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Verein für Historische Waffenkunde [Hrsg.]
Zeitschrift für historische Waffen- und Kostümkunde: Organ des Vereins für Historische Waffenkunde — 8.1918-1920

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9. Heft
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Fachnotizen
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https://doi.org/10.11588/diglit.44570#0315

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9. HEFT

FACHNOTIZEN

295

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FACHNOTIZEN
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Bemerkung zu dem Aufsatze über romanische
Schwertinschriften in Heft 8, S. 255.
Der Aufsatz Dr. Forrers bedarf meines Er-
achtens zweier Berichtigungen. Es ist gewifs
nicht richtig, von ,,Inschriften“ auf den betreffen-
den Schwertern zu sprechen. Inschriften ver-
langen Buchstaben. Diese Forderung wird hier
nicht erfüllt. Nach Wegelis Vorgang, der des
Abdinghofer Tragaltares wegen der auf ihm be-
findlichen Darstellungen von schwertführenden
Männern schon vor Jahren in unserer Zeitschrift
(III, S. 297) gedacht hat, wird man im vorlie-
genden Falle von Klingenverzierungen reden
müssen. Zwei Schwerter sind nach Wegeli mit
solchen Verzierungen versehen. Das ist ein Irr-
tum. Es handelt sich um sechs derartig ausge-
zeichnete Schwerter. Forrer führt uns fünf so-
genannte Inschriften vor. Übersehen hat er offen-
bar das Schwert, das auf der zweiten, unteren
Abbildung, die er seinem Aufsatze beigegeben, der
dritte, hinterste Mann schwingt. Die Verzierung
bilden hier sechs Rauten, dazu je eine halbe
Raute am Anfang und Ende der Reihe. Um
sicher zu gehen, wurde von mir zur Nachprü-
fung das Falke-Fraubergersche Werk: Deutsche
Schmelzarbeiten des Mittelalters (II, Tafel 12, 13),
herangezogen. Darnach bleibt bestehen, was ich
zu erinnern hatte.
In den obigen wie ähnlichen Klingenverzie-
rungen möchte ich übrigens weniger Verzierungen
im eigentlichen Sinne des Wortes, also Zeugnisse
künstlerischen Schaffens, als vielmehr wohlbe-
dachte Merkmale sehen, Zeichen, die das Schwert
seinem rechtmäfsigen Besitzer als sein unzweifel-
haftes Eigentum beglaubigen. Auf den sechs
Klingen, die wir zu betrachten gehabt, kann doch
wohl nur der Pfeil auf der einen Klinge (Falke-
Frauberger II, Tafel 12) als bescheidener Ausdruck
eines künstlerischen, an Auszierung sich erfreuen-
den Gefühls in Frage kommen. Mit Schriftzeichen,
d. i. Buchstaben haben die Kreise, Kreuze, Striche,
Rauten — dies sei zum Schlüsse wiederholt —
nichts gemein. Siehe auch Wegeli III, 181/82
und III, 299/300, dazu. VIII, 244/45.
’ Franz Weinitz.

Waffen- und Munitions-Ausfuhrverbot von
1590. Im Katalog Nr. 32 des Antiquariats Mar-
tin Breslauer in Berlin finde, ich unter Nr. 890
einen alten Einblattdruck verzeichnet, derKönigs-
berg 1590 datiert ist und die Ausfuhr von Waffen
und Munition verbietet, also für unsere Leser

einiges Fachinteresse hat: Georg Friedrich,
Markgraf zu Brandenburg. Verordnung
gegen die Ausfuhr von Waffen und
Munition, damit den Türken in ihrem Kampfe
gegen die Krone Polen keine Förderung gegeben
werde und „dem grausamen Erbfeind wieder-
stand gethan werden möge“. Dat. Königs-
berg, d. 14. April 1590. 18 Zeilen. Quer-40. Ein-
blattdruck. R. Forrer.
„Lebendige“ Figuren in Zeughäusern. Auf
seiner Reise durch Deutschland sah der Frank-
furter Patrizier v. Uffenbach 1710 im Rathaus zu
Emden mehrere alte Rüstungen auf Figuren, die
sich durch versteckte Drahtzüge bewegen liefsen.
Eine Figur präsentierte das Gewehr, eine andere
schofs es ab usw. (Uffenbach, Reisen, Bd.2, 1753,
S. 229). Im gleichen Jahr besuchte Uffenbach
Bremen. Dort sah er auf dem Kaufhaus einen
Automaten: „Vornen an der Thüre stehet ein
geharnischter Mann, welcher, wenn man hinein
tritt, allemal beyde Arme beweget, und zwar mit
der linken mit einem Javelier die Sturmhaube oder
das Visier auf hebet, und das hölzerne angestri-
chene Gesicht zeiget. Dieses ist sehr artig auf
folgende Manier gemacht, dafs, wenn man auf
die erste Treppe tritt, auf welcher man in das
Gemach hinuntergehet, sich die Treppe etwa
zwey Zoll unvermerkt hinunter beugt, und ver-
muthlich durch eine eiserne Feder, so drunter
liegt, den einen Arm beweget. Tritt man her-
nach auf die zweyte Treppe, hebt sich eben also
der linke Arm jetzt gedachter mafsen auf“ (Bd.2,
S. 184).
Auf dem Bremer Zeughaus sah Uffenbach:
„zwey geharnischte Männer auf hölzernen Pferden,
deren das eine, wenn man ihm den Schweif auf-
hube, einen tremulirenden Ton, als wenn es s. v.
farzete, von sich gab, welches das Wahrzeichen
von dem Zeughaus ist, und ohne Zweifel durch
einen inwendig verborgenen Blasebalg und Orgel-
Pfeife geschiehet“ (Uffenbach, Reisen, Bd. 2, 1753,
S. 182). Verbleib unbekannt, vermutlich 1802 bis
1809 versteigert (Brieflich: Stadtbibliothek Bremen
1918). F. M. Feldhaus.
Eiserne Geschützrohre und Lafetten, sowie
Stahlpanzer um 1710. Einer der ersten Techniker,
von dem wir wissen, dafs er grofse Werkzeug-
maschinen zur Bearbeitung schwerer Gegenstände
baute, Georg Memmersdörffer, fertigte für seine
Zeit recht seltene Kriegswaffen. Der Genannte
ist 1659 in Nürnberg geboren, hatte dort ein Dreh-
und Hammerwerk, auf dem er Werkstücke bis
zu 2500 kg bearbeiten konnte, und • starb dort
1724, Doppelmayr berichtet in seinem Buch über
 
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