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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0209

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Raumbezüge und Sozialtopographie

205

oder zuwegen mögen bracht werden«." Alternativ riet er, Markgräfin Marga-
rethe mit ihren Jungfrauen zu verlegen, sie mit den aus Ansbach anreisenden
Hofdamen zu vereinen und etliche Räume, abgesehen von Albrechts Appar-
tement, umzuverteilen.
Solche Beweglichkeit bei der Raumdisposition war generell unvermeidlich
angesichts häufiger Besuche und schwankender Bewohnerzahlen. Dabei kam
man in kleineren Schloßanlagen wie Ansbach vermutlich anders als in Berlin
nicht ohne Umbauten aus, wenn politisch und diplomatisch wichtige Gäste
ins Haus standend Wie ernst Vorbereitungsfragen generell genommen wur-
den, zeigt Kurfürst Albrechts Ablehnung, den Pfalzgrafen bei Rhein, der auf
Aufforderung gern kommen wollte, einzuladen, solange er ihn nicht würdig
empfangen könne." Bevor man hohen Besuch unstandesgemäß einlogierte,
veränderte man eher das Mauerwerk, versetzte Wände und Türen, schuf
Durchbrüche und schloß vorhandene Zugänge.' Die Baufortgänge in den
markgräflichen Schlössern, weiter oben mit eingetretenem Verfall und wach-
sender Enge begründet, dienten denn wohl vielfach auch der flexiblen Umge-
staltung des architektonischen Rahmens auf Zeit.
Nicht nur am mallorquinischen Königshof mit seinem hochpräzisen Ze-
remoniell wurden Architektur und Hofleben »aus der Perspektive des Poten-
taten« organisiert/ Auch an Fürstenhöfen waren die architektonischen Struk-
turen ebenso wie die sozialen Beziehungen auf den Regenten als den Hofmit-
telpunkt hin orientiert. Dem Fürsten allein standen sämtliche Räume offen*',
und er bestimmte, wer wo Zugang erhielt. Nach Belieben konnte er seine
Söhne ebensogut wie sein Gesinde vor dem verschlossenen Hoftor stehen las-
sen.*' Die Raumverteilung, eine nicht nur intern bedeutende, sondern auch
nach außen strahlende Maßnahme, war naturgemäß dem Regenten Vorbehal-
ten. Am Beispiel der Umbettung der kranken Markgräfin Barbara innerhalb
des Berliner Schlosses wurde bereits darauf hingewiesen, daß selbst zeitlich
befristete Logiswechsel seiner Erlaubnis bedurften?' Der Bischof von Lebus,
der diesmal in Abwesenheit des Hausherrn eigenständig handeln mußte, weil

23 14. Sept. 1475. PC 2, Nr. 153, Anm. 2, S. 181.
24 HOPPE, Gestalt, S. 158, 164, zu disponiblen Gasträumen in großen Schlössern, die manchmal
sogar die Wohnung des Hausherrn an Prunk übertrafen.
25 Schreiben an seinen Schwiegersohn Eberhard den Jüngeren von Württemberg. Dieser war in
Albrechts Augen als angeheirateter Verwandter kein förmlicher Gast und daher willkom-
men. 12. Okt. 1476. Regest PC 2, Nr. 240, S. 259.
26 KERSCHER, Architektur, S. 31f., zur relativen Unkompliziertheit baulicher Veränderungen
und zur Prozeßhaftigkeit der Gestaltung von Architektur.
27 KERSCHER, Perspektive, S. 165.
28 Dieses hausherrliche Recht blieb auch dem zurückgetretenen Kurfürsten Friedrich II. erhal-
ten. Auf welchem markgräflichen Sitz auch immer er sich aufhalten würde, sollte er »macht
haben sich marstal, Küchen, Keller, Stuben Vnd Cammern, die pesten Gemach, die In igli-
chen Slos sein, zugebrauchen.« Vertrag vom 2. April 1470. CDB C 1, Nr. 369, S. 518.
29 In Abwesenheit Markgraf Friedrichs des Älteren durfte nachts niemand, auch nicht seine
Söhne, ins Schloß eingelassen werden. Hofordnung vom l.Mai 1512. KERN, Hofordnun-
gen 2, S. 231. Vgl. dazu S. 262.
30 Vgl. S. 174. Briefwechsel zwischen dem Bischof von Lebus und Markgraf Johann, 27. Aug.
und 8. Sept. 1479. PC 2, Nr. 595, S. 550f. Sowohl Markgraf Johann als auch sein Vater gaben
nachträglich ihre Zustimmung zu Barbaras Verlegung.
 
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