(-£j) |
GAPAC
—
x>
3>
%
3^
E-§>
E
$<>
Zl^>
%
»
%
%
%
Abb. 2 a. Lageplan und Blockerschließung durch Wohngänge. Vgl. Abb. 14, 15, 16, 17
1 : 4000, 1 : 20 000.
Abb. 3. Mischbebauung. Freistehende L-Häuser (Erdgeschoßhäuser) und Laubenganghäuser.
Blockerschließung durch Wohngänge. 1 : 7000, 1 :20 000. Vgl. Abb. 1, 5 und 11.
höherem Maße, wie das mehrgeschossige
Einfamilienhaus, alle W ohnräume unmittel-
bar mit dem Garten in Verbindung. Auch
lassen sich bei dieser Bauform alle lebens-
wichtigen sozialhygienischen Forderungen,
wie richtige Lage der Räume zueinander
und zur Sonne auf die einfachste Weise
verwirklichen.
Das Erdgeschoßhaus erlaubt auch neben
der Anordnung der Frontfenster eine An-
ordnung von Oberlichtfenstern und Ent-
lüftung nach oben. Daher können Neben-
räume, Bad, WC. und Abstellraum, ins
Innere des Hauses verlegt und von oben
belichtet und entlüftet werden.
Ein solches Erdgeschoßhaus erfordert
naturgemäß eine größere Frontlänge. Aber
mit der größeren Frontlänge läßt sich die
Qualität des Grundrisses steigern, ohne
den Rauminhalt zu vergrößern. Je größer
die Frontlänge, desto geringer die Raum-
tiefe und desto günstiger die Möglichkeit
der Raumanordnung. Mit der größeren
Frontlänge braucht jedoch noch keine Ver-
teuerung der Straßenkosten verknüpft
zu sein. Zwar wächst die absolute Straßen-
länge. Wenn man aber darauf verzichtet,
die Straße rings um den Block zu führen,
und statt dessen die einzelnen Häuser
durch Wohnwege (s. Abb. 2) bzw. Wohn-
gänge (s. Abb. 2 a) mit der Straße ver-
bindet, so erhöhen sich weder die Kosten
für die Gesamtstraßenfläche noch für die
Leitungen, da auch diese in ihren Quer-
schnitten ihrer Beanspruchung entspre-
chend differenziert werden können.
Die Aufschließungskosten des Geländes
werden sich bei den heute gültigen be-
hördlichen Vorschriften natürlich gegen-
über einer reinen Stockwerksiedlung er-
höhen. Diese Ansprüche sind jedoch in
bezug auf Straßenbreite und Leitungen
für diese Art Siedlung viel zu weitgehend.
Ihre Herabminderung, die keineswegs
Qualitätsminderung, sondern nur die An-
passung an neue Verhältnisse ist, würde
diese Kostenerhöhung beseitigen.
Im übrigen tritt aber beim erdge-
schossigenFlachbau gegenüber demEtagen-
bau durch Fortfall des Treppenhauses, der
Unterkellerung und Vereinfachung der
Konstruktion eine absolute Reduzierung
472