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Die Gartenkunst — 5.1903

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V, 8

DIE GARTENKUNST

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Die Gefahr der Zerstückelung des Parkes in kleine Grundstücke
soll abgewendet und die Anlage in ihrer Gesamtheit erhalten
und als städtischer Park der Allgemeinheit zugänglich gemacht
werden. Die in Frage kommende Fläche hat eine Frontlänge
von 100 m und umfafst von der Grenze des Kreisständehauses
an gerechnet den Park mit dem Abhang bis zum Kermisdahl.
Das Hotel Prinzenhof, zu dem der Park gegenwärtig gehört,
wird durch den Ankauf nicht berührt. Die zu letzterem nötige
Summe wird auf rund 116000 Mk. angegeben. z.
Ulm a. Donau. Die hiesige Friedrichsau, der Stolz Ulms,
hat neuerdings durch die parkartige Bepflanzung gröfserer
Flächen bedeutend an Schönheit gewonnen. Das inmitten der
Anlagen an dem Ufer des Teiches gelegene ehemalige Schützen-
haus ist zu einer Wirtschaft umgewandelt worden. Im Westen
der Stadt ist das in den letzten Jahren durch seinen üppigen
Baumwuchs etwas verwilderte Ehinger Wäldchen tüchtig
durchgeholzt worden, so dal’s jetzt auch zahlreiche saftig grüne
Rasenflächen das Auge erfreuen und angenehme Abwechslung
bringen. z.
Volks- und Jugendspiele. Welch sonderbare Blüten der
Fanatismus mancher Sportleute treiben kann, zeigt ein in Bonn
auf dem deutschen Kongrefs für Volks- und Jugendspiele ge-
haltener Vortrag. Nach der Meinung des Vortragenden sei es
die Hauptaufgabe städtischer Garten Verwaltungen, jeden ihr
überlassenen freien Fleck mit Gras zu besäen und den Fufs-
ballspielenden zu überlassen. Hoffentlich sind die Behörden
einsichtsvoller und schliefsen sich derartigen Ansichten nicht an.
Gl.
Wiesbaden. Die Stadtverordneten-Versammlung wird sich
demnächst mit einem grölseren Projekt zu beschäftigen haben.
Es betrifft das Walkmühltal. Die daselbst zwischen der Walk-
mühl- und der Aarstrafse sich ausdehnenden weiten Wiesen-
flächen sollen in gärtnerische Schmuckanlagen, ähnlich dem
Nerotal, umgewandelt werden. z.
Interessante Mitteilungen über die Gartenkunst in
Amerika bringt die amerikanische Zeitschrift: „The Archi-
tectural Record“, die u. a. schreibt: Unter den mannigfachen
Kunstbestrebungen, die in Amerika noch in den Anfängen
liegen, gehört auch die Anlage von Privatgärten. Auf dem
Lande sieht man gelegentlich ein kleines Blumengärtchen vor
dem Hause eines Farmers, man erkennt daran, dafs die Be-
wohner Deutsche sind. Eigentliche Gärten hat der Amerikaner
selten, sowohl auf dem Lande wie in den Städten. Den be-
scheidensten Anfängen der Gartenkunst begegnet man erst zu-
weilen in den Vorstädten, wo die Villen meist auf einen
offenen und blumengeschmückten Rasenplatz gesetzt werden.
Traute, von der Öffentlichkeit abgeschlossene Gärten kennt
man nicht, sie sind dem Amerikaner nicht gesellig genug.
Geselligkeit, Öffentlichkeit sind ihm alles. Hat er also keinen
Garten hinter dem Hause, so setzt er sich des Abends vorn
auf die Haustreppe. Besitzt er eine Villa, so ist diese nach
der Strafse zu mit einer offenen Veranda versehen, von der
aus er im Schaukelstuhl liegend die Vorübergehenden mustern
kann, und wo er selbst seinen Mitbürgern sichtbar bleibt.
Eben dieser Zug auf die Gemeinschaft mit den andern hat es
mit sich gebracht, dafs nun andererseits die öffentlichen Park-
anlagen in den meisten amerikanischen Städten den europäischen
überlegen sind, wenigstens an Umfang. Denn in ihrer künst-
lerischen Anlage wirken diese amerikanischen Parks sehr ver-
schieden.
Die Zeitschrift schreibt den Mangel eines amerikanischen
Gartenstils dem unentwickelten Sinn für das Landleben zu
und meint, es müsse sich erst eine Klasse bilden, die Lust
und Liebe für dasselbe mit feinem Geschmack zu verbinden

wüfste. In der Umgebung von Boston sei eine solche Neigung
zu erkennen, aber eine wirkliche Klasse, die die eigentümliche
Geisteskultur eines edlen Landlebens suche und pflege, gebe
es nicht in den Vereinigten Staaten. Denn die Millionäre lebten
meist nur 3 Wochen jährlich auf ihren Landgütern. Zum
Schlufs empfiehlt die Zeitschrift, solange es keinen national-
amerikanischen Gartenstil gäbe, die Pflege des italienischen
Stiles. Z.
Schutz der kleinen Wasserläufe in Ortschaften. Seit-
dem die Denkmalpflege ihren Wirkungskreis über den Schutz
der bildnerischen und baulichen Denkmäler hinausgetragen und
auch die Erhaltung bemerkenswerter alter oder seltener Bäume,
Pflanzen, Steine, Irrblöcke und dergleichen übernommen hat,
ja sogar ausgedehntere eigenartige Gelände zu schützen und
zu erhalten bestrebt ist, erscheint es in folgerechter Ausbildung,-
der grundlegenden Absicht geboten, auch die kleinen Wasser-
läufe in dieses Schutzbereich einzubeziehen, die in einer Reihe
märkischer Kleinstädte die Strafsen durchfliefsen und gemein-
hin „Stadtbäche“ oder „Bullen“ genannt werden. Diese kleinen,
zum Teil aus dem frühen Mittelalter stammenden Wasserläufe
gehören zu den am meisten ins Auge fallenden und das Stadt-
bild eigenartig und reizvoll beeinflussenden Erscheinungen,
namentlich, wenn zu dem fliefsenden Wasser noch das Grün
der Bäume neben den niedrigen freundlichen Häuschen hinzu-
tritt. Die Beseitigung dieser gröfstenteils mit ganz ursprüng-
lichen hölzernen Einfassungen althergebrachter Bauart ver-
sehenen Stadtbäche, deren Wasser früher sorglich vor jedweder
Verunreinigung geschützt war, wird neuerdings von den Ver-
waltungsbehörden aus Verkehrsrücksichten verlangt. Von den
Stadtverwaltungen wird diese Beseitigung unter Berufung auf
die Anforderungen der Gesundheitspflege und der von ihnen
gern als unzeitgemäfs, altmodisch überlebt bezeichneten Wasser-
läufe nur allzu willig zugestanden. Da aber den gesundheit-
lichen und neuzeitlichen Anforderungen, soweit sie wirklich
berechtigt sind, auch ohne gänzliche Unterdrückung der kleinen
Stadtbäche genügt werden kann und da diese offenen Wasser-
läufe für die Anwohner sehr nützlich und namentlich bei Feuers-
brünsten in kleinen Städten unersetzlich sind, so wäre es eine
den Absichten der Denkmalpflege völlig entsprechende Auf-
gabe, sie als Stadtbäche zu erhalten, indem sie unter Denkmal-
schutz gestellt werden. Selbst die Möglichkeit, dafs ein solcher
Wasserlauf durch Einführung von Krankheitskeimen verseucht
werden könnte und eine Krankheit weiter zu verbreiten ge-
eignet sei, kann die gänzliche Beseitigung nicht rechtfertigen,
da dieselbe Möglichkeit für jedes andere Gewässer und jede
Wasserleitung in höherem oder geringerem Grade vorliegt
und schliefslich doch nicht alle offenen Gewässer zugeschüttet
werden können. Deshalb Schutz den kleinen Wasserläufen, die
in den Landstädten die Erinnerung an die Vorzeit beleben.
Diese der „Denkmalpflege“ entnommenen Ausführungen
sind in der Tat und namentlich auch für den Gartenkünstler
beachtenswert: denn mit den Hilfsmitteln der neueren Technik
unterhalten, mit Baumpflanzungen oder Gartenanlagen einge-
fafst, soweit die Strafsenbreite es zuläfst, werden diese Wasser-
läufe eine beachtenswerte Zierde des Ortes und eine ansprechende
Bereicherung des Strafsenbildes abgeben. Z.
Auf Grund des Gesetzes gegen die Verunstaltung land-
schaftlich hervorragender Gegenden haben verschiedene
preufsische Regierungspräsidenten scharfe Mafsnahmen getroffen,
neben dem Präsidenten zu Koblenz neuerdings auch derjenige
zu Wiesbaden.
Hocherfreulich für jeden Naturfreund ist es nun zu sehen,
dafs diese Bestrebungen der preufsischen Regierung auch in
anderen Ländern zu gleichem Vorgehen Anlafs geben. So hat
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