Ministerialität
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funktional ausgerichtet" zu sein^. Schlunks Darstellung bildet eine Herausforde-
rung und den Ausgangspunkt für regionale Untersuchungen der neuesten Zeit. So
hat etwa im Anschluß daran Trüper für Bremen die Herkunft der „Oberschicht"
aus der Ministerialität der Erzbischöfe zu erweisen versucht^.
Unumstritten ist diese Sicht allerdings nicht. Harald Rainer Derschka griff in
seiner Arbeit über die Konstanzer Hochstiftsministerialität die These von der bür-
gerlichen Ministerialität ebenso scharf wie grundsätzlich an. Irreführend sei der
Versuch, den Begriff Ministerialität auf jene Kreise des Bürgertums auszudehnen,
die dem Stadtherrn besonders nahe standen. Derschka lehnte die Ausführungen
Schlunks ohne weitere Erörterung ab und definierte den Begriff „Ministeriale"
erheblich enger als Schulz^; der in späten Quellen - hier verwies Derschka etwa
auf die Gesta Trevirorum - verwendete Begriff mmz'sfenüüs sei nicht mehr „in sei-
nem alten, technischen Sinn verwendet" worden^". Schließlich versuchte er noch
den Nachweis zu erbringen, daß die genealogische Herkunft zahlreicher Patrizier-
familien aus der (Reichs)Ministerialität nicht überzeugend gelungen sei. Dies gelte
auch für Nürnberg, das etwa Isenmann noch als den Idealtyp einer Stadt betrach-
tet hatte, in der ausschließlich Nachkommen der stadtherrlichen Ministerialität das
Patriziat gebildet hätten^". Abgesehen von dem sattsam bekannten Problem, wie
man sich das Verhältnis von Ausnahme und Regel vorstellen soll, zeigt sich an
diesem Beispiel deutlich, daß die Definitionen heutiger Historiker das Ergebnis
der Quellenanalyse prägen und beeinflussen.
307 Vgl. SCHLUNK, Königsmacht, S. 99.
308 Vgl. TRÜPER, Ritter, S. 507-530.
309 Vgl. DERSCHKA, Ministerialen, S. 238.
310 DERSCHKA, Ministerialen, S. 446. Vgl. auch S. 472f.
311 Vgl. ISENMANN, Stadt, S. 270f.; DERSCHKA, Ministerialen, S. 459, hier explizit gegen HOFMANN, Nobi-
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funktional ausgerichtet" zu sein^. Schlunks Darstellung bildet eine Herausforde-
rung und den Ausgangspunkt für regionale Untersuchungen der neuesten Zeit. So
hat etwa im Anschluß daran Trüper für Bremen die Herkunft der „Oberschicht"
aus der Ministerialität der Erzbischöfe zu erweisen versucht^.
Unumstritten ist diese Sicht allerdings nicht. Harald Rainer Derschka griff in
seiner Arbeit über die Konstanzer Hochstiftsministerialität die These von der bür-
gerlichen Ministerialität ebenso scharf wie grundsätzlich an. Irreführend sei der
Versuch, den Begriff Ministerialität auf jene Kreise des Bürgertums auszudehnen,
die dem Stadtherrn besonders nahe standen. Derschka lehnte die Ausführungen
Schlunks ohne weitere Erörterung ab und definierte den Begriff „Ministeriale"
erheblich enger als Schulz^; der in späten Quellen - hier verwies Derschka etwa
auf die Gesta Trevirorum - verwendete Begriff mmz'sfenüüs sei nicht mehr „in sei-
nem alten, technischen Sinn verwendet" worden^". Schließlich versuchte er noch
den Nachweis zu erbringen, daß die genealogische Herkunft zahlreicher Patrizier-
familien aus der (Reichs)Ministerialität nicht überzeugend gelungen sei. Dies gelte
auch für Nürnberg, das etwa Isenmann noch als den Idealtyp einer Stadt betrach-
tet hatte, in der ausschließlich Nachkommen der stadtherrlichen Ministerialität das
Patriziat gebildet hätten^". Abgesehen von dem sattsam bekannten Problem, wie
man sich das Verhältnis von Ausnahme und Regel vorstellen soll, zeigt sich an
diesem Beispiel deutlich, daß die Definitionen heutiger Historiker das Ergebnis
der Quellenanalyse prägen und beeinflussen.
307 Vgl. SCHLUNK, Königsmacht, S. 99.
308 Vgl. TRÜPER, Ritter, S. 507-530.
309 Vgl. DERSCHKA, Ministerialen, S. 238.
310 DERSCHKA, Ministerialen, S. 446. Vgl. auch S. 472f.
311 Vgl. ISENMANN, Stadt, S. 270f.; DERSCHKA, Ministerialen, S. 459, hier explizit gegen HOFMANN, Nobi-