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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 8.1918-1920

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9. Heft
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Winckelmann, Otto: Der Glocken- und Büchsengießer Georg Guntheim von Straßburg
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Weyersberg, Albert: Auszüge aus alten Solinger Zeichenrollen, 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.44570#0308

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O. WINCKELMANN, DER GLOCKEN- UND BÜCHSENGIESSER GEORG GUNTHEIM VIII. BAND

288

in Speyer bezeichnet wird, und Martin Guntheimer
spricht. Die beiden verlangten nämlich vomStrafs-
burger Münsterwerk 105 Gulden, die der Ver-
storbene angeblich noch zu gut habe. Die Pfleger
des Werks lehnten die Forderung mit dem Hin-
weis darauf ab, dafs es üblich sei, Rechnungen
immer alsbald zu bezahlen und dafs Jörg seit
vielen Jahren nichts mehr für das Stift gearbeitet
habe74). Wie der Streit ausging, ist nicht er-
sichtlich.
Sicher aber zeigen diese Akten, dafs Georg
Guntheim zwischen 1553 und 1555 in sehr hohem
Alter gestorben ist, also in jener Zeit, die der
Stadt so manchen ihrer besten Bürger, wie den
grofsen Stettmeister Jakob Sturm, raubte und
damit den glanzvollsten Abschnitt der Strafs-
burger Geschichte zum Abschlufs brachte.
Nachtrag.
Die oben Seite 281 unentschieden gelassene
Frage, ob wir es mit zwei verschiedenen Meistern
Jörg von Speyer zu tun haben oder nur mit einer
einzigen Person, kann jetzt nach den neuesten
Feststellungen75) sicher im ersteren Sinne beant-
wortet werden. J. Sauer weist nämlich im Ekk-
hart-Kalender für das Badener Land 1920 S. 99

7,i) Ebenda 1556 f. 103 b.
76) Dieselben kamen mir erst während der Drucklegung
dieses Aufsatzes zur Kenntnis.

einige Glocken nach, die bereits in den siebziger
Jahren des 15. Jahrhunderts gegossen wurdep
und laut Inschrift von Meister Jörg zu Speyer
herrührten, so eine Glocke zu Leimen 1470,
Büchenau 1473, 1474, Neckargemünd 1474. Dafs
diese unmöglich unsern um 1554 verstorbenen
Meister Jörg von Guntheim zum Urheber haben
können, liegt auf der Hand. Auch die oben von
mir aufgezählten Schweizer Glocken rühren hier-
nach jedenfalls von dem älteren Jörg her.
Dagegen hat Sauer, der in seinem Aufsatz die
beiden Persönlichkeiten bereits richtig unter-
scheidet, auch noch zwei bisher unbekannt ge-
bliebene Werke Guntheims entdeckt: eine für
Kippenheim 1514 und eine für Kirnbach (bei
Zell a. FI.) 1532 gegossene Kirchenglocke (siehe
ebenda). Mit dem älteren Jörg von Speyer
beschäftigen sich übrigens auch zwei früher
erschienene Arbeiten, auf die mich Professor
Sauer gütigst, hingewiesen hat: F. Th. Klingel-
schmitt in der Mainzer Zeitschrift V (1910), S. 44 fr.,
und H. Schrohe, Aufsätze und Nachweise zur
Mainzer Kunstgeschichte (1912) S. 187. Nach den
Angaben des ersteren soll sich Jörg seit 1500 in
Mainz aufgehalten haben und dort auch 1507
gestorben sein. In den Kunstdenkmälern des
Kreises Freiburg (1904) S. 68 hat Kraus bei Be-
sprechung der Glocke des Breisacher Münsters
die beiden Giefser noch irriger Weise identi-
fiziert.



Auszüge aus alten Solinger Zeichenrollen
Von Albert Weyersberg
(1. Fortsetzung)

Druckfehlerberichtigung zu S. 76 3): i7oo
anstatt 1400. •
Zusatz zuS.78: Böntgen, Joh. Abr.: Das Zeichen
„Spritz“ oder „Spreutze“ stand 1684 Engel Müller
zu und 1747 Joh. Clemens Nippes in q i—1?
der Stadt (M. Z. R., 23 u. 47). NLj
Richtigstellung zu S. 80: Die beiden zuletzt auf-
geführten Schmiede Abraham und Clemens
im Küsterdorp gehörten den Familien Keyser
an, nicht den Familien Hoppe.
Von den Zeichen, die bisher mitgeteilt wurden,
kehren einige unter den im Deutschen Reiche
gesetzlich geschützten Warenzeichen wie-
der (Nachweisung, herausgegeben im Auftrage

des Reichsamts des Innern, I. Band bis Ende 1886
und Ergänzungsbände):
Berg, Joh. Abr. zu Feld: das Patriarchenkreuz,
eingetragen für Gerresheim & Sohn.
Bügel’, Abr.: der weifse Hahn, eingetragen für
J. S. Höller & Co., später von der Solinger Han-
delskammer, als Freizeichen bezeichnet13).
Dinger, Joh. Peter: der Reichsapfel, eingetragen
für August Knecht (1694 von Clemens Manerth’s

1S) Als Freizeichen wurden festgestellt: 1. die Krone
(in jeder Form), 2. das Schwert, 3. die Fischangel, 4. die
Pistole (weifs geschlagen), 5. der Hahn (weiß geschlagen),
6. Sonne, Mond und Sterne (zusammen).
 
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