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Brauer, Ludolph [Hrsg.]; Mendelssohn Bartholdy, Albrecht [Hrsg.]; Meyer, Adolf [Hrsg.]
Forschungsinstitute, ihre Geschichte, Organisation und Ziele (2. Band) — Hamburg: Paul Hartung Verlag, 1930

DOI Artikel:
Wertheimer, Fritz: Das Deutsche Ausland-Institut in Stuttgart
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.57254#0417

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Grenzen und staatsbürgerlichen Trennungen. Diese Einstellung bedingte von An-
beginn an völlige Fernhaltung aller politischen Fragen inner- oder außenpolitischer
Art. Während es natürlich nicht geleugnet wird, daß die Verbreitung von Kennt-
nissen über das Auslanddeutschtum, die Förderung besserer Erkenntnis von seiner
Bedeutung für Wirtschaft und Kultur nicht nur des Deutschen Reiches, sondern
aller mit deutscher Hilfe besiedelten Länder und Staaten, daß die Knüpfung
engster Beziehungen zwischen Auslanddeutschtum und Heimatvolk eine im
höheren Sinne und von höherer Warte aus gesehen politische Erziehungsaufgabe
wichtigster Art insbesondere für das in kontinentaler Enge und Abgeschlossenheit
lebende deutsche Reichsvolk darstellt, spielen in der wissenschaftlichen wie prak-
tischen Arbeit des Instituts von vornherein parteipolitische, konfessionelle oder
sonstige weltanschauliche Scheidungen keinerlei Rolle. Das drückt sich nach
außen hin in der Vertretung aller großen politischen Parteien und konfessionellen
Verbände im Verwaltungsrat des Instituts aus, wie die gesamt-reichsdeutsche Auf-
gabe des Instituts in der Vertretung des Reichs und der Länder, wie aber auch der
großen wissenschaftlichen wie wirtschaftlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-
verbände im Verwaltungsrat ihren Niederschlag findet. Diese Verbindung war
nötig, um die satzungsgemäßen Aufgaben zu erfüllen, „den Auslanddeutschen und
den Reichsdeutschen, die ins Ausland wollen oder dort wirtschaftliche oder wissen-
schaftliche Fühlung suchen, mit Rat und Tat an die Hand zu gehen“ und ferner
„auf wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Gebiet Einrichtungen zur Förde-
rung des Auslanddeutschtums zu unterstützen und zu schaffen“. Erwähnen wir
ferner die Satzungsbestimmung „Verbreitung, Kultur, wirtschaftliche und soziale
Stellung des Deutschtums im Ausland sowie dessen Beziehungen zur alten und
neuen Heimat zur Darstellung zu bringen und vor allem auch die Leistungen der
deutschen Auslandpioniere festzuhalten“, so ist damit die spätere Tätigkeit des
Instituts und die eigenartige Verbindung zwischen rein wirtschaftlicher praktischer
Auskunftstätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit des Sammelns, Verwertens, Ver-
arbeitens und Darstellens schon in ihren satzungsgemäß absichtlich sehr weit-
räumigen und dehnbaren Richtlinien gekennzeichnet. Es ist damit aber auch die
freie und private Initiative und Tätigkeit des Instituts gegeben, wenn es auch unter
der Oberaufsicht der württembergischen Regierung steht, deren Kultusministerium
im Vorstand durch einen Vertreter mitarbeitet, ohne deren Zustimmung die
Satzungen nicht geändert werden können und die unter dem 28. März 1917 die
Satzungen unter Verleihung der Rechtsfähigkeit einer Anstalt des öffentlichen
Rechts genehmigt hat.
Das Deutsche Ausland-Institut ist also ein Verein mit rund 4500 Mitgliedern,
die einen Mindestbeitrag von Rm. 5.—, bei freiem Bezug der Zeitschrift von
Rm. 20.— bezahlen oder mit einem einmaligen Betrag von Rm. 400.— lebens-
längliches Mitglied, von Rm. 1000.— Stifter und von Rm. 10 000.— Ehrenförderer
werden, wobei sich für Firmen, Gesellschaften und Körperschaften diese Beträge
verdoppeln. Zur Leitung des Vereins sind unter einem Ehrenvorsitz von vier bis neun
Vertretern des Reichs und der Länder zunächst berufen ein ehrenamtlich wirken-
der Vorstand von fünf bis sieben, vom Verwaltungsrat auf drei Jahre gewählten
Herren, die wiederum den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter selbst bestimmen
Der Vorsitzende vertritt das Institut nach außen. Dem Vorstand steht ein Wissen-

Forschungsinstitute II, 26.

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