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Die Gartenkunst — 5.1903

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Stüting, Artur: Die verschiedenen Arten öffentlicher Stadtplätze
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https://doi.org/10.11588/diglit.58968#0139

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116

DIE GARTENKUNST

V, 7

stallen, Baumreihen oder mit gärtnerischen Ausschmückungen
ausgestattet werden.
Unter Nutzplätzen verstehen wir im allgemeinen Plätze,
auf denen Märkte, Messen, Volksspiele etc. abgehalten
werden; auch Droschken-Halteplätze können hinzugerechnet
werden. Zuweilen sind die Marktplätze von gedeckten
Hallen umgeben, welche in Vorkaufsständen eingeteilt und
verpachtet werden. In gröfseren Städten dehnen sich
solche Hallen oft über den ganzen Platz aus (Markthallen).
Diese Nutzplätze, welche auch zu Jahrmärkten, Kirmessen
und Volksbelustigungen aller Art dienen, sind gewöhnlich
gleichfalls von regelmäfsiger Gestalt. Ihre Lage soll so
sein, dafs Eisenbahnstationen in der Nähe sind und Haupt-

bäuden, der sogenannten Vorplätze, müfste stets so projektiert
werden, dafs die Tiefe derselben mindestens der Gebäude-
höhe gleichkommt. Sind die Plätze grofs genug, so können
sie noch gärtnerisch ausgeschmückt werden; nur sehe man
sich vor, besonders an der Hauptfront der Gebäude die Plätze
nicht zu sehr zu zerstückeln, denn das würde im Verhältnis zu
dem mehr oder weniger imposanten Bau sehr unruhig wirken.
Von Architekturplätzen sind noch die Denkmalsplätze,
auf welchen ein oder mehrere Denkmäler den hauptsäch-
lichsten Gegenstand des Platzes bilden, und die sogenannten
Stadttorplätze, zu erwähnen. Letztere werden zum Teil
wegen des Verkehrs, zum Teil auch zur Erhaltung mittel-
alterlicher Torbauten angelegt.

Verkehrslinien an ihnen, min-
destens aber eine Häuptverkehrs-
strafse an einer Seite vorbei-
führen. Die Gröfse dieser Plätze
richtet sich selbstverständlich
nach der Einwohnerzahl, und
rechnet man auf 8—12Einwohner
ungefähr 1 qm Fläche. Sehr oft
wird auch, zumal in gröfseren
Städten, viel Wert auf künstleri-
sche Ausstattung solcher Plätze
gelegt, und werden hier Tor-
bauten, Denkmäler, Obelisken,
Laufbrunneu und Baumpflanzun-
gen etc. angebracht; besonders
letztere sind aus natürlichen
Gründen sehr zweckmäfsig.
Mit Architekturplätzen be-
zeichnet man in der Regel die-
jenigen freien Plätze, auf oder
an welchen öffentliche Gebäude
liegen, und welche mit Denk-
mälern, Springbrunnen, Stand-
bildern und mehr oder weniger
mit gärtnerischen A uss chm ücku n -
gen versehen sind. Die Gröfse
dieser Plätze mufs so sein, dafs
eine Betrachtung der Architektur
des betreffenden Gebäudes von
allen Seiten aus der Nähe er-
möglicht ist und dafs auch schöne
Perspektiven aus der Entfernung
geboten werden. Daher sollte
man auch nie vergessen, ge-
nügend gröfse Bauplätze für
öffentliche Gebäude an solchen
Plätzen frei zu lassen. Aber
nicht immer können monumen-
tale Gebäude von hervorragender
Bedeutung auf allen Seiten ge-
nügend frei gehalten werden.
Sehr oft kommt es vor, dafs nur
eine Seite, die Hauptfront, frei
gehalten werden kann.“Die Gröfse
der freien Plätze vor diesen Ge-


Abbildung 4. Vordergrund (rechts) der von Herren Robert Veitch & Son (Exeter)
ausgestellten Felsengruppe auf der “Bath and West”-Ausstellung zu Plymouth.
Ausgeführt und photographiert von F. W. Meyer, Exeter.
 
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