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Hechberger, Werner; Schneidmüller, Bernd [Bibliogr. antecedent]; Weinfurter, Stefan [Bibliogr. antecedent]
Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter: zur Anatomie eines Forschungsproblems — Mittelalter-Forschungen, Band 17: Ostfildern, 2005

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.34731#0187

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Die Merowingerzeit

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germanischen Königreichs durch einen erobernden Herrscher oder als Macht-
übernahme in einem antiken Staat betrachtet.
Jürgen Hannig etwa ist repräsentativ für eine Einschätzung, die dem Gestal-
tungswillen und -Spielraum der Merowinger wenig Platz einräumt. Der merowin-
gische Adel habe den Staat dem König und den Bischöfen überlassen, erst seit dem
Beginn des 9. Jahrhunderts hätten die karolingischen Könige versucht, den Adel
„einzustaaten"5is. Patrick Geary dagegen hob die integrierende Kraft des Königs-
hofs zur Zeit Chlothars II. und Dagoberts I. hervor^. Rolf Sprandel hat mit Nach-
druck betont, daß man trotz der Aufteilung in Teilreiche bzw. Reichsteile nicht
von einer Partikularisierung des Adels sprechen könne. Ein „gesamtmerowingi-
scher Adel" habe fortbestanden^-°. Eugen Ewig hob die Ausrichtung des Adels an
den drei Teilreichen hervor, wollte allerdings ebenfalls von einer merowingischen
Reichsaristokratie sprechen^. Auch Karl Bosl verwendete diesen Terminus^.
Reinhard Wenskus dagegen verwies auf die Terminologie der Quellen: Im Einzel-
fall sei stets die regionale Herkunft betont worden; man solle daher besser nicht
von einem merowingischen Reichsadel sprechen^.

518 Vgl. HANNIG, Consensus, S. 164.
519 Vgl. GEARY, Merowinger, S. 161ff.
520 SPRANDEL, Struktur, S. 70; vgl. dazu auch DERS., Grundherrlicher Adel.
521 EWIG, Teilungen; DERS., Merowinger, S. 83.
522 BOSL, Volksrechte, S. 137; DERS., Bedeutung, S. 52.
523 R. WENSKUS, Adel, in: RGA 1,1973, S. 68.
 
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