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Hechberger, Werner; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
Adel im fränkisch-deutschen Mittelalter: zur Anatomie eines Forschungsproblems — Mittelalter-Forschungen, Band 17: Ostfildern, 2005

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https://doi.org/10.11588/diglit.34731#0393

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Ministerialität

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der Freien sei erheblich überschätzt worden. Diese Ansicht hängt nicht zuletzt mit
der von Bosl propagierten Königsfreientheorie zusammen: Wenn es keine Altfrei-
en gab, konnten sie auch nicht in die Ministerialität übergetreten sein. Geht man,
wie dies die neuere Forschung nach der Abkehr von der Königsfreientheorie all-
gemein getan hat, dagegen wieder von der Existenz zahlreicher Freier aus, deren
„Verschwinden" im 12. Jahrhundert konstatiert werden muß, drängt sich die alte
These von „zahlreichen" Übertritten dieser Freien in die Ministerialität erneut
geradezu auf. Schon Otto Stowasser hatte seinerzeit das damit verbundene und
von Bosl nur vorübergehend „gelöste" Problem auf einen knappen Nenner ge-
bracht: Es gehe nicht an, die Geschlechter bis etwa zur Mitte des 13. Jahrhunderts,
weil sie in Quellen nicht mehr nachzuweisen seien, alle einfach aussterben zu
lassen. „Es ist nicht schön, sie einfach totzuschreiben.
Regionalstudien ergaben ein unterschiedliches Bild. Nicht nur im Rahmen
ständegeschichtlicher Entwürfe waren ursprünglich Freie als Vorfahren von Mi-
nisterialen angesprochen worden; die durchaus personengeschichtlich orientierten
Arbeiten von Zallinger über Ostfalen und His über Thüringen waren zu einem
ähnlichen Ergebnis gelangt^. In neuerer Zeit sprachen etwa Reimann für Würz-
burg^, Flohrschütz für den Ebersberger Raumes, Hillebrand für Osnabrück^,
Holzfurtner für die Grafschaft der Andechser^o, Reichert für Oberösterreich^ oder
Droege für Köln^ von zahlreichen Übertritten Freier in die Ministerialität, auch
wenn dies weitaus häufiger eher postuliert denn nachgewiesen werden konnte.
Diesen Regionalstudien lassen sich andere entgegenstellen, in denen dies nicht
oder nur in beschränktem Umfang gelungen ist. Skeptisch waren neben älteren
Autoren wie Bast für Trier^y Imhof für Straßburg, Speyer und Worms^, Ganzen-
müller für Flandern^, Ernst für Schwaben^ oder Müller für die Schweiz^? etwa
auch Guttenberg für das Obermaingebiet^ Schoppmeyer für Paderborn^, Breuer
für Worms^o, Witzei für Fulda^i, Schulze für die Mark Brandenburg^, Kroupa für

135 STOWASSER, Wachau, S. 19.
136 Vgl. ZALLINGER, Schöffenbarfreie, S. 260; HlS, Rechtsgeschichte, S. 1-7.
137 Vgl. J. REIMANN, Ministerialen, S. 25-44.
138 Vgl. FLOHRSCHÜTZ, Ebersberg, S. 184-187.
139 Vgl. HlLLEBRAND, Besitz- und Standesverhältnisse, S. 213.
140 Vgl. HOLZFURTNER, Grafschaft, S. 325ff., 371.
141 Vgl. F. REICHERT, Landesherrschaft, S. 341-345.
142 Vgl. DROEGE, Lehnrecht, S. 187f.
143 Vgl. BAST, Ministerialität, S. 66.
144 Vgl. IMHOF, Ministerialität.
145 Vgl. GANZENMÜLLER, Ministerialität, S. 39.
146 Vgl. ERNST, Mittelfreie, S. 46.
147 Vgl. E. MÜLLER, Ministerialität, S. 65.
148 Vgl. GUTTENBERG, Territorienbildung, S. 296, 342.
149 Vgl. SCHOPPMEYER, Ausformung, S. 261f.
150 Vgl. BREUER, Orientierung, S. 10t.
151 Vgl. WlTZEL, Die fuldischen Ministerialen, S. 34f.
 
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