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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]; Verein für Historische Waffenkunde [Mitarb.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 8.1918-1920

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3./4. Heft
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https://doi.org/10.11588/diglit.44570#0105

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3./4. HEFT

FACHNOTIZEN

85

Abb. 3


Die früheste, mir bekannt gewordene bild-
liche Darstellung des Scheibenstandes im Mittel-
alter kenne ich aus dem berühmten „Hausbuch“
der Familie v. Waldburg auf Wolfegg (Blatt 12).
Ich glaube aber, dafs sich in den Holzschnitten
und in den Miniaturen noch frühere Darstellungen
finden werden. Im „Hausbuch“ erkennt man
(Abb. 3), wie die Armbrust gespannt wird und
wie der Schütze sie sitzend abschiefst. Seitlich
vor der Scheibe, die an einer dicken Wand an-
gebracht und mit Bolzenfang versehen ist, steht
eine Schutzwand, hinter der ein Mann sitzt, der
mittelst eines langen Stockes die Schüsse anzeigt.
Ein Scheibenstand für das Armbrustschiefsen ist
abgebildet in: S. Brant, Das Narren schyff, Basel

1917,8.71). Das Bild desSchiefs-
baums (Abb. 2) stammt von einer
athenäischen Vase.
Auf einer Fälschung be-
ruht die Annahme, dafs Herzog
Bolko von Schlesien im Jahre
1286 ein Armbrustschiefsen „zu
einer Burgerlust und Kriegs-
nutz“ veranstaltete (Grünhagen,
Regesten zur schles. Geschichte,
Bd. 3, 1886, Nr. 1945).
Im Jahre 1354 befahl an-
geblich Winrich von Kniprode,
der berühmte Ordensmeister
von Preufsen, die Errichtung
von Schiefsbäumen, um nach
dem Vogel zu schiefsen. Ich
glaube aber, dafs die Literatur-
stelle, die dieses berichtet (Joh.
Friedr. Gottl. Erdmann, Historie
von öffentlichen Armbrust- und
Büchsenschiefsen, Leipzig 1737)
auf ihre Zuverlässigkeit nach-
geprüft werden mufs. In einer
nicht genau datierbaren Polizei-
verordnung der ersten Hälfte
des 15. Jahrhunderts wird zu
Nürnberg das Vergnügungs-
schiefsen verboten: „als dann
bissher ein böse gewonheit ge-
west und entstanden was, das
'man an den suntagen und an-
dern feirtagen nach tisch, vor
und ee man dann gepredigt
hette, hie in der stat und vor
den thoren mit püchssen und
armprüsten geschossen hat“
(NürnbergerPolizei-Ordnungen,
1861, S. 54).


Abb. 4
 
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