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Kunstwart und Kulturwart — 26,2.1913

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Heft 10 (2. Februarheft 1913)
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Malzan, Richard: "Schutz der Arbeitswilligen"
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Dittenberger, Heinrich; Nordhausen, Richard; Avenarius, Ferdinand: Rechtsanwälte
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https://doi.org/10.11588/diglit.14285#0301

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F

anzuwenden. Man hat den Krieg eine Fortsetzung der Diplomatie
nnt andern Mitteln genannt, aver es isr wohl richtiger, die Diplomatie
eine Fortsetzung des Krieges mit andern Mitteln zu nennen. Wo
verschiedene Völker wirklich sriedlich mitsinander verkehren, etwa
die in einem Staatsverbande vereinigten verschiedenen Nationalitäten,
da ist auch die Diplomatie überflüssig. Die Einrichtung sozialpoliti-
scher Schiedsgerichte bedeutet eine Fortsetzung der Arbeitskämpfe in
Strsiks oder Aussperrungen mit anderen Mitteln. Den sozialen Frie-
den als normalen Zustand können nur Kräfte herstellsn, die das
freie Wirtschaftsleben erzeugt: genosssnschaftliche Bestrebungen, Ge-
winnbeteiligungen usw. Malzan

NechLsanwälLe

^s«^er Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins ersucht uns, die
/ folgende Erwwerung auf Nordhausens Aufsatz „Rechtsanwalt und
Staatsanwalt" abzudrucken:

Nichard Nordhausen hat unter der Aberschrift „Rechtsanwalt
und Staatsanwalt" einige Betrachtungen veröffentlicht, die schwere An-
griffe gegen die deutsche Anwaltschaft enthalten. Die Art dieser Nord-
hausenschen „Kritik" an der Anwaltschaft fordert schärfsten Widerspruch
heraus. Sachlich unbegründete Behauptungen, ungerechtsertigte Verall-
gemeinerungen und grobe Abertreibungen kennzeichnen seine Ausfüh-
rungen.

Aus den „adlig empfindenden Menschen" berust sich Nordhausen, der
verloren ist, wenn er einem Rechtsanwalt gegenübertritt, „der die sachlich
unhaltbare Lage seines Schutzbefohlenen genau kennt und eben deshalb
hundert Winkelzüge, Seitensprünge, Anwahrheiten wagt". Es ist der
Advokat des Schauerromans, auf den hier exemplifiziert wird. Ent-
springt solche „Beweisführung" adligem Empfinden? „Zahllose Pro-
zesse der letzten Iahre, die das Neich skandalisiert habsn", zeigen nach der
Schilderung des Kritikers das folgende erbauliche Bild: „Am einen noto-
rischen Verbrecher zu retten, werden nicht nur alls Schleusen sophistischer
Beredsamkeit geöffnet und rücksichtslos die Tatbestände verdunkelt, son-
dern es wird auch mit Hilfe kurioser Zeitungsberichts die öffentliche Mei-
nung gegen das Gericht aufgestachelt." Fast jede Phrase dieses Satzes ist
eine durchaus beweislose Behauptung. Wo sind die „zahllosen" Pro-
zesse der letzten Iahre, „die das Reich skandaliert haben"? Vermag Nord-
hausen nicht wenigstens einige Dutzend davon anzuführen? Er begnügt
sich zunächst mit der Bezeichnung von — zweien dieser zahllosen Pro-
zesse: dem Hau-Prozeß und dem Scharmach(Methylalkohol)-Prozeß. Und
wo ist die „Notorietät" des Verbrechertums der in diesen Prozessen An-
geklagten? Den Entscheidungen in diesen Prozessen steht noch jetzt man-
cher zweifelnd gegenüber. Und da soll schon während des Schwebens
dieser Prozesse — welche Ieit doch allein für die Beurteilung des Ver-
haltens der Verteidiger in Frage kommt — nicht nur die Schuld der An-
geklagten, sondern sogar ihr Verbrechertum „notorisch" gewesen sein? Wo
ist weiter die „Verdunkelung der Tatbestände" durch die Verteidigung, wo
sind die „kuriosen Zeitungsberichte", die der Verteidigung zur Last gelegt
werden konnten? Und wie vertragen sich schließlich alle diese Behauptun-

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