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Nr. N




Reue Anordnungen»das Zeitungswesen

!

und nach streitiger Verhandlung unter Abweß-





absetzung des gegenwärtigen Schulgeldsatzes in
Preußen, der nicht unbeträchtlich über den
Durchschnitt der anderen Länder liege, solle da-
mit nicht geleugnet werden.


flagge gebührt die erste Stelle. Bei Vorhanden-
sein nur eines Flaggenmastes ist an ihm die
Hakenkreuzflagge zu setzen, während die schwarz-
weitz-rote Flagge an der Hauptfront -es Gebäu-
des auszuhängen ist. Sind zwei Masten vorhan-
den, so wird die Hakenkreuzflagge rechts, die
schwarz-weiß-rote Flagge links gehißt, vom In-
nern des Gebäudes aus mit dem Blick der
Straße gesehen. Beim Vorhandensein von drei
Masten ist rechts und links die Hakenkreuzflagge,
in der Mitte die schwarz-weiß-rote Flagge zu
des öffentlichen Rechts, die bisher eine eigene

Da hier die dünne Humusschicht abgeschwenkt
wurde und vielfach nur das nackte Gestein übrig
blieb, sind viele Felder auf unabseh-
bare Zeit wertlos geworden. Von der
elementaren Wucht des Wassers kann man sich
dann eine Vorstellung machen, wenn man hört,
daß bis zu vier Zentner schwere Felsblöcks mit-
gerissen wurden. Außerordentlich gelitten hat
auch das ganze Sinntal. Die Bahnlinie von
Brückenau nach Zeitlofs ist gefährdet, da die
Dämme unterspült sind.
Einen Ueberblick über den wirklichen Schaden
wird man erst nach den Aufräumungsarbeiten,
die mehrere Tage in Anspruch nehmen, bekom-
men können. Nach vorsichtiger Schätzung dürste
er sich mindestens aus IW 000 RM belaufen.
Aus dem Spessart liegen erschütternde Be-
richte vor. Der Ort Heinrichstal bietet ein
Bild grauenhafter Verwüstung. Schlamm, Ge-
röll und Felsblöcke bedecken fast meterhoch die
Straßen, Felder und Wiesen. Das Unwetter
brach mit einem starken Hagelschlag herein, der
bis zu einem halben Meter hoch die Fluren
bedeckte. Darauf folgte ein Wolkenbruch, der
ungeheure Wassermassen niedersandte. Fluten
stürzten in 1)6 m Höhe durch die Ortschaft, führ-
ten Baumstämme mit sich und rissen alles mit,

—---.-—--—..
einen neuen Menschen und eine neueGesell-
schaftin Polenzuschaffen, die die dem
polnischen Charakter eigentümlichen Tugenden
fördere und die ihm eigentümlichen Fehler
unterdrücke.
„Kurs er Peranny" sagt: Die Erfahrun-
gen Polens hätten das gleiche gelehrt, wie die
Erfahrungen aller europäischen Völker mit par-
lamentarischem System, daß nämlich nach dem
Weltkriege der Parlamentarismus des 19. Jahr-
hunderts eine schlechte Regierungsform sei. Das
Schicksal der Völker hänge heute von der Elasti-
zität und dem Mute der Führung ab. Aus die-
sem Gedanken heraus seien einige Länder zur
Diktatur übergegangen. In Polen Habe Mar-
schall Pilsudski ein Ausgleichsgesetz, ein«
notwendige Reform der Verfassung, ohne Ver-
nichtung des Grundsatzes der Verantwortlichkeit
des Volkes für den Staat gefunden. Unter sei-
ner Führung habe sich Polen zur selbständige«
Großmacht entwickelt. Die Bedeutung dieses ge-
schichtlichen Tages werde mit der Zeit noch deut-
licher hervortreten, denn er schütze Polen rwr
Erschütterungen, da die Gefahr einer Regie-
rungslosigkeit nicht mehr drohe.

DRV. Berlin, 25. April.
D« Präsident der Reichspressekammer,
Amann, hat drei Anordnungen erlassen, in
denen die Einzelheiten des Zeitungsverlags-
wsfens geregelt werden.
Die erste Anordnung zur Wahrung der lln-
abMngigkeit dos Zeitungsverlagswesens be-
stimmt im einzelnen, daß dem Reichsverband
der Deutschen Zeitungsverleger die genauen
Rechts- und Besitzverhältnisse und personellen
Verlagsverhältnisse, Nachweis der arischen
Abstammung der Berechtigten am
Verlage bis 1809, Höhe des Gesellschaftskapi-
tals, ein etwaiger Wechsel der Berechtigten am
Verlage und ähnliches mitzuteilen sind. Es ist
Einblick zu gewähren in alle Unterlagen für die
gesetzlichen, stand es- und satzungsmäßigen Ver-
pflichtungen und bekanntzugeben, ob Mittel zur
Verfügung gestellt sind, um Dritten die Zeitung
zu liefern. Genehmigungspflichtig ist auch die
Lieferung der Zeitung in größerer Stückzahl an
«inen Empfänger, der nicht Zeitungshändler ist.
Die Anordnung bestimmt dann weiter in ge-
«auen Einzelangaben, wer nicht Zeitungs-
verleger sein kann, z. V. öffentlich-rechtliche
Körperschaften, Gesellschaften, Genossenschaften,
Stiftungen, juristische Personen und Personen-
gesamtheiten, die unter Beachtung beruflicher,
ständischer oder konfessioneller Gesichtspunkte ge-
bildet sind, oder die Rechte am Verlage für
Dritte wahrnehmen, natürliche Personen, die
Mr sich oder ihre Ehegatten nicht den Nachweis
der arischen Abstammung Lis zum Jahre 1800
W-rück erbringen, Unternehmen die der gemein-

Nebenklägers der Form nach für zulässig, aber
der Sache nach für unbegründet. Das Gericht
bestätigt das erstinstanzliche Urteil, soweit es
die Hauptklage für unzulässig und die Wider-
klage für unbegründet erklärt hat. Das Gericht
verurteilt die Berufungskläger zu den Kosten
der Berufungsinstanz einschließlich des Hono-
rars der Anwälte der Verufungsbeklagten, dar
auf 75 Pfund für jeden der beiden Anwälte fest-
gesetzt wird."
Das Urteil stellt eine eindeutige Erklärung
der Unzulässigkeit der Klage dar. Hinsichtlich
der Verurteilung zu den Kosten geht es noch
über das erstinstanzliche Urteil hinaus. Damit
ist der monatelange Kampf mit einem endgül-
tigen und vollständigen Sieg der deutschen Sache
entschieden worden. Die Freude in allen deut-
schen Kreisen Kairos über den günstigen Ab-
schluß des Prozesses, der den „Deutschen Verein
Kairo" durch internationale Bestätigung von
jeder Schuld reinwäscht, ist groß, lleberall kommt
das Gefühl der Dankbarkeit für die Anteil-
nahme der Heimat zum Ausdruck.

stand in den Ställen bis zum Rücken im Wasser
und konnte nur unter größten Anstrengungen
gerettet werden. Heinrichstal ist besonders schwer
betroffen, da die Gemeinde sehr arm und stark
verschuldet ist. Es ist nicht daran zu denken, daß
die Einwohner den Schaden selbst tragen kön-
nen. Hilfe von auswärts ist unbedingt erfor-
derlich.
Der Bergrutsch am Tatzelwurm
Keine weitere Gefahr
Oberaudorf am Inn, 25. April. Die im Ge-
biet des Tatzelwurm abgerutschten Bergmassen
sind nunmehr durch das Aufhören der Nieder-
schläge nahezu zum Stillstand gekommen.
Die Hauptmure hatte sich bis Donnerstag früh
noch ganz langsam fortbewegt. Durch die Be-
endigung der Schneeschmelze hat sich die Wasser-
bildung vermindert und übt nicht mehr den
Druck wie bei Beginn des Erdrutsches aus. Die
Kommission der Sektion für Wildbachverdau-
ung in Rosenheim, die am Mittwoch an Ort
und Stelle weilte, ist der Ansicht, daß wohl noch
weitere Erdmassen beim Eintreten einer
Schlechtwetterperiode abrutschen werden. Eine
Gefahr für den Großen Tatzelwurm-Wasserfall,
der etwa 20 Minuten von dem Bergrutschgebiet
entfernt liegt, besteht vorerst nicht.

schaftlichen Herausgabe von Zeitungen dienen,
oder für verschiedene Orte Zeitungen heraus-
geben, außer der Herausgabe von Unteraus-
gaben einer Zeitung. Ausgenommen sind bei
diesen Bestimmungen das Reich und die
NSDAP. Die Anordnung schreibt auch vor,
daß Zeitungen nicht auf einen konfessio-
nellen, beruflich oder interessen-
mäßig bestimmten Personenkveis abgestellt
sein dürfen, und beauftragt den Reichsverband
der deutschen Zeitungsverleger mit der Durch-
führung der Anordnung. Für die genau Vorge-
schriebenen Einzelbestimmungen werden lleber-
gangsfristen von drei, sechs und 12 Mona-
ten gewährt und die Bedingungen für diese
Aebergangsfristen festgelegt.
Zu dieser Anordnung hat der Präsident der
Reichspressekammer ausführliche Erläuterungen
erlassen, in denen die einzelnen Artikel und
AbschniL' rs näheren kommentiert werden.
Die N- cke Anordnüng des Präsidenten der
Reichspressekammer bestimmt, daß in einem Orte,
in dem eine Mehrzahl von Verlagen vorhanden
ist, die auf den Absatz einer höheren Auflage
angewiesen sind, als nach den örtlichen Verhält-
nissen und gesunden verlegerischen Grundsätzen
insgesamt vertrieben werden kann, einzelne Ber-
lage geschlossen werden können.
In der dritten Anordnung wird festgelegt,
daß Verlage von der Betätigung als Zeitungs-
verleger ausgeschlossen sind, deren Zeitungen ihr
Gepräge und ihren Absatz dadurch erhalten, daß
sie in einer Form berichten, die geeignet ist, An-
stoß zu erregen oder der Würde der Presse zu
schaden.

Der letzte militärische Ltzes
der Gendamerte so Jahre
DNV Berlin, 25. April. Der Befehlshaber
der deutschen Polizei, Generalleutnant Daluege,
hat an den General der Artillerie Grasen
von Pfeil und Klein-Ellguth zu des-
sen 80. Geburtstag folgendes Glückwunschschrei-
ben gerichtet:
„Ew. Exzellenz!
Zu Ihrem 80- Geburtstag erlaube ich mir.
Ihnen als dem letzten militärischen Chef der
Gendarmerie meine herzlichsten Glückwünsche
gleichzeitig im Namen der deutschen Gendar-
merie auszusprechen. Der soldatische Geist, den
die früheren Chefs in die Gendarmerie gepflanzt
haben, wird heute wieder in ihr hochgehalten
und soll für immer der beste Inhalt ihrer Tra-
dition bleiben. Indem ich Ihnen, Exzellenz,
einen langen und gesegneten Lebensader^
wünsche, grüße ich Sie mit Heil Hitler!
Ihr sehr ergebener gez.: Daluege."

Furchtbare Llnweüerverheerungen
Schwere Schäden in den Notstandsgebieten des Spessarts und der Nhön

Die Begabtenförderung
Mehr begabte Kinder unbemittelter Volks-
genossen in die höheren Schulen
NDZ. Berlin, 25. April.
Der gemeinsame Erlaß des Reichs- und preu-
ßischen Erziehungsministers, Innenministers und
des preußischen Finanzministers über die Be-
reitstellung erhöhter Mittel für Begabtenförde-
rung ist jetzt ergangen. Er stellt fest, daß die
Mr Geschwisterermäßigungen und B e-
gabtenförderung in den vergangenen
Jahren bereitgestellten Beträge sich als unzu-
länglich erwiesen haben. Dem nationalsoziali-
stischen Staat müsse jedoch an einer sozialen Er-
leichterung für kinderreiche Familien und einer
wirksamen Begabtenförderung auf der Grund-
lage des nationalsozialistischen Auslesegrund-
satzes besonders gelegen sein. Die Staatsregie-
rung sei entschlossen, dem Uebelstande nach Mög-
lichkeit abzuhelfen, daß bisher an zahlreichen
Anstalten die Möglichkeit fehlte, begabten Kin-
dern unbemittelter Volksgenossen in dem erfor-
derlichen Umfang Freistellen zu gewähren. Vom
Schuljahr 1935 ab, so bestimmt der Erlaß, wird
daher an den staatlichen und vom Staate ver-
walteten höheren Schulen der zur Zeit vorge-
sehene Betrag um ein Drittel erhöht,
sodaß künftig ein Fünftel des Schulgeldaufkom-
mens für Geschwister-Ermäßigungen und Begab-
tenförderung zur Verfügung steht. Für die
Stadt Berlin bleibt besondere Weisung Vorbe-
halten-
Der Referent im Reichserziehungsministerium,
Dr. Klamroth, weist in diesem Zusammenhang
in dem Amtsblatt des Reichserziehungsmini-
sters u. a. darauf hin, daß im Rahmen der
nationalsozialistischen Kultur- und Schulpolitik
der Schulgeldsatz unter keinen Umständen
ei« Bildungsvorrecht besitzender Volksschichten
schaffe« dürfe. Jedem geistig und charakterlich
De den Ausbildungsgang der höheren Schule
hervorragend begabten Kinde solle der Weg da-
zu offenstehen, wenn es auch statt Geld und Gut
nur gesundes Erbgut mit sich bringt, das es be-
W-igt, später einmal seine Kräfte an führender
EstM «kykchstzsn. Di« NÄwendigkeit einer Her-

Reichstagung der Reichskassenverwaltung der
RS-Bolkswohlfahrt und des Winterhilfswerks
DNV. Berlin, 25. April.
Im Gebäude des Hauptamts für Volkswohl-
fahrt in der Reichsleitung der NSDAP in Ber-
lin begann Donnerstagmorgen unter dem Vor-
sitz des Reichsoberrevisors Janowsky eine
Reichstagung der Gaukassen-Verwalter der NS-
Volkswohlfahrt und des WHW.
Nach einem Treuebekenntnis zu dem Führer
und Reichskanzler Adolf Hitler erteilte der
Reichsoberrevisor dem Hauptamtsleiter der NS-
Volkswohlfahrt Pg. Hilgenfeld t das Wort.
Pg. Hilgenfeldt betonte einleitend, daß es eine
vordringliche Aufgabe der Reichsführung der
NS-Volkswohlfahrt sei, gerade den Treuhändern
des Finanzwesens in den Gauen ihren besonde-
ren Dank auszusprechen. Sei es doch durch die
gewissenhafte und in jeder Hinsicht außerordent-
lich peinliche Arbeit dieser Stellen ermöglicht
worden, fast jeden Mißbrauch von NSV-Gel-
dern von vornherein zu verhindern.
Zu den kommenden Aufgaben über-
gehend, betonte Hauptamtsleiter Hilgenfeldt,
daß neben der bisherigen Arbeitsleistung ein
weiterer Aufbau und eine noch umfassendere
Betreuung der hilfsbedürftigen Volksgenossen
in Zukunft nötig sei.
Es werde mehr und mehr im Vordergrund
der durch die NSV geleisteten Arbeit nicht nur
die materielle Unterstützung stehen, sondern zu-
gleich auch die neue weltanschauliche
Pflicht. Es werde notwendig sein, in völki-
schen, seelischen, charakterlichen und geistigen
Dingen dem deutschen Volk bis in die untersten
Stufen hinein eine neue Haltung zu vermitteln.
Mische Niederlage
im zweiten Kairoer proze-
DNB. Kairo, 25. April. Das Berufungsge-
richt in Alexandrien hat heute das Urteil im
Kairoer Judenprozeß verkündet- Das Urteil
erster Instanz wurde bestätigt und die Klage des
jüdischen Klägers für unzulässig erklärt.
„Das Gericht urteilt in öffentlicher Sitzung

Erlaß des Reichsinnenministers
NdZ. Berlin, 24. April.
Nach einem an alle Behörden des Reichs, der
Länder und Gemeinden gerichteten Erlaß des
Reichs- und preußischen Innenministers gelten,
wie das NdZ meldet, für die Beflaggung von
Gebäuden und Gebäudeteilen, die von staatlichen
und kommunalen Verwaltungen, Anstalten und
Betrieben, von sonstigen Körperschaften, Anstal¬
ten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, so- . , „ „
wie von öffentlichen Schulen benutzt werden, bis ! hissen. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
zur endgültigen Regelung der Reichsfarben fol- j 7-7
gende Bestimmungen: Auf -en Gebäuden sind Flagge führten, können diese anstelle der zweiten
wie bisher die Hakenkreuzflagge und die schwarz- Hakenkreuzflagge zeigen. Die Gebäude der Wehr-
weitz-rote Flagge (auf Reichsdienstgebäuden die machte setzen wie bisher nur die Reichskriegs-
Reichsdienstflagge oder die schwarz-weiß-rote flagge. Die Beflaggung beginnt um 7 Uhr mor-
Flagge) gemeinsam zu hissen. Der Hakenkreuz- gens und endet bei Eintritt der Dunkelheit.

Die neue polnische Verfassung
DNB. Warschau, 24. April.
Zum Inkrafttreten der neuen polnischen Ver-
fassung schreibt „Gazeta Polska" in ihrem
Leitartikel, jetzt beginne eine neue Periode in
der Geschichte des polnischen Verfassungslebens.
In den Jahren 1919 bis 1921 habe Polen ein
angeblich parlamentarisches System erhalten, das
in Wirklichkeit eine Cliquen- und Parteienherr-
schaft errichtet habe. Das von 1926 bis '1935 ge-
schaffene neue Verfassungssystem sei nunmehr
Staatsrecht geworden- Es handle sich nicht nur
um die Schaffung neuer Rechtsnormen, die
Polen eine starke Führung sichern, sondern
zugleich auch um die Schaffung von Leitsätzen,
nach denen sich die Staatsführung richten solle.
Die neue Verfassung stürze nicht nur die aus
der französischen Revolution vererbte Phrase
von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, son-
dern beseitige auch die alte Tradition, nach der
politische Rechte aus der Geburt und nicht aus
den Verdiensten des einzelnen Bürgers abgelei-
tet worden seien. Mit der neuen Verfassung be-
ginne eine neue Periode, deren Aufgabe es sei,

Die zukiinstige Arbeit
werteren oder entgegenstehenden An-
vkß träge und erklärt die Berufung des Haupt- und

Würzburg, 25. April.
Am Mittwoch nachmittag ging über die Ge¬
gend von Schweinfurt ein schweres Unwet-
ter nieder» unter dem besonders die Markungen
von Zell und Hambach, nördlich von Schweinfurt,
litten. Die Weinberge an der Mainseite wurden
von den Wolkenbrüchen schwer beschädigt. Aus
den Straßen war bald jeglicher Verkehr unmög¬
lich. Das Unwetter hauste auch stark in der
Rhön und im Spessart. Hier wurde die
Gegend von Zeitlofs, Heinrichsthal, Rupboden
und Schönderling sehr in Mitleidenschaft gezo¬
gen. Teil« eise wurden die Ställe überschwemmt,
sodaß das Vieh ertrank. Auf den Feldern wur¬
den die Saaten durch die Hagelschläge vernich¬
tet, sodaß an vielen Stellen die diesjährige
Ernte völlig umgekommen ist.
*
Ueber die Verheerungen, die das gemeldet«
Unwetter in den Notstandsgebieten des Spessarts
und der Rhön angerichtet hat, werden nun
nähere Einzelheiten bekannt.
Danach wurde die Gegend von Zeitlofs in der
Rhön besonders schwer hei-mgesucht. Nach
mehrstündigem wolkenbruchartigen Regen trat
Hagel auf, der eine Stunde lang in Haselnuß-- .... _ . ,
großen Schlossen niederprasselte. Trostlos sieht was ihnen in den Weg kam. In die Straßen
es besonders auf den hochgelegene« Felde« aus. wurden 2 Meter tiefe Löcher gerissen. Das Dich

Lohn muß auch an Landarbeiter am 1. Mai
gezahlt werde«
NdZ. Berlin, 25. April. Die Reichshaupt-
abteilung I des Reichsnährstandes weist — laut
NdZ __ darauf hin, daß alle Landarbeiter, die
b ( an Feiern zum 1. Mai teilnehmen, selbstver-
ständlich ebenso wie alle anderen schaffenden
Volksgenossen den Lohn für diesen Tag erhal-
ten müssen.
 
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