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Heidelberger Volksblatt (70) — 1935 (Nr. 77-149)

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Nr. 91 - Nr. 100 (17. April - 30. April)
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Sekt»,

Mittwoch, de« »4. »HM USS


linie de» Zarismus auf den englischen Mittel-
meerweg nach Indien. Die Sekundantendienste
Litwinows sind eine anschauliche Ergänzung zu
der bei Edens Besuch in Moskau gefallenen
Bemerkung Stalins, wie wunderbar es doch
sei. dah ein so kleines Land wie England so
viele Menschen beherrsche. Die „Times" schrei-
ben: „Diese Frage betrifft rächt nur Rußland,
die Türkei und die Mittelmeermächte; sie be-
trifft jeden Staat von Deutschland bis zu Bul-
garien ... Es gibt keinen Grund, warum die
allgemeine Aufregung über Deutschlands Wie-
derbewaffnung die Westmächte zu einer Wande-
rung veranlassen sollte, die sie eines Tages be-
dauern könnten." Nun, das ist eben die Folge
jener englischen Flimmerpolitik, die
den griechischen Zusammenbruch in Kleinasien
mitverschuldet hat, die wir im Kampf um Ober-
schlesien erlebt haben und die auch in diesen
Tagen vor unseren Augen ein unruhiges Spiel
spielte.
Eine litauische Mitteilung
DNB. Kowno, 23. April.
Die Litauische Telegraphenagentur veröffent-
licht am Dienstag über den Schritt der Signa-
tarmächte bei der litauischen Regierung wegen
der Nichteinhaltung des Memelstatuts folgende
Mitteilung:
„Die Kownoer Vertreter Englands, Italiens
und Frankreichs überreichten am 19. April der
litauischen Regierung eine Note, in der die Be-
sorgnisse ihrer Regierungen über die Lage im
Memelgebiet zum Ausdruck gebracht wur-
den. In der Note wird anerkannt, daß die
litauische Regierung bei der Bildung des Direk-
toriums im Memelgebiet zweifelsohne auf
Schwierigkeiten gestoßen sei und ebenso, daß die
Voraussetzung für ein reibungsloses Funktionie-
ren des Memelstatuts der Geist einsichtsvoller
Loyalität sei. Schließlich wird die litauische Re-
gierung in der Note auf die Notwendigkeit einer
Regelung der Beziehungen zwischen Direktorium
und Landtag aufmerksam gemacht."
Wie verlautet, enthält die Note der Signatar-
mächte diesmal u. a. auch in entschiedener Form
den Hinweis, daß sich die Signatarmächte bei
Nichtbeachtung ihres Schrittes veranlaßt sehen
würden, die Angelegenheit auf Grund des Arti-
kels 17 des Memelabkommens dem Völkerbunds-
rat zur Entscheidung zu unterbreiten.
Wer 2500 Unwürdige von
den Erbhosgerichlen abgewiesen
NdZ. Berlin, 20. April. Der Erbhofgerichts-
rat im Reichsjustizministerium Dr. Hopp gibt,
wie das NdZ meldet, in der „Deutschen Justiz"
eine Uebersicht über den Stand der Arbeiten an
der Erbhofrolle am 1. Januar 1935. Er teilt
u. a. mit, daß in die von den Gemeindebehörden
aufgestellten Verzeichnisse insgesamt rund 956 000
Höfe in Deutschland als Anwärter auf die Erb-
hofrolle eingetragen worden sind. Die richter-
liche Entscheidung darüber, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen der Erbhofeigenschaft vorliegen,
war bei den Anerbengerichten bis zum Ende
des Jahres 1934 in rund 890 000 Fällen getrof-
fen; offen blieben also nur noch rund 6 Prozent
der Gesamtzahl. Die Zahl der Höfe, deren Auf-
nahme in die Erbhofrolle einstweilen abgelehnt
wurde, betrug am 1. Januar 1935 insgesamt
226 706. Alle in dieser Liste verzeichneten Fälle
werden von den Anerbengerichten unter ständi-
ger Beobachtung gehalten. Ihre Eintragung in
die Erbhöferolle erfolgt, sobald diese Höfe durch
Fortfall des jeweils hindernden Umstandes Erb-
hof werden. In 2 594 Fällen ist die Eintragung
abgelehnt worden, weil in der Person des Allein-
eigentümers Hindernisse vorlagen. Es sind dies
im wesentlichen die Fälle mangelnder Ehrbar-
keit, mangelnder Wirtschaftsfähigkeit, mangeln-
der Reichsangehörigkeit oder Deutschblütigkeit
des Hofeigentümers. Auch diese Höfe werden mit
dem steuerrechtlich begünstigten Uebergang in
das Alleineigentum einer bauernfähigen Person
Erbhöfe. In das sogenannte gerichtliche Erbhof-
verzeichnis wurden bis zum 1. Januar 1935
665 644 Erbhöfe eingetragen. Unter Berücksichti-
gung der noch zu behandelnden Fälle rechnet der
Referent mit einer Gesamtzahl von etwas unter
700 000 Erbhöfen in Deutschland.
paNeiunIformen bei -er
Zwangsversteigerung
NdZ. Berlin, 23. April. Der Reichsjustiz'mini-
ster stellt — wie das NdZ meldet — in einem
Erlaß fest, daß die Vorschriften des Gesetzes über
den Schutz der Parteiuniformen, Abzeichen usw
auch bei der Zwangsverwertung solcher Gegen-
stände zu beachten sind. Die Vorschriften des
Gesetzes würden im wesentlichen dann praktisch
werden, wenn in den zum Verkauf amtlicher
Uniformen usw. zugelassenen Verkaufsstellen
oder in Herstellungsbetrieben Lagerbestände ge-
pfändet werden oder über das Vermögen der
Inhaber das Konkursverfahren eröffnet ist.
Wenn es in solchen Fällen zu einer Versteige-
rung kommt, müssen die Gerichtsvollzieher, ehe
sie einem Bieter den Zuschlag erteilen, prüfen,
ob er zum Besitz von Gegenständen der genann-
ten Art berechtigt ist. Da demnach der Preis der
Gitter stark beschränkt ist, soll im Interesse aller
Beteiligten von vornherein darauf Bedacht ge-
nommen werden, die Pfandstücke durch freihän-
d^on Verkauf statt durch öffentliche Versteige-

Neues Verrechnungsabkommen mit der Schweiz
Zugeständnisse für die deutsche Warenausfuhr / Opfer der Stillhaltegläubiger

DNB. Berlin, 23. April.
Das Abkommen über den deutsch-schweizerischen
Verrechnungsverkehr vom 26. Juli 1934 nebst
Zusatzvereinbarungen vom 8. September 1934 ist
durch ein neues Abkommen über den deutsch-
schweizerischen Verrechnungsverkehr vom 17.
April 1935 ersetzt worden. Der Abschluß des
neuen Abkommens ist mit Rücksicht auf den
Rückgang des Ueberschusses der deutschen Aus-
fuhr nach der Schweiz notwendig geworden.
Im Jahre 1934 und anfang 1935 war die
deutsche Ausfuhr nach der Schweiz rückläufig,
hingegen nahm die schweizerische Ausfuhr nach
Deutschland zu. Während noch vor wenigen Jah-
ren das Verhältnis des Warenaustausches zwi-
schen Deutschland und der Schweiz sich etwa wie
5:1 verhielt, ist es im ersten Vierteljahr 1935
etwa auf das Verhältnis 2:1 zurückgegangen.
Es entstand die Frage, ob die Schweiz den Wa-
renverkehr mit Deutschland aufrechterhalten
oder ob sie ihre eigene Ausfuhr nach Deutsch-
land zugunsten des Kapitaldienstes einschränken
wollte. Die Schweiz hat sich dafür entschieden,
den Kapitaldienst vorübergehend zurückzustellen
und den Warenverkehr zwischen beiden Ländern
aufrechtzuerhalten. Hierbei nimmt dis Schweiz
eine Beschränkung ihrer Warenausfuhr nach
Deutschland auf 13 Millionen Schweizer Franken
im Monat auf sich. Die Steigerung der deutschen
Ausfuhr nach der Schweiz liegt im Interesse
beider Länder, da nur auf diesem Wege der
Transfer des Kapitaldienstes gesichert werden
kann.
Die Schweiz hat deshalb für die deutsche Wa-
renausfuhr neue Zugeständnisse gemacht.
Infolge des Rückganges der deutschen Aus-
fuhr mußte ein neuer Schlüssel für die Vertei-
lung der Einzahlungen bei der Verrechnungs-
stelle in Zürich an die schweizerischen Waren-
und Kapitalgläubiger aufgestellt werden. Künf-
tig wird von allen Einzahlungen, die monatlich
bei der Verrechnungsstelle in Zürich eingehen,
ein Betrag von 19,5 Millionen Schweizer Fran-
ken ausgeschieden und wie folgt verteilt-

13 Millionen Schweizer Franken werden zur
Bezahlung der Wareneinfuhr aus der Schweiz
nach Deutschland, 1,5 Millionen sfr. werden für
Nebenkosten im Warenverkehr und für ver-
wandte Leistungen verwendet, 4,1 Mill. sfr.
stehen zur freien Verfügung der Reichsbank.
Hieraus werden in erster Linie die Zahlungen
der Zinsen an die schweizerischen
Stillhalte gläubiger geleistet. Eine
Million Schweizer Franken dient hauptsächlich
zur Abdeckung der Vo r s ch ü s s e, die das schwei-
zerische Vankenkonsortium und die schweizerische
Postverwaltung aufgrund des Transferabkom-
mens vom 26. Juli 1934 und der früheren
Transferabkommen geleistet haben.
Die Einzahlungen bei der schweizerischen Ver-
rechnungsstelle, die monatlich 19,6 Mill. sfr.
übersteigen, fließen zu 60 v. H. in den Trans-
ferfonds, der zu Barauszahlungen für die Zin-
sen schweizerischer Kapitalgläubiger dienen
wird. 30 v. H. werden zur Abdeckung von For-
derungen schweizerischer Gläubiger aus Waren-
lieferungen verwendet, und zwar erhalten da-
von die Gläubiger von Forder"ngen aus dem
Transithandel 10 v. H., die restlichen 10 v. H.
werden der deutschen Verrechnungskasse auf
freiem Konto gutgeschrieben und treten zum
freien Saldo der Reichsbank.
Die schweizerischen Kapitalgläubiger können
künftig voraussichtlich nicht mehr wie nach dem
bisherigen Transferabkommen
4Z^ v. H. Zinsen bar ausgeschüttet
erhalten, da die Mittel des Transferfonds nicht
in der erforderlichen Höhe zur Verfügung stehen
werden. Es sind vielmehr nur Teilausschlltrun-
gen vorgesehen, während die Gläubiger für den
Rest ihrer Zinsansprüche 4prozentige Schuld-
verschreibungen der Konversionskasse für deutsche
Auslandsschulden erhalten, die in 10 Jahren
rückzahlbar sind.
Bei der Barausschüttung wird die Schweiz
diejenigen Gläubiger, die auf Schweizer Fran-
ken lautende Forderungen oder aus Schweizer
Franken lautende deutsche Anleihen besitzen, be-
vorzugt berücksichtigen. Denn auf Schweizer

Franken lautende deutsche Ausländsanleihen
werden die Dawes- und Poung-An leihe
gleichgestellt.
Für den Reiseverkehr
von Deutschland nach der Schweiz, sowie für das
Versicherungsgewerbe sind die Bestimmungen
der bisherigen Abkommen im wesentlichen über-
nommen worden. Der Reiseverkehr Deutschlands
nach der Schweiz soll durch schweizerische Koh-
lenbezüge aus Deutschland ausgeglichen werden.
Im Interesse des Zustandekommens der neuen
Vereinbarungen haben auch die schweizerischen
Stillhaltegläubiger Opfer gebracht. Sie
haben einmal hinsichtlich der Zinshöhe auf die
Vorzugsstellung, die sie bisher im Vergleich zu
den übrigen Stillhaltegläubigern innehatten,
verzichtet und die Zinsen für ihre Stillhaltefor-
derungen auf die auch für die anderen Still-
haltegläubiger geltenden Sätze um durchschnitt-
lich v. H. ermäßigt. Weiter werden die
schweizerischen Stillhaltegläubiger vorläufig auch
auf den Transfer eines Teiles der gesenkten
Zinsen verzichten.
Die wesentlichen Ergebnisse des Abkommen»
sind also: Die Verhinderung einer weiteren deut-
schen Warenverschuldung und die Ermöglichung
einer gesteigerten deutschen Warenausfuhr, die
langfristige Fundierung derjzenrgen Vermögens-
erträgnisse, die bei dem gegenwärtigen Stand
des Warenverkehrs zwischen beiden Ländern
nicht transferiert werden können und die Siche-
rung eines freien Reichsbanksaldos zur Bezah-
lung der Rohstoffe, die in der deutschen Waren-
ausfuhr nach der Schweiz enthalten sind.
Das neue Abkommen tritt am 1. Mai 1935 in
Kraft, die Vereinbarungen über die Durchfüh-
rung des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkei-
ten gegenüber dem Ausland (Transferabkom-
men) werden jedoch bereits mit Wirkung vom
1. April 1935 angewendet.

rung zu verwerten. Die Reichszeugmeisterei der
NSDAP ist bereit, die freihändige Veräußerung
nach Möglichkeit zu unterstützen.
Der Dank des Führers
DNB. Berlin, 23. April. Dem Führer und
Reichskanzler sind auch in diesem Jahre zu sei-
nem Geburtstag aus allen Teilen des Reiches
und allen Kreisen der Bevölkerung, besonders
auch von Deutschen im Ausland, zahllose brief-
liche und telegraphische Glückwünsche zugegangen,
deren Einzelbeantwortung nicht möglich ist. Der
Führer läßt daher auf diesem Wege allen, die
seiner in Treue und Anhänglichkeit gedacht
haben, seinen herzlichen Dank übermitteln.
Ser KyMuserbund schenkt eine
Staffel von 14 Zagdslnszengen
DNB. Berlin, 23. April.
Als Eeburtstagsspende der in 33 000 Kame-
radschaften des Kyffhäuserbundes zusammenge-
schlossenen ehemaligen Soldaten hat der Bun-!
desführer des KyffhäuserLundes Oberst a. D. -
Reinhardt dem Führer eine Staffel von 14
Jagdflugzeugen zum Geschenk gemacht. In einem
Begleitschreiben wird dem Führer der Dank da-
für ausgesprochen, daß er eine zerrissene Nation
zur Einheit geführt und dem deutschen Volke
Ehre, Ansehen und Wehrkraft wiedergegeben
habe. Gleichzeitig wird der Wunsch ausgedrückt,
daß diese Flugzeuge im Rahmen der deutschen
Luftflotte neben der Bezeichnung „Kyffhäuser"
die Namen großer Heerführer des Weltkrieges
führen, um dadurch die Verbundenheit der alten
und der neuen Wehrmacht besonders zum Aus-
druck zu bringen.
Feierliche Verpflichtung der Reichsinnungs-
meister
NdZ. Berlin, 23. April. Die Tagung der
Vorsitzenden der Reichsfachverbände, die der
Reichshandwerksmeister für den 26. April nach
Frankfurt einberufen hat, wird für die Organi-
sation des Handwerks von weittragender Be-
deutung sein, da das Arbeitsprogramm haupt-
sächlich die Durchführung der Anordnung des
Reichswirtschaftsministers über den Aufbau der
Reichsfachverbände vorsieht. Gleichzeitig wer-
den, wie das NdZ meldet, die neu zu bestellen-
den Reichsinnungsmeister vom Reichshand-
werksmeister verpflichtet. Die Tagung soll aus
diesem Grunde besonders feierlich gestaltet wer-
den. Soweit die Reichsinnungsmeister im Besitz
einer Amtskette sind, soll diese angelegt werden.
General Sir Richard Butler f
London, 23. April. Generalleutnant Sir j
Richard Butler ist im Alter von 64 Jahren ge-
storben Er war von 1916 bis 1918 stellvertre¬

tender Eeneralstabschef der britischen Armee in
Frankreich und galt als die rechte Hand des
Oberbefehlshabers Marschalls Haig. Nach dem
Kriege hat er eine Zeitlang eine Division im
Rheinland kommandiert.
Der CV der Gemeinschaft Studentischer
Verbände beigetreten
Auf Antrag des Verbandsführers Reg.-Rat
Nonhoff ist der CV (Cartellverband Deut-
scher Studentenverbindungen) in die unter der
Leitung von Staatssekretär Lammers
stehende Gemeinschaft Studentischer Verbände
ausgenommen worden.
Der Bruder des Kardinalstaatssekretärs
Pacelli f
DNB Rom, 23. April. Der Kardinalstaats-
sekretär, der am Mittwoch als päpstlicher Legat
zu den Schlußfeiern des Hl. Jahres sich nach
Lourdes begibt, hat am Ostermontag seinen
Bruder Marchese Pacelli, einen der Hauptunter-
händler für die Lateranverträge zur Aussöhnung
zwischen Italien und der Kurie, durch den Tod
verloren. Papst Pius XI. hat seinem Staats-
sekretär anläßlich des Empfangs der Abordnung,
die mit dem päpstlichen Legaten nach Lourdes
abreist, in herzlichen Worten seine Teilnahme
ausgesprochen.
Räuberbanden
in der Sowjetunion
DNB Moskau, 24. April-
Von dem Moskauer Sondergeriqr wurden
wiederum zwei Räuberbanden abgeur-
teilt, die die Umgebung der Stadt in Schrecken
versetzt hatten.
Die eine Bande, die von dem berüchtigten
Banditen Borodulin angeführt wurde, hatte in
einem Moskauer Vorort einen Arbeiterklub
überfallen, in dem eine technische Konferenz ab-
gehalten wurde. Zwei am Eingang aufgestellte
Kontrolleure wurden von den Banditen mit
Dolchmessern bearbeitet und schwer verletzt. Von
den zu Hilfe eilenden Arbeitern wurde einer
durch Messerstiche auf der Stelle getötet, drei
weitere, darunter ein Schutzmann, schwer ver-
letzt. Der Vandenanführer Borodulin wurde
zum Tode durch Erschießen, seine Helfershelfer
zu fünf bis zehn Jahren Freiheitsstrafe verur-
teilt.
Dem zweiten Prozeß lag ein Ueberfall in
Perowo im Bezirk Moskau zugrunde, wo eine
dreiköpfige Bande in der Maske von Kriminal-
beamten in eine Wohnung eingedrungen war.
Die Banditen konnten, nachdem sie die Woh-
nung ausgeraubt hatten, zunächst entkommen,
wurden später aber verhaftet. Alle drei Räu-
ber wurden jetzt zum Tode durch Erschießen
! verurteilt.
Sämtliche Todesurteile sind bereits vollstreckt
' rvocken.

3152 Tote aus Formosa
DNB. Tokio, 23. April. Ueber das furchtbare
Erdbeben auf der Insel Formosa liegt inzwischen
ein neuer Bericht vor. Danach fanden 3152
Menschen den Tod, während die Zahl der Ver-
wundeten rund 10 500 beträgt. Rund 36 000
Häuser sind ganz oder teilweise zerstört worden.
Der Kaiser von Japan hat einen besonderen
Vertreter nach Formosa entsandt, der die Hilfs-
und Wiederaufbaumatznahmen in die Wege leite«
soll.
Großseuer im Schloß
von Schwarzengraben
Ein Revierförster bei Rettungsarbeiten tödlich
verunglückt
Essen, 23. April
Das im Jahre 1756 im Rokokostil erbaute
Schloß Schwarzengraben bei Lippstadt,
gegenwärtig bewohnt von der Familie des Ba-
rons Winfried von Ketteler, wurde am
Dienstag von einem Großfeuer zerstört.
Gegen 4.30 Uhr morgens bemerkten Angestellte
einen Feuerschein; bald darauf schlugen die Flam-
men lichterloh zum Himmel und fraßen sich mit .
rasender Geschwindigkeit weiter. Im Nu stand
der gesamte Dachstuhl in Flammen und kurze
Zeit später war das gesamte aus 80 Zimmern
bestehende Schloß von dem Brand erfaßt. Das
Mobilar konnte zum größten Teil gerettet
werden.
Ter Brand soll durch ein Bügeleisen entstan-
den sein. Die Feuerwehren aus Lippstadt, Geseke
und Paderborn gingen mit vereinten Kräften der
Feuersbrunst zu Leibe. Die Bekämpfung des
Brandes konnte nur von außen erfolgen, da im
Innern unaufhörlich Einstürze erfolgten.
. Ein solcher Einsturz forderte auch ein Men-
schenleben. Der Revierförster Mertens aus
Eringerfeld war mit vier Feuerwehrleuten mit
der Bergung der wertvollen Kronleuchter aus
dem Kuppelsaal beschäftigt. Die vier Feuerwehr-
leute konnten sich noch früh genug in Sicherheit
bringen und erlitten nur geringfügige Verletzun-
gen, während Mertens von einem herabstürzenden
Balken getroffen und tödlich verletzt wurde.

Wie der politische Berichterstatter des Londo-
ner „Star" meldet, nimmt man jetzt in parla-
mentarischen Kreisen mit Sicherheit an, daß
Neuwahlen zum Unterhaus noch vor Ablauf des
November stattfinden. Als Zeitpunkt für die
Umbildung der Regierung wird Ende Juli an-
gegeben, d. h. also gleich nach Beendigung der
Jubiläumsfeierlichkeiten.
Im Warschauer Köniqsschloß fand am Diens-
tagabend die feierliche Unterzeichnung der
neuen polnischen Verfassung durch
den Staatspräsidenten Moscicki statt. Nach der
Unterzeichnung gab Präsident Moscicki ein gro-
ßes Festessen, zu dem die gesamte Polnische Re-
gierung und eine sehr große Anzahl hoher Be-
amter geladen war.
 
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