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Moderne Bauformen: Monatshefte für Architektur und Raumkunst — 31.1932

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Beilage zu Moderne Bauformen
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September
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https://doi.org/10.11588/diglit.49241#0840

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MITTEILUNGEN

AUS DER FACHWELT
Beilage zu „Moderne Bauformen“ • 31. Jahrg. . September 1933

ZUSCHÜSSE EÜB HAUSBEPABATUKEN

Von Dr. P. Martell, Berlin-Johannisthal

Angesichts der unerträglichen Arbeitslosigkeit auf dem Bau-
markt ist es begreiflich, daß man seit langem in den im größten
Umfange vorliegenden Hausreparaturen vornehmlich des Alt-
besitzes einen aussichtsreichen Weg erkennt, die Arbeitslosigkeit
zumindest teilweise erfolgreich zu bekämpfen. Trotz dieser klaren
Erkenntnis ist jedoch im Hinblick auf die fast unüberwindlichen
finanziellen Schwierigkeiten des Reparaturproblems praktisch bis-
lang nur wenig geschehen, wenn auch im Wege der Reparatur-
hypotheken und nach Maßgabe des § 9 der Hauszinssteuer-
verordnung manche Baureparatur zur Ausführung gekommen ist.
Für die schwere Wirtschaftsnot am Baumarkt sind diese wenigen
Hausreparaturen ohne erkennbaren Einfluß geblieben. Natürlich
ist jeder, wenn auch unbefriedigende Versuch zu begrüßen, der
die herrschende Baunot zu mildern trachtet, wie dies durch die
Notverordnung vom 15. Juni 1932 des Reichsarbeitsministers ge-
schieht, der ermächtigt worden ist, im Einvernehmen mit dem
Reichsfinanzminister „Zinsverpflichtungen aus Darlehen, die für
Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und zur Teilung von
Wohnungen aufgenommen werden, durch Zinszuschüsse zu ver-
billigen“.

Im Sinne dieser Bestimmungen hat das Reich 5 Mill. M bereit-
gestellt, zwar nicht viel, aber immerhin ein Betrag, der dem Bau-
markt und dem Hausbesitz nützen wird. Nach den Ausführungs-
bestimmungen werden diese Zinszuschüsse zwecksVereinfachung
des Verfahrens in einem festen Betrag von 10% des Darlehens
gegeben, die praktisch als „verlorener Zuschuß“ gelten. Bei der
Bemessung der Höhe des Zuschusses ließ man sich von dem Ge-
danken leiten, daß die laufende Verzinsung eine Verbilligung um
4% zu erfahren habe. Man hat hierbei den Darlehen eine durch-
schnittliche Laufzeit von 2% Jahren zugrunde gelegt. Durch diese
Zuschüsse des Reiches ist es möglich geworden, für etwa 50 Mill. M
Reparaturarbeiten und Wohnungsteilungen eine erwünschte Ver-
billigung herbeizuführen. Allerdings muß dieser Betrag gegenüber
dem Gesamtbedarf an Reparaturdarlehen, die der Reichswirt-
schaftsrat in seiner Denkschrift mit 300 bis 500 Mill. M geschätzt
hat, als gering und wenig befriedigend bezeichnet werden; aber
schließlich wird man angesichts der mageren Staatskassen dem
guten Willen seine Anerkennung nicht versagen dürfen.
Der Reichszuschuß für Hausreparaturen ist in seiner Hergabe
an bestimmte Bedingungen gebunden, und zwar muß das Dar-
Fortsetzuno- S. 115

Die bewährten Antimott-Sessel in ihrer
bequemen, praktischen und reizvollen
Ausführung sind durch die neuen niedri-
gen Preise besonders preis-wert

' KNOLL
ANTIMOT1
<SESSEL

WILHELM KNOLL SI TZ M Ö B E LFA B R I K
STUTTGART GEGRÜNDET 1865



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