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Brauer, Ludolph [Hrsg.]; Mendelssohn Bartholdy, Albrecht [Hrsg.]; Meyer, Adolf [Hrsg.]
Forschungsinstitute, ihre Geschichte, Organisation und Ziele (2. Band) — Hamburg: Paul Hartung Verlag, 1930

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Brauer, Ludolph: Die Forschungsinstitute am Eppendorfer Krankenhaus zu Hamburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.57254#0041

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II. Zum Ausbau der Forschungsanstalt war 1927 vorhanden:
1. der Institutsbau, bestehend aus
1 großen Laboratoriunisraum,
2 kleineren Laboratoriumsräumen,
1 Zimmer für den Institutsleiter,
1 Aufwaschraum,
ferner Räumlichkeiten zur Unterbringung der Bibliothek und zur Vornahme von Tier-
operationen usw.
Somit waren alle Anlagen, die der produktiven Arbeit als Voraussetzung dienen,
bereits vorhanden. Die zu stiftenden Gelder werden unmittelbar der Arbeit selbst zu-
gewendet.
2. Bewilligt war ferner durch die Universität die Stellung eines wissenschaftlichen Hilfs-
arbeiters.
Die Einfügung der Anstalt in das große Krankenhaus bedingte als Gegenleistung für
das, was die Forschungsanstalt für das Krankenhaus an positiver Arbeit schafft, einige
Erleichterungen in der Bewirtschaftung.
III. Zuwendungen. Durch eine einmalige Zuwendung der Landesversicherungsanstalten
war der Ausbau gesichert. Die Inneneinrichtung wurde, soweit dieses noch erforderlich war,
komplettiert. Speziell sind in ausgiebigem Maße Mikroskope beschafft, sonstiges wissenschaft-
liches Inventar und eine Spezialbibliothek über die Tuberkulose in Ausgestaltung. Diese
Spezialbibliothek soll vor allem die sonst schwer zugängliche Literatur sammeln, auch eine
brauchbare Kollektion von Separatabdrucken mit der Zeit bereitstellen.
Durch laufende Beihilfe der stiftenden Organisationen ist eine Garantie geschaffen, um
dem Institut eine sichere Fundierung in persönlicher wie in sachlicher Hinsicht zu geben.
Damit sind also die Minimalbedürfnisse gedeckt.
IV. Nutzbarmachung der Anstalt für die Zwecke der Tuberkuloseforschung und -be-
kämpfung. Um die Forschungsanstalt zu bester Wirkung zu bringen und um vor allem auch
die Nutzbarmachung derselben für weite Kreise sicherzustellen, wurde das Nachfolgende
für nötig erachtet:
1. Die Länder, Ministerien, Provinzen, Städte, Behörden, Krankenkassen und sonstige
Organisationen, die ein Interesse an der Bekämpfung der Tuberkulose nehmen und die
der Behandlung erkrankter Personen oder der so wichtigen vorbeugenden Fürsorge-
arbeit sich widmen, waren um Bereitstellung weiterer einmaliger Zuwendungen zu er-
suchen. Dabei wurde nochmals darauf hingewiesen, daß die gestifteten Summen un-
mittelbar der Arbeit zukommen.
Die fortlaufende Finanzierung und vor allem die Möglichkeit, allen interessierten
Instituten und ärztlichen Kreisen die Forschungsanstalt nutzbar zu machen, wurde
weiterhin gefördert durch die Schaffung von
2. Arbeitsplätzen. Die Arbeitsplätze werden in zweifacher Form angeboten:
a) ein Arbeitsplatz mit Stipendium umschließt neben der Bereitstellung des Instituts und
aller seiner Hilfsmittel ein Stipendium für den jeweiligen Benutzer des betreffenden
Arbeitsplatzes. Der Platz wird mit 5000 Reichsmark pro Jahr berechnet. Für die
Stipendiatauslagen kommen 2500 bis 3000 Reichsmark in Rückzahlung.
b) ein reiner Institutsplatz ohne Stipendium. Hiermit sind sämtliche vom Institut zu
gebenden sachlichen Leistungen sichergestellt. Nur die persönlichen Zuwendungen
an den zeitweiligen Benutzer des Arbeitsplatzes fallen fort. Der Preis eines solchen
Platzes ist mit 2500 Reichsmark pro Jahr zu entgelten.
Die Stiftung eines Arbeitsplatzes gibt das Recht: einen Arzt je nach Wunsch zur
Ausbildung oder zur freien wissenschaftlichen Forschung an das Institut zu komman-
dieren. Das Stipendium stellt dem Arzt freie Wohnung und Verpflegung nach Art der
Assistentenverhältnisse im Eppendorf er Krankenhaus bis zu einem halben Jahr zur
Verfügung.
An Stelle eines Arztes kann auf Grund besonderer Verabredung auch ein Mitglied der
Verwaltung oder des Personals einer Heilstätte usw. kommandiert werden, und zwar z. B.
zum Studium des Ökonomie- oder des Diätbetriebes des Krankenhauses.

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