 25 V a 15, Bl. 6r.
217 Schreiben an Markgraf Georg, 16. April 1523. StAN, Fm. AN, BA Abg. 1996, Nr. 247, Bl. 84v.
218 Vgl. dazu auch das folgende Kapitel sowie S. 307ff.
219 Vertrag vom 2. April 1470. CDB C 1, Nr. 369, S. 518f.
220 Zu Begriff und Phänomen der Versorgungsfamilie SPIESS, Familie, S. 390ff.
 
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