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Kunst und Künstler: illustrierte Monatsschrift für bildende Kunst und Kunstgewerbe — 25.1927

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Heft 3
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Chronik des Monats
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https://doi.org/10.11588/diglit.7392#0140

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EDWIN SCHARFF, ENTWURF FÜR EIN BEETHOVEN DENKMAL
IN BERLIN

mälde von Hobbema zur Begutachtung vorgelegt, das er
als ein Stück der Solly-Sammlung wiedererkannte. Das Bild
war bei dem Ankauf der Sammlung nicht ins Museum ge-
kommen, sondern in eines der Schlösser geraten, dann war
es verschollen, wurde, als es im Jahre 1910 wieder auf-
tauchte, von Bode selbst als wertlose Kopie bezeichnet und
als solche aus kronzprinzlichem Besitz um einen lächerlich
geringen Preis veräußert. Bode erkannte jetzt in dem Bilde
einen echten Hobbema, und es ist seiner Tatkraft zu ver-
danken, daß das wertvolle Stück durch einen vorteilhaften
Tausch gegen einen minder bedeutenden Ruysdael dem Kaiser-
Friedrich-Museum gesichert werden konnte.

Natürlich mußte der Fall Beunruhigung erwecken. Wie
dieses eine, so können noch andere kostbare Kunstwerke
unerkannt den Hohenzollern überlassen worden sein. Wie
es leider üblich geworden ist, wurden nun Erklärungen und
Gegenerklärungen in der Presse veröffentlicht, in denen die
Parteien einander die Schuld zuschoben, denn Parteien gab
es sogleich wieder. Bode beschuldigte den Oberfinanzrat
Hübner, er sei nicht rechtzeitig mit ihm in Verbindung ge-
treten. Hübner gab eine vom 2. Januar 1920 datierte Er-
klärung Bodes bekannt, in der dieser die Abgabe der den
Hohenzollern in dem damaligen Vergleichsvorschlage vor-
behaltenen Kunstwerke ausdrücklich befürwortete. Und da-
mals befanden sich unter diesen nicht weniger als sämtliche
Bilder von Watteau. Sind Fehler begangen worden, so trägt
also ganz gewiß nicht das Finanzministerium allein die Schuld,
sondern die Kunstverwaltung nicht minder. Letzten Endes
aber rächt sich wieder einmal der unselige Kompetenzenstreit,

der persönliche Rivalitäten entstehen läßt,
wo es sich doch nur um selbstverständlich
gemeinsame Interessen handeln sollte.

Hätten wir eine einheitliche Kunst-
verwaltung, so wäre schon mancher un-
wiederbringliche Schaden vermieden wor-
den. Nun aber hat jedes Ministerium seine
Kunstabteilung, und wenn der früher oft
geäußerte Wunsch erfüllt wurde, daß an
einigen Stellen wenigstens fachmännisch ge-
bildete Referenten sitzen, so ist der Zu-
stand damit keineswegs gebessert, sondern
eher noch verschlimmert worden, da mit
Recht jeder von ihnen sich zu selbständi-
gen Entscheidungen berufen glaubt. So
regiert eine Kunstabteilung gegen die an-
dere, und es gibt keine übergeordnete In-
stanz, die in wichtigen Fragen notwendige
Entscheidungen zu treffen befugt wäre. Denn
der Landtag vermag sich unmöglich mit
Einzelheiten zu beschäftigen, und er urteilt
überdies, seiner Zusammensetzung gemäß,
nach keinen anderen als politischen Gesichts-
punkten. Gäbe es einen Minister oder einen
Staatssekretär der schönen Künste, in dessen
Hand alle Fäden der Kunstverwaltung zu-
sammenliefen, so könnte es wohl nicht
vorkommen, daß eine Materie so schlecht
vorbereitet dem Parlament unterbreitet wird,
wie es hier nach der Meinung Bodes der
Fall gewesen ist, und daß in einem häßlichen Gezänk
vor der Öffentlichkeit eine Kunstabteilung gegen die anderen
den Vorwurf der Fahrlässigkeit erhebt.

Es ist nicht das erste Mal, daß diese unselige Verteilung
der Kompetenzen sich an dem öffentlichen Kunstbesitz in
so schädlicher Weise auswirkt. Wir erinnern an den Fall
des Opernhauses, um dessen Erhaltung sich der Kultus-
minister vergeblich gegen den Finanzminister bemühte. Nun
kommt es, wie es kommen mußte. Das Bauprogramm, auf
Grund dessen der Landtag seine Zustimmung zu der pietät-
losen Umgestaltung erklärte, kann nicht eingehalten werden.
Schwierigkeiten im Baugrunde, die man hätte voraussehen
müssen, verzögern die Arbeiten, so daß an eine Fertigstel-
lung innerhalb der vorgesehenen Zeit nicht zu denken ist,
und der Kostenanschlag wird schon heute bei weitem über-
schritten. Das ist der springende Punkt. Denn den Gegnern
des Projektes, die für einen Neubau eintraten, wurde ent-
gegengehalten, der verarmte Staat könne nicht mehr Geld
zur Verfügung stellen, als für den Umbau des alten Hauses
veranschlagt worden. Man wird die Schlußabrechnung sehen.
Sie wird vermutlich so hoch sein, daß auch ein Neubau
zu einem recht erheblichen Teile damit hätte finanziert
werden können. Statt dessen wird das Geld für ein angeb-
liches Provisorium ausgegeben und in Wahrheit einer der
edelsten Bauten Berlins endgültig verschandelt. Es han-
delt sich nicht mehr um den Außenbau allein, auch der Zu-
schauerraum wird durch den Umbau bedroht. Die Akademie
der Künste hat neuerdings nochmals Einspruch erhoben.
Aber nach den Erfahrungen, die man bei den ersten Pro-

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