Ministerialität
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Verweis auf das Auftauchen von serHeufgs oder üiniz'sfgn'aUs in den Zeugenlisten
von Urkunden und durch die Untersuchung der Dienstrechte, in denen das He-
raustreten der Ministerialen aus der/anu'h'a deutlich wirdA Auch Nachrichten über
Konflikte zwischen zunehmend selbstbewußter werdenden Dienstleuten und
kirchlichen Institutionen weisen in dieselbe Richtung?". Die Reichsklöster reagier-
ten auf diese Herausforderung mit Fälschungen?!. Aus Ebersheimmünster stammt
eine Erzählung, in der die Anfänge der Ministerialität „erklärt" werden. Als Julius
Caesar nach seinem Sieg über die Gallier, den er den Germanen verdankte, nach
Rom zurückkehren wollte, machte er die germanischen Fürsten zu Senatoren und
die rnzhores zu mz'üfgs Rcwzanos. Die zrzz'rzorgs rzzz'iz'fgs übergab er dann auf einem con-
ugzifnw den Fürsten. Den Fürsten trug er auf, sie nicht wie Knechte und Diener
(sgruz ac ^z!?mJz') zu verwenden, sondern sie zu gehobenen Diensten heranzuzie-
hen??. Diese Erzählung wird gewöhnlich als Verbrämung des Aufstiegs verstan-
den??, doch hat Knut Schulz gezeigt, daß nicht alle Abschriften diese Deutung
rechtfertigen. Die Grundidee konnte auch benutzt werden, um die Eingebunden-
heit der Ministerialen in die /zwzz'iz'z! hervorzuheben?E Wolfram sieht sogar einen
wahren Kern der Geschichte: Sie lasse die Herkunft fürstlicher Ministerialen vom
Reich erkennen??.
Reformklöster versuchten offenbar, wegen der damit verbundenen Probleme
auf eine Ministerialität zu verzichten??. Schon Aloys Schulte meinte, daß sich das
Hirsauer Reformwerk gegen die Ministerialität gerichtet habe. Diese Ansicht
übernahm etwa auch Hallinger??. Semmler wies darauf hin, daß in der Siegburger
Gründungsurkunde die Ministerialität, wie sie Reichsklöster hatten, abgelehnt
wurde; dennoch sei es zur Formierung einer ritterlichen Ministerialität gekom-
men??. Nach Jakobs besaßen Hirsauer Reformklöster allerdings keine ausgeprägt
ritterliche Ministerialität?".
Bis heute prägt der personengeschichtliche Ansatz alle regionalen Studien, die
sich mit der Ministerialität befassen. Damit ist gewissermaßen stillschweigend ein
Konsens in der Forschung erreicht worden, der auf der Überlieferungssituation
69 Vgl. ZOTZ, Formierung, S. 22-34; DERS., Zur Grundherrschaft; ebenso FREED, Formation, S. 67. Zu
den Dienstrechten vgl. auch B. ARNOLD, Knighthood, S. 76-94; K. SCHULZ, Dienstrecht, in: LexMA 3,
1986, Sp. 1005f.
70 Vgl. ZOTZ, Formierung, S. 35f.
71 Vgl. K. SCHULZ, Reichsklöster; JAKOBI, Ministerialität.
72 Vgl. Chronicon Ebersheimense, hrsg. v. L. WEILAND, in: MGH SS 23, Hannover 1874 (ND 1925), c. 2,
S. 432.
73 Vgl. K. BOSL, in: AUBIN/ZORN, Handbuch, S. 238; THOMAS, Julius Caesar, S. 255.
74 Vgl. K. SCHULZ, Reichsklöster, S. 53f.
75 Vgl. WOLFRAM, Zisterziensergründung, S. 20f.
76 Vgl. dazu Zoiz, Formierung, S. 50.
77 Vgl. SCHULTE, Adel, S. 191ff.; HALLINGER, Gorze - Kluny, Bd. 1, S. 536f.
78 Vgl. SEMMLER, Klosterreform, S. 306-311.
79 Vgl. JAKOBS, Hirsauer, S. 176.
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Verweis auf das Auftauchen von serHeufgs oder üiniz'sfgn'aUs in den Zeugenlisten
von Urkunden und durch die Untersuchung der Dienstrechte, in denen das He-
raustreten der Ministerialen aus der/anu'h'a deutlich wirdA Auch Nachrichten über
Konflikte zwischen zunehmend selbstbewußter werdenden Dienstleuten und
kirchlichen Institutionen weisen in dieselbe Richtung?". Die Reichsklöster reagier-
ten auf diese Herausforderung mit Fälschungen?!. Aus Ebersheimmünster stammt
eine Erzählung, in der die Anfänge der Ministerialität „erklärt" werden. Als Julius
Caesar nach seinem Sieg über die Gallier, den er den Germanen verdankte, nach
Rom zurückkehren wollte, machte er die germanischen Fürsten zu Senatoren und
die rnzhores zu mz'üfgs Rcwzanos. Die zrzz'rzorgs rzzz'iz'fgs übergab er dann auf einem con-
ugzifnw den Fürsten. Den Fürsten trug er auf, sie nicht wie Knechte und Diener
(sgruz ac ^z!?mJz') zu verwenden, sondern sie zu gehobenen Diensten heranzuzie-
hen??. Diese Erzählung wird gewöhnlich als Verbrämung des Aufstiegs verstan-
den??, doch hat Knut Schulz gezeigt, daß nicht alle Abschriften diese Deutung
rechtfertigen. Die Grundidee konnte auch benutzt werden, um die Eingebunden-
heit der Ministerialen in die /zwzz'iz'z! hervorzuheben?E Wolfram sieht sogar einen
wahren Kern der Geschichte: Sie lasse die Herkunft fürstlicher Ministerialen vom
Reich erkennen??.
Reformklöster versuchten offenbar, wegen der damit verbundenen Probleme
auf eine Ministerialität zu verzichten??. Schon Aloys Schulte meinte, daß sich das
Hirsauer Reformwerk gegen die Ministerialität gerichtet habe. Diese Ansicht
übernahm etwa auch Hallinger??. Semmler wies darauf hin, daß in der Siegburger
Gründungsurkunde die Ministerialität, wie sie Reichsklöster hatten, abgelehnt
wurde; dennoch sei es zur Formierung einer ritterlichen Ministerialität gekom-
men??. Nach Jakobs besaßen Hirsauer Reformklöster allerdings keine ausgeprägt
ritterliche Ministerialität?".
Bis heute prägt der personengeschichtliche Ansatz alle regionalen Studien, die
sich mit der Ministerialität befassen. Damit ist gewissermaßen stillschweigend ein
Konsens in der Forschung erreicht worden, der auf der Überlieferungssituation
69 Vgl. ZOTZ, Formierung, S. 22-34; DERS., Zur Grundherrschaft; ebenso FREED, Formation, S. 67. Zu
den Dienstrechten vgl. auch B. ARNOLD, Knighthood, S. 76-94; K. SCHULZ, Dienstrecht, in: LexMA 3,
1986, Sp. 1005f.
70 Vgl. ZOTZ, Formierung, S. 35f.
71 Vgl. K. SCHULZ, Reichsklöster; JAKOBI, Ministerialität.
72 Vgl. Chronicon Ebersheimense, hrsg. v. L. WEILAND, in: MGH SS 23, Hannover 1874 (ND 1925), c. 2,
S. 432.
73 Vgl. K. BOSL, in: AUBIN/ZORN, Handbuch, S. 238; THOMAS, Julius Caesar, S. 255.
74 Vgl. K. SCHULZ, Reichsklöster, S. 53f.
75 Vgl. WOLFRAM, Zisterziensergründung, S. 20f.
76 Vgl. dazu Zoiz, Formierung, S. 50.
77 Vgl. SCHULTE, Adel, S. 191ff.; HALLINGER, Gorze - Kluny, Bd. 1, S. 536f.
78 Vgl. SEMMLER, Klosterreform, S. 306-311.
79 Vgl. JAKOBS, Hirsauer, S. 176.