Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
n n n 1 a m p n t p




Numero 36.


RECHTSGELHHRTHEIT. .
Cahla, gedruckt b. Grünewald: Realreperto-
rium sämmtlicher Landesgesetze des Fürflen-
thrnns Ritenburg. In kurzen Auszügen nach
Alphabetischer Ordnung entworfen von
E. Haberland und H. IP'. Schultes. 17S6,
87° S- 4-
14 ine vollständige und zweckmässige Sammlung,
-J die lieh aus mehrere Art vor andern ihres
Gleichen auszeichnet.
Frankfurt am Mayn bei Varrentrapp und
Wenner: ^Juriflische Litteratur der Teutschen
von 1771 bzr I/80» Ein Beitrag zur Kennt-
nis juristischer Bucher, von D l^illhelm Lud-
wig Storr, herzoglich- wirtenbergischen Hof-
rath und Oberamtmann zu Bebennausen,
Dritter TheiL 1787- mit dem Register 371 S.
in gvo-
Der Plan des Ganzen dieser Literatur eines
Jahrzehends, So wie Hr. St. Solchen 1782 bekannt
machte, war auf 4Theile calculirt, Indess vol-
lendet er mit diesem dritten Theile das Werk,
und verspricht Statt des vierten einen Supplement-
band, dessen bisherige Erwartung die Anzeige
des Gegenwärtigen in der A. L. Z. verspätet hat.
In diesem laufen die Numern der verzeichneten
Schristen von 1466 bis auf 2478- In Heben Ab-
schnitten werden die Schristen verzeichnet, die
in den angegebenen Zeiträume herausgekommen
Und, über Staats-und europäisches Völkerrecht,
Kirchenrecht, Lehnrecht, Fiirstenrecht, Hand-
werksrecht, WechSelrecht, Praxis, Process und
Recht einzelner Länder und Städte. Ebenderselbe
unverdrossene Fleiss, ebendieselbe ausdauernde
Beharrlichkeit , die in den vorigen Theilen sicht-
bar smd wird der Freund der juristischen Litera-
tur auch hier bemerken. Aber eben dieSe un-
entbehrlichen Talente eines Literators, verbunden
mit der Abwesenheit jeder, auch der mindesten,
X L. Z. 1787. Supplementband..

Klage über das Miihsame einer Solchen Arbeit, be-
rechtigen uns, von dem Vf. die Fortsetzung der
juristischen Literatur durch das nun zu Ende ei-
lende folgende Jahrzehend zu erwarten. Ohne
die Erfüllung dieses Wunsches würden wir eines
Sehr wesentlichen und treulichen Hiilfsmittels der
neuesten. juristischen Litteratur entbehren; eines
Hiilfsmittels, dessen Nothwendigkeit um so drin-
gender ist, wenn es wahr wird, wzas allem Anse-
hen nach zu besorgen ist, dass Sobald niemand
lieh zu Fortsetzung der mit dem Jahrgange 1788
aufhörenden Schottijchen Bibliothek entschliessen
werde. Sollte sseh denn unter so vielen schreib-
begierigen Händen nicht Eine finden, die uns
von Jahr zu Jahr eine sieissige Regiftratur (aus Re-
censionen Sollte man dabey weniger, als aufmög-
lichste Vollständigkeit Sehen) über die gesammte
juristische Literatur lieferte? Möchten immerhin
alle Literatur - Journale und gelehrte Zeitungen
dabey geplündert werden; das Verdienst wäre
darum nicht minder gross. Rec. würde bey über-
häuften Berufsgeschästen keinen Anstand nehmen,
aus Liebe zum gemeinen literarischen Besten, sich
diesem Unternehmen zu widmen, wenn ihn nicht
der Zusall von einem jungen Freunde getrennt
hätte, dessen Unterstiitzung ihm unentbehrlich
wäre. Wollte niemand die Mühe der Fortsetzung
übernehmen; So miisste man von Recensenten-
Amtswegen dem Fortsetzer des Lipens, der ohne-
hin den besten Genuss einer Solchen Arbeit hat,
diese Pssicht aussegen. Bey diesem Jahrsbericht
wird jedoch die StorriSche Litteratur keineswegs
entbehrlich. Nichts kann interressanter und nütz-
licher seyn, als den Zuwachs gleichsam mit ei-
nem Blicke überSehen zu können, den jedes ein-
zelne Fach der Jurisprudenz in einem ganzen De-
cennium erhalten hat; und dabey zugleich, wie
hier, weitere Nachweisung zu haben, wo man
nähere Nachricht und ßeurtheilung jeder ange-
führten Schrift finden kann. Eben durch diesen
letztem Vortheil wird die Literatur des Hm. Vs.
auch den Besitzern der neuesten Fortsetzungen
N n des
 
Annotationen