Sternkunde als größere Arbeit auf diesem Gebiet zu erwähnen. Es wäre wichtig,
der Sternwarte, die sich in der Mitte eines astronomiegeschichtlich bedeutsamen
Landes befindet, durch die Angliederung einer Abteilung für Geschichte die Mög-
lichkeit zu größeren Arbeiten zu geben.
In Anbetracht der günstigen Lage der Sternwarte auf einem Höhenzuge am
Rande von Bamberg sowie der umfangreichen Bibliothek und des vollständigen
Zettelkatalogs über das Gebiet der veränderlichen Sterne wäre es wichtig, die Aus-
rüstung mit photographischen Instrumenten zu vervollständigen, um durch zahl-
reiche Aufnahmen größere Forschungen durchführen zu können. Dazu ist aber
auch eine Entlastung der wissenschaftlichen Beamten durch Rechner oder Schreiber
erforderlich.
Die Voraussetzungen dafür, daß die Allgemeinheit die Sternwarte als selb-
ständige wissenschaftliche Forschungsanstalt unterstützt, sind gegeben. Bezüglich
der Form der staatlichen Unterstützung wäre es vorteilhaft, dem Beispiel Sachsens
und Ungarns zu folgen, die ähnliche Anstalten zur Entschädigung ihres Ver-
mögensverlustes, unbeschadet der Stiftungsbestimmung, erweiterten und zu voller
Arbeitsfähigkeit ausbauten. Würde auf diese Weise die geldliche Benachteiligung der
Sternwarte behoben werden, so wäre es auch nötig, die rechtliche Benachteiligung
zu beseitigen, indem die Sternwarte durch die Gleichstellung mit den Staatsanstalten
den andauernden Verwaltungsstreiten entzogen und zugleich instand gesetzt würde,
im Verein mit ähnlichen Anstalten, die weder zu Universitäten noch zu Akademien
gehören, gemeinsame Angelegenheiten zu beraten und durchzusetzen. Als nahe-
liegendes Beispiel möge auf Ungarn hingewiesen werden, wo die Sternwarte (Kon-
koly-Stiftung) mit andern Instituten und Museen zu einem Verband zusammen-
geschlossen ist. Die Direktoren bilden einen Senat, der sich seinen Vizepräsidenten
wählt, während der Kultusminister selbst der Präsident ist. Dem Senat kommt die
Beurlaubung der Direktoren, Anstellung und Entlassung des Personals und die
Vertretung der Belange der Anstalten gegenüber den Behörden zu.
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der Sternwarte, die sich in der Mitte eines astronomiegeschichtlich bedeutsamen
Landes befindet, durch die Angliederung einer Abteilung für Geschichte die Mög-
lichkeit zu größeren Arbeiten zu geben.
In Anbetracht der günstigen Lage der Sternwarte auf einem Höhenzuge am
Rande von Bamberg sowie der umfangreichen Bibliothek und des vollständigen
Zettelkatalogs über das Gebiet der veränderlichen Sterne wäre es wichtig, die Aus-
rüstung mit photographischen Instrumenten zu vervollständigen, um durch zahl-
reiche Aufnahmen größere Forschungen durchführen zu können. Dazu ist aber
auch eine Entlastung der wissenschaftlichen Beamten durch Rechner oder Schreiber
erforderlich.
Die Voraussetzungen dafür, daß die Allgemeinheit die Sternwarte als selb-
ständige wissenschaftliche Forschungsanstalt unterstützt, sind gegeben. Bezüglich
der Form der staatlichen Unterstützung wäre es vorteilhaft, dem Beispiel Sachsens
und Ungarns zu folgen, die ähnliche Anstalten zur Entschädigung ihres Ver-
mögensverlustes, unbeschadet der Stiftungsbestimmung, erweiterten und zu voller
Arbeitsfähigkeit ausbauten. Würde auf diese Weise die geldliche Benachteiligung der
Sternwarte behoben werden, so wäre es auch nötig, die rechtliche Benachteiligung
zu beseitigen, indem die Sternwarte durch die Gleichstellung mit den Staatsanstalten
den andauernden Verwaltungsstreiten entzogen und zugleich instand gesetzt würde,
im Verein mit ähnlichen Anstalten, die weder zu Universitäten noch zu Akademien
gehören, gemeinsame Angelegenheiten zu beraten und durchzusetzen. Als nahe-
liegendes Beispiel möge auf Ungarn hingewiesen werden, wo die Sternwarte (Kon-
koly-Stiftung) mit andern Instituten und Museen zu einem Verband zusammen-
geschlossen ist. Die Direktoren bilden einen Senat, der sich seinen Vizepräsidenten
wählt, während der Kultusminister selbst der Präsident ist. Dem Senat kommt die
Beurlaubung der Direktoren, Anstellung und Entlassung des Personals und die
Vertretung der Belange der Anstalten gegenüber den Behörden zu.
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