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Hechberger, Werner; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter: zur Anatomie eines Forschungsproblems — Mittelalter-Forschungen, Band 17: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34731#0455

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Das Spätmittelalter - Die Ausprägung sozialer und politischer Stände

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Adel" ausschiedk Im 16. Jahrhundert wurden nach Karl-Heinz Spieß Ritter und
Edelknechte mit der vereinfachten und verkürzten Form Adel belegt; der hohe
Adel scheint sich nicht mehr zu dieser Kategorie gezählt zu haben: „Es kann Vor-
kommen, daß es heißt, ein Edelherr habe eine Frau abgelehnt, weil sie nur vom
Adel sei"?. Heinz Lieberich wies für die Verhältnisse in Bayern dagegen darauf
hin, daß der alte, hohe Adel zunächst den Begriff für sich allein reklamierte, sich
damit aber nicht durchsetzen konntet
Generell wird man davon ausgehen können, daß gerade bei der Terminologie
für soziale Kategorien erkennbar wird, wie sich soziale Grenzen zumindest in der
Sicht der Zeitgenossen zu festigen begannen, als ein zeitgenössisches Bild der
Gesamtgesellschaft entstand. Wie etwa die regional sehr unterschiedlich verwen-
dete Bezeichnung des Titels oder die von Wilhelm Störmer untersuchten
Bemühungen des bayerischen Herzogs, Adlige durch die Benennung gleichsam zu
„verbürgerlichen", zeigen, konnten die dabei verwendeten Begriffe selbst noch in
starkem Maße voneinander abweichen.

11.1.2. Standeserhebungen
Erst die Herausbildung von Ständen ermöglichte Standeserhebungen. Sie dienten
angesichts der starrer gewordenen Grenzen der Formalisierung des sozialen Auf-
stiegs. Der „Drang nach oben" war offensichtlich ein Phänomen, das auf allen
sozialen Ebenen zu finden ist. Zunächst gilt das für die formalen Erhebungen in
den Reichsfürstenstand, die durch den „Abschluß" des Standes am Ende des 12.
Jahrhunderts erforderlich waren.
Königliche Standeserhebungen von Edelherren zu Grafen gibt es seit dem 14.
Jahrhundert, als die Trennlinie zwischen Grafen und Herren sichtbar wurde. Bis
zur Mitte des 16. Jahrhunderts hatten praktisch alle Edelfreien den Grafentitel
erlangt^; der Freiherrentitel wurde in dieser Zeit von der Oberschicht der Ritter-
schaft usurpiert oder durch königliche Erhebungen erworben^.
6 Vgl. H. DoPSCn, Adel, S. 29. Zum Problem vgl. auch PARAVICINI, Interesse, S. 24. Dagegen meinte
unlängst STÜRMER, Landesherren, die Darstellung der Landesfürsten auf Reitersiegeln zeige, daß sie
sich „als Adelige schlechthin, und zwar als besonders elitäre" gefühlt hätten (S. 134).
7 Vgl. K.-H. SPIESS, Abgrenzung, S. 204f.
8 Vgl. LIEBERICH, Rittermäßigkeit.
9 Vgl. BEHRMANN, Wandel; WEIGL, Materialien, S. 236ff.; PFEIFER, Nobilis vir, S 435, K.-H. SPIESS,
Abgrenzung, S. 202ff.
10 Vgl. K.-H. SPIESS, Abgrenzung, S. 204.
11 Vgl. SlEGENFELD, Wappenbriefe; RÖDEL, Vom unfreien Krieger, S. 67; H. DOPSCH, Probleme, S. 233;
LIEBERICH, Landherren, S. 87 Anm. 317; PRESS, Reichsgrafenstand, S. 115; anders aber K.-H. SPIESS,
Abgrenzung, S. 190f. Zur Sache vgl. jetzt auch KAJATIN, Wappen- und Adelsbriefe; J. SCHNEIDER,
Niederadel, S. 245ff.
 
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