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Nolte, Cordula; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Familie, Hof und Herrschaft: das verwandtschaftliche Beziehungs- und Kommunikationsnetz der Reichsfürsten am Beispiel der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (1440 - 1530) — Mittelalter-Forschungen, Band 11: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34725#0085

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Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach

81

Regierung von Kulmbach gegen eine Pension an Albrecht abgetreten."^ Der
Vertrag zwischen den beiden Brüdern nennt - abgesehen von der Formel »jn
hohem vngetzweifeltem brüderlichen getrawen« - keine Begründung für die
Herrschaftsübergabe, doch man kann als sicher annehmen, daß Johanns Be-
reitwilligkeit mit seiner Sohnlosigkeit zusammenhing. Anders als bei den
Brüdern in der Mark scheint zwischen Johann und Albrecht im allgemeinen
Einvernehmen geherrscht zu haben, von einer Auseinandersetzung um den
Verkauf von Silbergeschirr abgesehen, das Albrecht dem Johann gegen ein
hohes Darlehen verpfändet hatte." Mit Johanns Tod 1464 fiel Kulmbach dann
endgültig an Albrecht.
Weitere biologisch-generative Wechselfälle begünstigten nun auch noch
die Zusammenführung des märkischen und fränkischen Gesamtbesitzes. 1470
legte Kurfürst Friedrich II. die Regierung der Mark zugunsten seines Bruders
Albrecht nieder und wurde wie zuvor Johann Pensionär."" Ebensowenig wie
dieser hatte Friedrich einen Erben, nachdem er seinen Sohn aus der Ehe mit
Katharina von Sachsen früh verloren hatte. Nach Friedrichs Tod (er starb
1471) wäre die Mark aufgrund der Erbverfügung von 1437 daher an Albrecht
und dessen Kinder gefallen. Ohne eigenen Sohn, gesundheitlich chronisch an-
geschlagen und ruhebedürftig, ein von Albrecht zugesichertes Auskommen
und einen Ruhesitz vor Augen, tat Friedrich sich vielleicht nicht gar so
schwer, mit seiner Herrschaftsabgabe »ganz im Geist der väterlichen Disposi-
tion« (Seyboth) zu handeln - auch wenn er sich mit der Höhe der Abfindung
zunächst unzufrieden zeigte."' Ungeachtet dieser Auseinandersetzung war
das brüderliche Verhältnis sonst generell gut, was Friedrichs Entschluß noch
mehr erleichtert haben dürfte. Die beiden hatten, wie ihre Korrespondenz be-
legt, trotz der Entfernung über Jahre rege Beziehungen gepflegt und sich poli-
tisch abgestimmt. Ihre Verbindung äußerte sich auch darin, daß Albrechts äl-
tester Sohn Johann seit 1467 an Friedrichs Hof zu Berlin lebte. Der Kurfürst
betrachtete seinen Neffen offenbar als einen Ersatzsohn, dem er die Nachfolge
sichern wollte.""
Nach Friedrichs Rücktritt und Umzug nach Franken installierte Albrecht
den mittlerweile knapp 15jährigen Johann als seinen Statthalter in der Mark."'
Er selbst behielt sich die Oberherrschaft vor, die er, von drei Reisen in die
Mark abgesehen, von Franken aus wahrnahm. Johann sah sich mit den gra-
vierenden politischen und wirtschaftlichen Problemen des Landes oft allein-

224 Abtretungsvertrag vom 9. Jan. 1457. SPIESS, Aufklärungen, S. 26f. (dort irrtümlich 10. Jan.).
Vgl. SEYBOTH, Markgraf Johann der Alchimist, S. 60ff. Vgl. zu Johanns unehelichem Sohn Jo-
hann ebd., S. 68, Anm. 141, sowie SCHULTZE, Mark, S. 46, Anm. 40.
225 SEYBOTH, Markgraf Johann der Alchimist, S. 65-67, zu Johanns Unterstützung für Albrecht
auch nach seinem Rücktritt und zu der Streitsache.
226 Abtretungserklärung vom 2. April 1470. CDB C 1, Nr. 371, S. 523-525. Vgl. S. 154.
227 SEYBOTH, Hohenzollern, S. 18. Friedrichs Einspruch gegen die Abfindung im Schreiben vom
3. April 1470. CDB C 1, Nr. 372, S. 525-527. Albrechts Entgegnung vom 12. April, ebd.,
Nr. 374, S. 528f.
228 Vgl. S. 190f.
229 Vgl. Albrechts Instruktion für Georg von Waldenfels, um den 17. Mai 1470. PC 1, Nr. 40,
S. 122f. Vgl. zum folgenden NOLTE, Familie, sowie S. 162ff., S. 343ff.
 
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