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Kunstwart und Kulturwart — 26,2.1913

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Heft 8 (2. Januarheft 1913)
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Arbeit auf Halbzeit: und verlängerte Ausbildung?
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https://doi.org/10.11588/diglit.14285#0123

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üb?ia ble^"E^ ?tmmt, baß wieder für geistige Muße nicht viel
Berusei' kommt, daß dis Bezahlung in untergsordneten

Man bätw n^^/^^te Genüsse so gut wie keinen Spielraum läßt.
Theaterstück ^ abends noch Spannkraft genug, um ein gutes
Kaü- Konzert aufzunehmen, aber das läßt wieder die

autes Bi/ck ^"hlt stH vielleicht noch rege genug, um ein

Kerbsiscknk? ^as Geld fehlt, um es zu kaufen, das

vi-ckleickt l, ^ Bibliotheken kostet Mühe und Zeit und hat man
verbüi^, ^ wirken die engen dumpfen Wohnungs-

oerya msse lahmend. Das Lrgebnis ist, daß auch der Angestellte
Mt guter Schulbildung bald versumpft.

sie tvir eine und tiefer gehende Volksbildung, aber

müki» ^ anders verlaufen, wir brauchen viel Handarbeit, aber sie
aeiv' ^nders gestaltet werden. Strebt der junge Mensch keiner
tms i.aufbahn im eigentlichen Sinne dieses Wortes zu, so kann
d!e . ^werbsleben ruhig mit etwa sechzehn Iahren beginnen. Aber
mn „''w^dsarbeit müßte für Iugendliche mindestens bis zwanzig,
mogllch bis Anfang der zwanzig auf Halbzeit gesetzt sein.
even ihr müßte noch täglicher, und zwar nicht in die Abendstunden
sri enoer regelmäßiger Schulunterricht stattfinden. Bis heute kennen
wir vie verkürzte Arbeitszeit für Iugendliche bis zu sechzehn Iahren
nur bei reiner fabriksmäßiger tzandarbeit, und auch dann ist die
->erkurzung so gering und der Fortbildungsunterricht so lückenhaft,
aß von einer tatsächlichen weiteren Ausbildung der Persönlichkeit
sebl?^^-^^^. seiu kann. Für die weiblichen jugendlichen Arbeiter
km' ^ortbildungsunterricht fast überall gänzlich, ebenso steht es
Berufen, die den Mittelschulklassen als noch weniger standes-
g matz gelten, ohne geistige Anforderungen an den Menschen ;u
l"We Mann, der nach beendeter Handelsschule vielleicht
B7, Iahren in ein Handelshaus eintritt oder nach acht Iahren
aili E^vhule die unterste Sprosse der Beamtenleiter besetzen darf,
di-s ^ seine weitere geistige Ausbildung, die in

wed-^n ^ "icht schon als abgeschlossen gelten kann, wird
sickik „e Privatunternehmer, noch vom Staat als Arbeitgeber Nück-
tiscke ist der Mensch für viele Dinge, so für poli-

Versünli--dks ""d künstlerische Ausbildung, die er als

herum so^recki"?^ Staatsbürger notwendig hat, erst um die zwanzig
scken sn -?"^Ehwefähig. Wollen wir also reife, bewußte Men-
arbeit nickv eil'^-ck Durchschnitt zwischen Ausbildung und Berufs-

»--"-ch'. i-»d.,n ->»- Lb-,g-nB--it
bitdnn!, d-s werden wir auch begreifen, daß die Aus-

nn? d^- nur um des späteren Berufes, sondern

"krnne m?? willen zu erfolgen hat. Die leidige

d?r Bl- rck^ s ^^ck.^^nen in diesen oder jenen Fächern, wenn
der Mensch es mcht weiter verwertet, hört dann von selbst auf, der

nn?? ?ch ui der gehobenen Lebensweise und Lebensauschau-
ung der Bevolkerung.

^erkürzte Arbeitszeit des Iugendlichen mit obligatorischem
wnck?» schlreßt sich die volle Beschäftigungszeit des Er-

chs^nen. Aber wird der Meusch, der gelernt hat, daß seine Schul-

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