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Leberecht Migge
„Das wachsende Haus".
„La maison qui grandit"
„The groving house".
Cliche Verlag Franck'sche
Buchhandlung, Stuttgart,
aus der Broschüre Migges.
Für die richtige Entwicklung auf dieses Ziel hin sind selbstverständlich Daß Hauszinssteuermittel für diese Zwecke nicht mehr verfügbar sind,
„richtige Siedlungstypen" notwendig, und es sind nach Migge 4 ver- dürfte bekannt sein. Ob Gelder aus der Erwerbslosenversicherung zur
schiedene Grundtypen zu unterscheiden. Verfügung gestellt werden können, erscheint fraglich, aber selbst, wenn
, . ., ... ... . . . , . . _ .' ,, wir auf die augenblicklich vom Reich vorgesehene Finanzierung der
1. Aufbautyp von Vi Morgen für den reduzierten Lohn- und Gehalts- _.....a , , . , . ,. , „ .
... ,, ... Stadtrandsiedlung zurückgreifen, so sind bestimmt die Lasten, die dem
empfanger mit 625 qm „ ,, . . ...
... . . , _ , . Siedler aus einem Darlehen erwachsen, zu niedrig angesetzt, wenn sie
(Versicherung und Schutztyp). , ,___, : , , ■ ' _
mit 50 RM pro Jahr angegeben werden. Es wird auf jeden Fall unmog-
2. Aufbautyp von V- Morgen als erster Ansatztyp für Erwerbslose 1250 qm |jch sejn> bimgere Ge,der( a|s sie jetz, vom Reich für diese Neben-
3. Aufbautyp von 1 Morgen als der gegebene Typ des modernen Kurz- erwerbssiedlungen zur Verfügung gestellt werden, zu erhalten, und das
Schichtenarbeiters (Hauptträger dieser binnenkolonisatorischen Ent- bedeutet, daß die jährliche Belastung des Siedlers nicht 50 RM, son-
wicklung) 2500 qm dem 150 bis 200 RM betragen muß, und das wird für den Migge'schen
4. Vollerwerbsgärtnerstelle von 4 Morgen 10 000 qm. Plan insofern erschwerend sein, als die von ihm außerdem vorgesehene
Selbstverständlich muß eine Entwicklung und Umschichtung innerhalb jährliche Zwangseinsparung von 150 RM für den weiteren Ausbau für
dieser Typen stattfinden können, er fordert die Entwicklung zur Voll- den Siedler sehr schwer sein wird.
erwerbsgärtnerstelle, hält es aber auch für notwendig, daß eine Redu- |n finanzieller Hinsicht erscheinen demnach die Pläne Migges nicht klar
Zierungsmöglichkeit offen gehalten wird. Zur modernen „Bodenaus- und wohl auch nicht schnell durchführbar. Es wird genau untersucht
ausrüstung" gehören Bewässerung mittels Kraftpumpenanlage, Entwässe- werden müssen, ob der Grundgedanke der wachsenden Sied-
rung und Drainage, Düngung und Schutzanlagen, die er ausdrücklich als lung, nämlich das Wachsen selbst, ausreichend möglich ist.
Vorbedingungen jedes Gelingens bezeichnet. Dje Forderung Migges: „Unser Siedler ist kein Kuhbauer, sondern ein
Migge gibt schließlich auch einen Finanzierungsplan unter Heranziehung vollwertiger Kulturmensch" in allen Ehren, aber wir werden damit rech-
der für die Erwerbslosenversicherung vorgesehenen Gelder und eine nen müssen, daß der von der guten Bodenausrüstung anfangende Siedler
Kostenaufstellung für eine 1 Morgenstelle. Trotz Ausschaltung des Bo- auf längere Zeit kulturelle Entbehrungen durch Verzicht auf Wohnraum
denpreises (Erbpacht) und Berücksichtigung eines Kernhauses von nur wird tragen müssen.
ca. 25 qm Wohnfläche sollen die Kosten dieser Stelle 2685 RM betragen Der begeistert vorgetragenen Idee, die Gartenlandschaft als
und durch Hauszinssteuerhypothek von 1000 RM, kapitalisierten Erwerbs- Krone aller Kulturlandschaften verwirklicht zu sehen, soll es nicht
losenbeitrag von 1185 RM und Eigenarbeit im Wert von 500 RM aufge- schaden, wenn auf diese Schwierigkeit offen hingewiesen wird,
bracht werden. G. Schroeder
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Leberecht Migge
„Das wachsende Haus".
„La maison qui grandit"
„The groving house".
Cliche Verlag Franck'sche
Buchhandlung, Stuttgart,
aus der Broschüre Migges.
Für die richtige Entwicklung auf dieses Ziel hin sind selbstverständlich Daß Hauszinssteuermittel für diese Zwecke nicht mehr verfügbar sind,
„richtige Siedlungstypen" notwendig, und es sind nach Migge 4 ver- dürfte bekannt sein. Ob Gelder aus der Erwerbslosenversicherung zur
schiedene Grundtypen zu unterscheiden. Verfügung gestellt werden können, erscheint fraglich, aber selbst, wenn
, . ., ... ... . . . , . . _ .' ,, wir auf die augenblicklich vom Reich vorgesehene Finanzierung der
1. Aufbautyp von Vi Morgen für den reduzierten Lohn- und Gehalts- _.....a , , . , . ,. , „ .
... ,, ... Stadtrandsiedlung zurückgreifen, so sind bestimmt die Lasten, die dem
empfanger mit 625 qm „ ,, . . ...
... . . , _ , . Siedler aus einem Darlehen erwachsen, zu niedrig angesetzt, wenn sie
(Versicherung und Schutztyp). , ,___, : , , ■ ' _
mit 50 RM pro Jahr angegeben werden. Es wird auf jeden Fall unmog-
2. Aufbautyp von V- Morgen als erster Ansatztyp für Erwerbslose 1250 qm |jch sejn> bimgere Ge,der( a|s sie jetz, vom Reich für diese Neben-
3. Aufbautyp von 1 Morgen als der gegebene Typ des modernen Kurz- erwerbssiedlungen zur Verfügung gestellt werden, zu erhalten, und das
Schichtenarbeiters (Hauptträger dieser binnenkolonisatorischen Ent- bedeutet, daß die jährliche Belastung des Siedlers nicht 50 RM, son-
wicklung) 2500 qm dem 150 bis 200 RM betragen muß, und das wird für den Migge'schen
4. Vollerwerbsgärtnerstelle von 4 Morgen 10 000 qm. Plan insofern erschwerend sein, als die von ihm außerdem vorgesehene
Selbstverständlich muß eine Entwicklung und Umschichtung innerhalb jährliche Zwangseinsparung von 150 RM für den weiteren Ausbau für
dieser Typen stattfinden können, er fordert die Entwicklung zur Voll- den Siedler sehr schwer sein wird.
erwerbsgärtnerstelle, hält es aber auch für notwendig, daß eine Redu- |n finanzieller Hinsicht erscheinen demnach die Pläne Migges nicht klar
Zierungsmöglichkeit offen gehalten wird. Zur modernen „Bodenaus- und wohl auch nicht schnell durchführbar. Es wird genau untersucht
ausrüstung" gehören Bewässerung mittels Kraftpumpenanlage, Entwässe- werden müssen, ob der Grundgedanke der wachsenden Sied-
rung und Drainage, Düngung und Schutzanlagen, die er ausdrücklich als lung, nämlich das Wachsen selbst, ausreichend möglich ist.
Vorbedingungen jedes Gelingens bezeichnet. Dje Forderung Migges: „Unser Siedler ist kein Kuhbauer, sondern ein
Migge gibt schließlich auch einen Finanzierungsplan unter Heranziehung vollwertiger Kulturmensch" in allen Ehren, aber wir werden damit rech-
der für die Erwerbslosenversicherung vorgesehenen Gelder und eine nen müssen, daß der von der guten Bodenausrüstung anfangende Siedler
Kostenaufstellung für eine 1 Morgenstelle. Trotz Ausschaltung des Bo- auf längere Zeit kulturelle Entbehrungen durch Verzicht auf Wohnraum
denpreises (Erbpacht) und Berücksichtigung eines Kernhauses von nur wird tragen müssen.
ca. 25 qm Wohnfläche sollen die Kosten dieser Stelle 2685 RM betragen Der begeistert vorgetragenen Idee, die Gartenlandschaft als
und durch Hauszinssteuerhypothek von 1000 RM, kapitalisierten Erwerbs- Krone aller Kulturlandschaften verwirklicht zu sehen, soll es nicht
losenbeitrag von 1185 RM und Eigenarbeit im Wert von 500 RM aufge- schaden, wenn auf diese Schwierigkeit offen hingewiesen wird,
bracht werden. G. Schroeder
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