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Die Gartenkunst — 5.1903

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218

DIE GARTENKUNST

V, 12

für die Abtretung einen aufserordentlich hohen Preis verlangte,
zeigt sich nun sehr entgegenkommend. Das soll der Ein-
wirkung des Kaisers zu verdanken sein, der dem Plan ein
besonderes Interesse entgegenbringt.
Bedeutende Aufwendungen macht dem „Dresdener Journal“
zufolge die Stadt Dresden für Unterhaltung ihrer öffentlichen
Park-, Garten- und Sehmuckanlagen. Nach einer von
Geh. Medizinalrat Dr. Flinzer-Blasewitz im Statistischen Jahr-
buche Deutscher Städte gegebenen Zusammenstellung hat von
51 deutschen Städten Dresden für den erwähnten Zweck nächst
Berlin die meisten ordentlichen Ausgaben im Haushaltsplan
und wurde auch mit Hinzurechnung des aufserordentlichen
Aufwandes im Jahre 1900 bez. 1900/1901 nur noch von der
Stadt Magdeburg übertroffen. Im Jahre 1902 betrug der
städtische Aufwand für die Gartenanlagen mit Einschlufs der
fünf Baumschulen, die zur Anzucht und Weiterkultur der bei
Strafsenpflanzungen und Neuanlagen, sowie zur Erneuerung
der Gehölzpartien nötigen Bäume und Sträucher dienen, unter
Berücksichtigung der Einnahmen 213 887 M. Hierzu kommen
noch die Kosten für die Instandhaltung des im Jahre 1898 vom
Staatsfiskus erworbenen an die Dresdener Heide sich an-
schliefsenden König Albert-Parkes. Der städtische Haushalt
wurde allerdings durch letztere Position nicht belastet, da die
Ausgaben durch die -Einnahmen, die im wesentlichen durch die
Zinsen aus der zum Andenken an das 25-jährige Regierungs-
jubiläum und den 71. Geburtstag Sr. Majestät des hochseligen
Königs Albert gegründeten König Albert-Jubiläumsstiftung ge-
deckt werden. Die Fläche der sämtlichen im Stadtgebiete
liegenden über 3 a grofsen Anlagen einschliefslich der fis-
kalischen betrug nach jener Statistik 34 773 a, wovon 15 773 a
im städtischen Besitz waren. Nach einer neueren, anläfslich
der Deutschen Städteausstellung in diesem Jahre vom Rate
mitgeteilten Statistik umfafste das Gebiet des letzteren aber
bereits 20 942 a. Der Flächenraum der im Stadtbereiche
liegenden Anlagen war nur gröfser bei folgenden Städten:
Berlin (46 229 a), München (66 556 a) und Würzburg (116873 a).
Aus der eingangs erwähnten Zusammenstellung geht auch her-
vor, welchen Wert die Dresdener Stadtverwaltung auf die Be-
pflanzung der Strafsen mit Bäumen legt. Die Gesamtlänge der
mit solchen versehenen Strafsen ist in Dresden nächst Ham-
burg wesentlich bedeutender, als diejenige anderer Städte. Es
werden in Dresden ohne Ausnahme alle Strafsen mit offener
Bauweise mit Bäumen bepflanzt, während die mit geschlossener
Bauweise nur dann Bäume erhalten, wenn die Fufswege mehr
als 5 m erhalten. Allerdings ist die Bepflanzung in manchen
Städten, in erster Linie in Hamburg, dann z. B. in Berlin und
in Köln eine dichtere. Bemerkt sei, dafs von den über 42 000
in etwa 50 Arten an den Strafsen Dresdens vorhandenen
Bäumen ungefähr der vierte Teil, der unter der Trockenheit im
Boden zu leiden hat, mit einer unterirdischen Bewässerungs-
anlage versehen ist. Dieses System hat sich seit 25 Jahren
sehr gut bewährt, so dafs beispielsweise Linden und Kastanien,
die nach diesem System bewässert werden, das Laub länger
halten, als die Bäume ohne Bewässerungsanlage.
Der Magistrat von Charlottenburg hat, einem von der
Stadtverordnetenversammlung ausgesprochenen Wunsche ge-
mäfs, die Rasenstreifen der Tauenzienstrafse, vom Wittenberg-
platz bis zur Marburgerstrasse, mit Blumenbeeten und von der
Marburgerstrafse bis zur Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche mit
Weinguirlanden versehen lassen. Diese Art der Aus-
schmückung, die einen Kostenaufwand von ca. 5000 M. er-
fordert hat, findet allgemeinen Beifall. Es sollen daher nicht
nur die Tauenzienstrasse, sondern auch die Kleist- und Harden-
bergstrafse, sowie die übrigen Anlagen der Stadt in noch

grösserem Umfange als bisher mit Blumenbeeten
geschmückt werden. Da das in der städtischen Baumschule
am Neuen Fürstenbrunner Weg herangezogene Blumenmaterial
bisher den Bedarf für solche Anlagen nicht decken konnte,
sollen zwei neue Gewächshäuser in der Baumschule erbaut
werden; die Kosten sind auf 10 000 Mark veranschlagt.
Die in unmittelbarer Nähe der Stadt Itzehoe gelegenen
umfangreichen Tonlager, welche der Alsenschen Zementfabrik
daselbst seit einer Reihe von Jahren den für die Zement-
fabrikation erforderlichen Ton lieferten, sind jetzt erschöpft,
so dafs die Firma neue Lager in beträchtlicher Entfernung von
Itzehoe hat ankaufen müssen. Die mächtigen Tongruben sollen
jetzt einem Beschluls der städtischen Behörden zufolge durch
einen Landschaftsgärtner parkartig hergerichtet werden.
Der Rat von Freiberg i. Sachsen hat beschlossen, das
zwischen der Stadt und dem Hospitalwalde gelegene Gelände
in gärtnerische Anlagen umzuwandeln.
Ein Wahrzeichen des Domplatzes in Stendal, die alte
historische Linde, die direkt vor dem Gotteshause stand, ist
am 16. Oktober d. Js., wie das „Altm. Int.-Bl.“ berichtet, in
einer Höhe von etwa 2 m vom Stamm abgebrochen. Der
ehrwürdige Baum galt schon lange als eine Ruine; sein Mark
war längst geschwunden, und es ist zu verwundern, dafs er
den Stürmen so lange trotzen konnte. Jedenfalls wäre dies
ihm ohne die angebrachte Stütze nicht möglich gewesen. In
den letzten Jahren schlug der östliche starke Ast der Linde
mit seinen vielen Zweigen nicht mehr aus. Darum wollte man
sie jetzt hiervon befreien. Die Arbeit wurde unter Anwendung
der nötigen A^orsicht vollbracht. Jedenfalls ist aber trotzdem
beim Abbringen dieses Teiles der Baum mehr erschüttert, als
er vertragen konnte. Die Bruchstelle, die sich oberhalb der
angebrachten Stütze befindet, zeigt, dafs der Stamm nur noch
zu einem kleinen Teile gesund war, und dafs dieser dem Baum,
der stark nach Norden zu überhing, nur noch einen spärlichen
Halt bot. Über das Alter der Linde ist nichts Genaues be-
kannt, doch nimmt man an, dafs sie um das Jahr 1450 ge-
pflanzt ist, zu welcher Zeit der Dom selbst, wie die grofsen
deutlichen Jahreszahlen im südlichen Querschiff anzeigen (1423
bis 1450), fertiggestellt war. Jedenfalls sind mehrere Jahr-
hunderte durch ihre Wipfel gerauscht; vieles wufste sie zu
erzählen von den Schicksalen der Stadt und des Domes. In
ihrem Schatten spielte die Jugend Jahrhunderte hindurch und
viele Generationen sahen bewundernd zu dem Baumriesen
empor.
Zum Schutze des Edelweifs hat der zurzeit in Bregenz
tagende voralbergische Landtag ein besonderes Gesetz ge-
schaffen, welches das Ausheben und Ausreifsen dieser Pflanzen
samt den Wurzeln sowie das Feilbieten und den Verkauf der-
artiger bewurzelter Pflanzen streng verbietet. Eine Ausnahme
hiervon bilden nur die Fälle, in welchen es sich um die Ge-
winnung der Edelweifspflanze für wissenschaftliche Zwecke
handelt. In diesem Falle mufs jedoch die Bewilligung der
betreffenden politischen Bezirksbehörde eingeholt werden. Auf
Edelweifspflanzen, welche im Wege der Gartenkultur ge-
züchtet werden, findet das Gesetz keine Anwendung; doch
muls jeder, der im Besitz einer gröfseren Menge solcher Pflanzen
betroffen wird, deren Herkunft durch ein Zeugnis jener Ge-
meinde, in der sich eine Edelweifskultur befindet, nachweisen
können. Die Übertretung der gesetzlichen Vorschriften wird
mit Geldstrafen von 2 bis zu 100 Kronen gebüfst, eventl. mit
Haft. Zur Begründung der Gesetzesvorlage wird u. a. an-
geführt, dafs es bereits eine ganze Reihe von Alpen in Vorarl-
berg gibt, auf denen das Edelweifs zu den gröfsten Selten-
heiten gehört, „Deutsche Warte.“
 
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