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ERICH HAENEL, ZUR ÄLTESTEN GESCHICHTE DER DRESDNER RÜSTKAMMER VIII. BAND
seine Arbeiten in den Rechnungen stets
summarisch, unter Hinweis auf (nicht mehr
vorhandene) Spezifikationen auf Zetteln,
bezahlt werden, sind die Preise der ein-
zelnen Stücke hier nicht festzustellen
(S. 5,6, 14, 24, 29, 32,40,43, 51,61 usf.).
Mammitzsch, Hans. Liefert Reitschwerter
und Dolche (2 Reitschwerter, und 2 Dolche
5 11. 3 Gr. (24, 29,65,68).
K reisig, Georg (Kreusing 67). 14 Gr. für
2 Schuhe an 2 Spiefse (5, 67).
Stiller, Friedrich. 18 Gr. für einen Drei-
ecker (47).
Fritzsche, Faul. 4 11. für 2 Dussecken (74),
s. auch 1. 268.
Krille, Anton (65).
2. Spiefiinacher :
Junge, Michel. 4 11. für 8 neue Fausthämmer
(82), I. 268.
3. Eisen polier er:
Lindner, Georg. 12 Gr. für 12 neue Spiefs-
eisen zu polieren (14,43,77).
4. Kupferschmied:
Eisenreich, David. 4 fl. für 24 kupferne
„Schwertzbüxen“ (Büchsen zur Auf bewah-
rung von Schwärze?) (77).
5. Ätzer:
Feil, Anthoni. 18 Gr. für 6 Beschläge zu Pul-
vertlaschen zu ätzen (23).
6. Schlosser:
Gabel, Hans (55).
Weber, Hans (55).
7. Plattner:
Speier, Peter von. 144 fl. 15 Gr. für 2 Leib-
kürisse, einen zum Fufsturnier, den an-
deren zum Pallienrennen zu gebrauchen
(47). — 80 fl. für einen Feldkürifs hinten
und vorn für ein lang Rohr (d. h. kugel-
sicher für das Geschofs einer langen Büch-
se) mit aller Zugehörung und 2 Hauben (75).
Peter von Speier der Jüngere, der Sohn Wolf
von Speiers, übernahm zwar nach seines Vaters
Tode 1580 mit seinen Brüdern dessen Werkstatt,
wprde aber erst 1603 als Plattner und Nachfolger
Nickel Bertholdts Rüstknecht in der kurfürst-
lichen Rüstkammer. (Gurlitt, Deutsche Turniere ...
S; 67). Das Rüstkammerinventar , von 1606 nennt
ihn noch (S. 141) als Verwalter der Bailienkammer
neben Georg Schauer, in dem der Bailienkammer
von 1615 steht schon Plans Böttiger an dieser
Stelle. Er mufs also zwischen 1606 und 1615 ge-
storben sein. Der Preis der im Quartal Trinitatis
1584 gelieferten Harnische entspricht mit zirka
70 fl. für jeden ungefähr den für die Rennzeuge
des Hofgesindes von Kurfürst August gezahlten.
Schon Wolf von Speier der Altere, der Vater
unseres Meisters, hatte fast ein Vierteljahrhundert
vorher (1562) für einen Kürifs 70 11. erhalten, für
einen einfachen Harnisch dagegen nur 14 fl., für
einen knechtischen Harnisch sogar nur 7 fl., wobei
ihm allerdings das Blech von dem Auf traggeber aus
dem kurfürstlichen Hammer dazu geliefert wurde
(Gurlitt a. a. O. S. 54, 56). Ein geätzter Harnisch,
wie der von Wolf dem Alteren vor 1580 für Herzog
Christian (1) begonnene, der dann von seinen Söhnen
vollendet wurde, kostete 150 fl. Dafs dies nicht
der reichgeätzte Harnisch mit zahlreichen Doppel-
stücken sein kann (Führer 1899, E 6), den Gurlitt
mit dem archivalischen Rechnungsbeleg in Verbin-
dung bringt, ergibt sich unter anderem aus der Be-
merkung des Dresdner Rüstkammerinventars von
1606 (S. 157), das den Augsburger Plattner Anton
Peflenhauser als Meister des „blancken vergolten
Kürifs zum Freiturnier“ nennt (Abb. 1). (Ehren-
thals bei Boeheim, Augsburger Waffenschmiede,
Nachträge [Jahrb. des H. Kaiserhauses Bd. Xlll
1899, S. 223J wiedergegebene Mitteilung, dafs der
Harnisch „jedenfalls“ auf Bestellung gearbeitet
und 1589 abgeliefert worden sei, läfst sich aus
den Dresdner Quellen nirgends belegen.) Auch
die sich in den Dresdner Führern seit Erbstein
1889 findende Bemerkung, dafs dieser Harnisch
1591 bei dem Begräbnis Christians 1. 1591 von
dem „Freudenritter“ Hermann von Bardeleben
getragen worden sei, erscheint in dem klassischen
Hauptinventar von 1606 noch nicht, .sondern erst
in dem der Pallienkammer von 1615/16, also
25 Jahre nach dem genannten feierlichen Vorgang.
Im übrigen erheben sich gegen die Zuweisung
dieses Harnisches an Christian I. auch Bedenken,
die an die Datierung des auf dem Gelieger und
der Rofsstirn angebrachten grofsen farbigen Wap-
pens anknüpfen. Dies entspricht dem des bei
Gritzner, Das sächsische Wappen (Vierteljahrschr.
des deutschen Herolds 1901, S. 149, Abb. 49) von
1592—1600 abgebildeten Talers, mit dem einzigen
Unterschied, dafs die Regalien unten rechts, nicht,
wie auf dem Taler, links sitzen, also wie auf dem
S. 151 abgebildeten Siegel Christians II. mit der
Legende: C. II. H. Z. S. C. Da das Wappen auf
dem Harnisch die Schilde von Jülich, Cleve, Berg,
Mark und Ravensberg noch nicht enthält, mufs
es vor 1610 entstanden sein, denn erst in diesem
Jahre wurde der Kurfürst, kurz vor seinem Tode,
als Nachfolger des, von Kaiser Friedrich III. für
seine Kriegsleistungen gegen Matthias Corvinus
von Ungarn mit der Anwartschaft auf Berg,
J ülich und Ravensberg bedachten Herzogs Albrecht
mit den vielumstrittenen niederrheinischen Grenz-
landen belehnt. Es handelt sich also hier um
eine für Christian 11. gefertigte Arbeit; und wenn
ERICH HAENEL, ZUR ÄLTESTEN GESCHICHTE DER DRESDNER RÜSTKAMMER VIII. BAND
seine Arbeiten in den Rechnungen stets
summarisch, unter Hinweis auf (nicht mehr
vorhandene) Spezifikationen auf Zetteln,
bezahlt werden, sind die Preise der ein-
zelnen Stücke hier nicht festzustellen
(S. 5,6, 14, 24, 29, 32,40,43, 51,61 usf.).
Mammitzsch, Hans. Liefert Reitschwerter
und Dolche (2 Reitschwerter, und 2 Dolche
5 11. 3 Gr. (24, 29,65,68).
K reisig, Georg (Kreusing 67). 14 Gr. für
2 Schuhe an 2 Spiefse (5, 67).
Stiller, Friedrich. 18 Gr. für einen Drei-
ecker (47).
Fritzsche, Faul. 4 11. für 2 Dussecken (74),
s. auch 1. 268.
Krille, Anton (65).
2. Spiefiinacher :
Junge, Michel. 4 11. für 8 neue Fausthämmer
(82), I. 268.
3. Eisen polier er:
Lindner, Georg. 12 Gr. für 12 neue Spiefs-
eisen zu polieren (14,43,77).
4. Kupferschmied:
Eisenreich, David. 4 fl. für 24 kupferne
„Schwertzbüxen“ (Büchsen zur Auf bewah-
rung von Schwärze?) (77).
5. Ätzer:
Feil, Anthoni. 18 Gr. für 6 Beschläge zu Pul-
vertlaschen zu ätzen (23).
6. Schlosser:
Gabel, Hans (55).
Weber, Hans (55).
7. Plattner:
Speier, Peter von. 144 fl. 15 Gr. für 2 Leib-
kürisse, einen zum Fufsturnier, den an-
deren zum Pallienrennen zu gebrauchen
(47). — 80 fl. für einen Feldkürifs hinten
und vorn für ein lang Rohr (d. h. kugel-
sicher für das Geschofs einer langen Büch-
se) mit aller Zugehörung und 2 Hauben (75).
Peter von Speier der Jüngere, der Sohn Wolf
von Speiers, übernahm zwar nach seines Vaters
Tode 1580 mit seinen Brüdern dessen Werkstatt,
wprde aber erst 1603 als Plattner und Nachfolger
Nickel Bertholdts Rüstknecht in der kurfürst-
lichen Rüstkammer. (Gurlitt, Deutsche Turniere ...
S; 67). Das Rüstkammerinventar , von 1606 nennt
ihn noch (S. 141) als Verwalter der Bailienkammer
neben Georg Schauer, in dem der Bailienkammer
von 1615 steht schon Plans Böttiger an dieser
Stelle. Er mufs also zwischen 1606 und 1615 ge-
storben sein. Der Preis der im Quartal Trinitatis
1584 gelieferten Harnische entspricht mit zirka
70 fl. für jeden ungefähr den für die Rennzeuge
des Hofgesindes von Kurfürst August gezahlten.
Schon Wolf von Speier der Altere, der Vater
unseres Meisters, hatte fast ein Vierteljahrhundert
vorher (1562) für einen Kürifs 70 11. erhalten, für
einen einfachen Harnisch dagegen nur 14 fl., für
einen knechtischen Harnisch sogar nur 7 fl., wobei
ihm allerdings das Blech von dem Auf traggeber aus
dem kurfürstlichen Hammer dazu geliefert wurde
(Gurlitt a. a. O. S. 54, 56). Ein geätzter Harnisch,
wie der von Wolf dem Alteren vor 1580 für Herzog
Christian (1) begonnene, der dann von seinen Söhnen
vollendet wurde, kostete 150 fl. Dafs dies nicht
der reichgeätzte Harnisch mit zahlreichen Doppel-
stücken sein kann (Führer 1899, E 6), den Gurlitt
mit dem archivalischen Rechnungsbeleg in Verbin-
dung bringt, ergibt sich unter anderem aus der Be-
merkung des Dresdner Rüstkammerinventars von
1606 (S. 157), das den Augsburger Plattner Anton
Peflenhauser als Meister des „blancken vergolten
Kürifs zum Freiturnier“ nennt (Abb. 1). (Ehren-
thals bei Boeheim, Augsburger Waffenschmiede,
Nachträge [Jahrb. des H. Kaiserhauses Bd. Xlll
1899, S. 223J wiedergegebene Mitteilung, dafs der
Harnisch „jedenfalls“ auf Bestellung gearbeitet
und 1589 abgeliefert worden sei, läfst sich aus
den Dresdner Quellen nirgends belegen.) Auch
die sich in den Dresdner Führern seit Erbstein
1889 findende Bemerkung, dafs dieser Harnisch
1591 bei dem Begräbnis Christians 1. 1591 von
dem „Freudenritter“ Hermann von Bardeleben
getragen worden sei, erscheint in dem klassischen
Hauptinventar von 1606 noch nicht, .sondern erst
in dem der Pallienkammer von 1615/16, also
25 Jahre nach dem genannten feierlichen Vorgang.
Im übrigen erheben sich gegen die Zuweisung
dieses Harnisches an Christian I. auch Bedenken,
die an die Datierung des auf dem Gelieger und
der Rofsstirn angebrachten grofsen farbigen Wap-
pens anknüpfen. Dies entspricht dem des bei
Gritzner, Das sächsische Wappen (Vierteljahrschr.
des deutschen Herolds 1901, S. 149, Abb. 49) von
1592—1600 abgebildeten Talers, mit dem einzigen
Unterschied, dafs die Regalien unten rechts, nicht,
wie auf dem Taler, links sitzen, also wie auf dem
S. 151 abgebildeten Siegel Christians II. mit der
Legende: C. II. H. Z. S. C. Da das Wappen auf
dem Harnisch die Schilde von Jülich, Cleve, Berg,
Mark und Ravensberg noch nicht enthält, mufs
es vor 1610 entstanden sein, denn erst in diesem
Jahre wurde der Kurfürst, kurz vor seinem Tode,
als Nachfolger des, von Kaiser Friedrich III. für
seine Kriegsleistungen gegen Matthias Corvinus
von Ungarn mit der Anwartschaft auf Berg,
J ülich und Ravensberg bedachten Herzogs Albrecht
mit den vielumstrittenen niederrheinischen Grenz-
landen belehnt. Es handelt sich also hier um
eine für Christian 11. gefertigte Arbeit; und wenn