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Jahrbuch für Photographie und Reproduktionstechnik — 16.1902

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Jahresbericht über die Fortschritte der Photographie und Reproductionstechnik
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https://doi.org/10.11588/diglit.37610#0470

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456

Künstliches Licht u. s. w.

Dieselben tragen im Innern eine feine Stoffgaze, durch welche
das Pulver durch Drehen (Fig. 281) gemischt und feinst gesiebt
wird. Es brennt sehr rasch ab. Dieselbe Firma bringt einen
sehr verbreiteten Taschen-Blitzlichtapparat in den Handel.
A. Weiss’ Patent Nr. 101735 au^ se^n Argentorat-Blitz-
pulver (Aluminium- und Kaliumperchlorat) wurde vom deutschen
Patentamt 1901 für nichtig erklärt.
Magnesium-Leuchtgewebe.
Um dem Magnesiumlicht eine möglichst breite Aus-
dehnung, vereinigt mit schneller Brenndauer zu geben, kam
York Schwartz auf den Gedanken, das Magnesiumpulver
über ein Gewebe zu vertheilen, das sich rollen, falten und mit


Fig. 282.

der Scheere zerschneiden lässt. Gegen Reibungen und Schlag
oder Stoss ist es unempfindlich. Man schneidet ein Stück ab
und befestigt es mit einer Nadel, einem Reissnagel oder dergl.
in entsprechender Höhe und zündet es an. Dadurch, dass
man mehrere Gewebestücke neben einander befestigt und
gleichzeitig anzündet, kann eine sehr breite Lichtwirkung
erzielt werden. Besonders schnelle Verbrennung erzielt man,
wenn man das Gewebe fächerförmig faltet („Phot. Chronik“
1901, S. 47; „Phot. Rundschau“ 1901, S. 167).
Blitzlicht-Verbot. Die Wiener Polizeibehörde hat
gefunden, dass Blitzlicht-Aufnahmen bei Generalproben vom
Zuschauerraum aus in feuer- und sicherheitspolizeilicher
Hinsicht Bedenken hervorrufen, in sofern dabei Ziind-
 
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