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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0080

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76

Kapitel B

Gleichstellung mit den Herzogen des Reichs.'"' Auch den eher auf Distanz
bedachten märkischen Zollern gegenüber pochten sie, wenn nötig, auf die Ge-
meinsamkeit von Ansprüchen, von denen ihrer Ansicht nach nur die Kur aus-
genommen war. In der Frage der Lehnshoheit über Pommern etwa versuch-
ten sie, einen Alleingang Brandenburgs zu verhindern.''' Die Auffassung,
nach wie vor zusammenzugehören, wurde also auch nach mncn gerade von
den fränkischen Dynastiemitgliedern hochgehalten, selbst beim Widerstreben
der Brandenburger.

6. Ausprägungen der markgräflichen dynastischen Politik
Unter den Reichsfürsten gelten die Zollern als eine Dynastie, bei der der Wille
zur Wahrung der Einheit und Einigkeit besonders stark ausgeprägt war. Die-
se Einschätzung beruht vornehmlich auf dem Verhalten von Vätern und Söh-
nen bei der Erbfolge. Die zollernschen Erbregelungen vermochten nach Rein-
hard Seyboth »so erfolgreich wie in keiner anderen Dynastie [...] den negati-
ven Auswirkungen von Herrschaftsteilungen und Familienkonflikten gegen-
zusteuern«; das persönliche Verhalten der Mitglieder bei der Erbfolge sei be-
stimmt gewesen von Disziplin sowie dem Bemühen um Eintracht und Ko-
operation, und das trotz durchaus vorhandener Tendenzen zu Teilung und
Trennung. '^ Auf diese Weise seien Zersplitterung und Schwächung vermie-
den worden. »Beim Stichwort Landesteilung«, so Klaus Neitmann bezeich-
nend, »fallen einem als markante Beispiele wohl kaum die Hohenzollern ein,
viel eher ihre konkurrierenden Herrscherhäuser, die Wettiner, Habsburger
und Wittelsbacher, die vor allem vom 13. bis zum 16. Jahrhundert immer
wieder ihren Besitz unter den Familienangehörigen aufgesplittert haben. «^
Neitmann selbst befand allerdings, daß es in den Zollerntestamenten wesent-

201 Markgraf Friedrich erhob anläßlich der Fürstenbelehnung in Worms 1495 erfolgreich An-
spruch auf herzogliche Kleidung. RTA, Mittl. Reihe 5.2, Nr. 1744, 1375f. Vgl. auch den Hin-
weis auf das Kurfürstenhaus Brandenburg bei den Sessionsstreitigkeiten auf diesem
Reichstag, ebd., Nr. 1732, S. 1301f., Nr. 1744, S. 1371f., ferner Friedrichs Protest und die For-
derung nach gleichrangiger Session der Fürsten aus dem »Erzhaus Brandenburg« mit denen
aus den »Erzhäusern Sachsen und Bayern« in Augsburg 1500. CDB C 3, Nr. 115, S. 139f. Vgl.
SEYBOTH, Markgraftümer, S. 292ff., zum Streben der Markgrafen, als Herzoge von Franken
anerkannt zu werden.
202 Vgl. den Briefwechsel zwischen Markgraf Georg und Kurfürst Joachim 1529, Inhaltsangabe
RTA, Jüng. Reihe 7.1, S. 569. Markgraf Casimir hatte 1527 dem Kaiser gegenüber ebenfalls
darauf hingearbeitet, daß bei der Pommernfrage die fränkischen Interessen nicht gegenüber
denbrandenburgischen ins Hintertreffen gerieten, ebd., S. 19, Anm. 1.
203 SEYBOTH, Markgraftümer, S. 33f. DERS., Hohenzollern, S. 14, 25. DERS., Aufbau, S. 26. NEU-
GEBAUER, Hohenzollern, S. 29, 57, 71. Vergleichend mit den Wettinern: HAHN, Ordnung,
S. 106. Aus der älteren Forschung KANTER, Markgraf Albrecht Achilles 1, S. 123. Vgl. zu Erb-
ordnungen und Konfliktregelung bei den Wittelsbachern HEIMANN, Hausordnung, bei den
Wettinern ROGGE, Herrschaftsweitergabe (beide mit positiveren Einschätzungen als die älte-
re Forschung).
204 NEITMANN, Hohenzollern-Testamente, S. 109f.
 
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