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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 16.1900-1901

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Personal- und Atelier-Nachrichten - Denkmäler - Von Ausstellungen und Sammlungen - Vermischtes - Kunst-Blätter und -bücher
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https://doi.org/10.11588/diglit.12079#0559

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VERMISCHTES — KUNSTLITTERATUR -C^~

VERMISCHTES

I EIPZIG. In einer Reichsgerichtsentscheidung
jüngster Zeit ist das Recht der autotypischen
Wiedergabe eines Kunstwerkes als unter das »photo-
graphische Vervielfältigungsrecht: fallend erklärt
worden. Es handelt sich hier um ein Erkenntnis,
das für die künftige Entwicklung reproduktions-
rechtlicher Fragen von einschneidender Bedeutung
werden kann. Vom rein theoretisch-technischen
Standpunkt aus ist die Entscheidung als absolut
richtig zu bezeichnen, denn für die Autotypie ist
der photographische Prozess ebenso grundlegend
wie für Lichtdruck und Photogravüre, die man
neben der Photographie als solcher bisher allein den
»photographischen und photomechanischen Repro-
duktionsverfahren« bei Vertragsabschlüssen zuzu-
zählen pflegte. Gewiss abernicht mitUnrecht hat man
bislang das Autotypie-Verfahren dem sogenannten
Buchdruckrechtzugezählr,denn es handelt sich fürdie
juristische Klassifizierungeines Reproduktionsrechtes
doch auch darum, in welcher Form sich die wirtschaft-
liche Ausnützung desselben vollzieht. Und das ist
für die Autotypie der Weg des Buchdrucks, der auch
für die Holzschnitt-Reproduktion zur Anwendung
kommt, bezüglich der es bislang noch keinem Gerichts-
hof eingefallen ist, sie den photomechanischen Ver-
fahren zuzuzählen, obwohl dafür der photographische
Prozess in vielen, wenn nicht den meisten Fällen
auch die Grundlage bildet. Die bisherige Usance
juristisch anzuerkennen würde sich auch aus dem
Grunde empfohlen haben, als es sich bei der
Wiedergabe eines Kunstwerkes in Autotypie um
eine Massenproduktion handelt, die sich im Kosten-
punkt zu dem billigsten eigentlichen photographischen
Verfahren, dem Lichtdruck, immer noch wie 1:10
verhält. So wie die Verhältnisse jetzt liegen,
kann man den Künstlern nur empfehlen, bei der
Vergebung von photographischen Reproduktions-
rechten die Autotypie-Wiedergabe ausdrücklich aus-
zuschliessen, weil der Erwerber des Holzschnitt-
und Buchdruckrechtes vom kaufmännischen Stand-
punkt aus mit Fug und Recht darauf bestehen wird,
dass auch ihm das Autotypie-Recht gehöre.

DERLIN. Der Verband deutscher Illustratoren ver-
sendet eine neuerliche Liste von zweihundert-
siebenundsechzig seiner Mitglieder, welche sich ver-
pflichtet haben, Zeichnungen, die mit weniger als
25 Mark honoriert werden, niemals mit sämtlichen
Urheberrechten herzugeben, eine Wiederverwendung
nach ihrem erstmalig erfüllten Zwecke somit nur
auf Grund neuerlicher Vereinbarungen zu gestatten.

KUNST-BLÄTTER UND -BÜCHER

Aus dem Verlage von Emil StraussinBonna. Rh.
sind uns sieben unter dem Titel »Aus den Villen
Roms und der Campagna: ausgegebene Original-
radierungen von Max Röder zugegangen und zwei
solche von Hugo Ulbrich. Max Röder, als
Landschafter bekannt, hatte bisher die Kunst des
Radierens aus Liebhaberei betrieben, jetzt, da er
an die Oeffentlichkeit tritt, sehen wir, dass ihm die
Radiernadel so geläufig wie der Pinsel ist. In der
ungefähren Bildgrösse von 30:20 cm zum Preise
von je 30 M. werden uns die sieben Blatt »Alt-
römisches Nymphaeumt, »Ruinen des Nymphaeums
aus der Villa Hadrians Tivoli«, »Villa Carpegna<,
■-Römische Parklandschaft:, »Tempel des Aesculapc,
»Villa Romanac, »Thal bei Ariccia= geboten, Blätter,

in welchen der Künstler der Poesie der römischen
Landschaft mit Wärme und echtem Natursinn ge-
recht geworden ist. — Die beiden Rheinlandschaften
von dem Koeppingschüler Hugo Ulbrich »Schloss
Rheinfels bei St. Goar: und die »Pfalz bei Caub am
Rhein<, >n Grösse 64 X 45 cm zum Preise von je 20,
(in numerierten Exemplaren zu je 60) M. schliessen
sich den im gleichenVerlage erschienenen, beim Publi-
kum als Wandschmuck hochgeschätzten Radie-
rungen von B. Mannfeld würdig an. Für den jungen
Künstler bedeuten sie wiederum einen gewaltigen
Schritt aufwärts in seiner Kunst. Die Natur ist in
ihrer Grösse so genial aufgefasst, dass man über
dieser Auffassung ganz und gar der künstlerischen
Technik vergisst. Dass diesen beiden Rheinland-
schaften in demselben Verlage auch ein Städtebild
Ulbrichs >Würzburgc vorausgegangen ist, sei neben-
bei erwähnt.

Die Kunst auf der Pariser Weltausstel-
lung von W. v. Seidlitz. (Leipzig, E. A. Seemann.
111 S., iya M.).

Wer die Pariser Weltausstellung zu dem Zwecke
besucht hat, dort vor allem die Kunst zu sehen und
zu studieren, der hat so vielseitige und nachhaltige
Anregungen empfangen, dass es nicht ganz leicht
ist, in den Erinnerungen daran Ordnung zu schaffen,
wenn man sich nicht ausgiebige Notizen gemacht
und nach Möglichkeit die vorhandenen Abbildungen
gesammelt hat. Da bietet nun die Schrift des be-
kannten Dresdner Kunstgelehrten ein willkommenes
Hilfsmittel. In zehn Abteilungen schildert der Ver-
fasser: Allgemeines, das Kunstgewerbe, die Bau-
kunst, die Malerei, die Bildhauerei, die retrospektive
Ausstellung, die Centennarausstellung, die Aus-
stellung der Stadt Paris, die kleineren Ausstellungen
und die Ausstellungen der einzelnen Nationen. Be-
sonders ausführlich sind behandelt die Möbel, die
Keramik, die spanischen Wandteppiche, die englischen
Gemälde und die japanischen Kunstwerke. Ausge-
zeichnete Sachkenntnis verbindet sich in den Auf-
sätzen mit sicherem Urteil. In manchen Dingen
wird man ja anderer Ansicht sein dürfen als der
Verfasser, aber wie wäre bei der Mannigfaltigkeit
der Gegenwartsbestrebungen wohl überhaupt volle
Gleichmässigkeit im Urteil zu beschaffen. Beachtens-
wert ist z. B. der Hinweis bez. der kgl. Porzellan-
Manufaktur in Meissen, dass man sich von dem
bureaukratischen Grundsatz, Künstler als Beamte
zu betrachten und anzustellen, losmachen und je
nach Bedarf Helfer dort suchen müsse, wo sie sich
gerade finden. Von der Verwendung der für das
Fach besonders veranlagten Künstlerpersönlichkeiten
hängt weit mehr als von dem Anschluss an irgend
eine bestimmte Richtung jeder Fortschritt auf diesem
Gebiete ab. Seidlitz stellt auch den Grundsatz auf,
wenn auf irgend einem künstlerischen Gebiete die
Wünsche und Bedürfnisse des Publikums mass-
gebend seien, so sei es auf dem des Kunstgewerbes;
darauf scheine man sich endlich allgemein zu be-
sinnen. Wir wollen dem nur hinzufügen, dass
Hand in Hand mit der Anerkennung dieses Grund-
satzes die künstlerische Erziehung des Publikums
zu gehen hat, sonst wird z. B. auf dem Gebiete der
Keramik Mode und Geschmacklosigkeit den Ausschlag
geben. Am Schlüsse der Besprechung der Stadt
Paris finden wir folgenden richtigen Satz : Im ganzen
lehrte die Ausstellung, wie wichtig es ist, historische
Erinnerungen an das Leben einer Stadt von einem
ausgesprochen künstlerischen Standpunkte aus zu
sammeln und dass solche Stücke in ihrer Vereinigung
eine Bedeutung gewinnen, die über ihren Kunst-
wert noch wesentlich hinausgeht. P. Sehn.

kedaktionsschluss: 20. Juli 1901. Ausgabe: 1. Augusi 1901.

Herausgeber: Friedrich Pecht. — Verantwortlicher Redakteur: Fritz Schwärtz.
Verlagsanstalt F. Bruckhann a.-o. in München, Nymphenburgerstr. 86. — Druck von A. Bruckmann, München.
 
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