Nr. I«
Ȋmtllcker
vkvcir^KSLiiL«
_>b
Die Kleinanzeige Hilst Ihnen!
15.15
16.00
5.45
17.00
18.30
19.00
19.10
9.00
9.15
10.15
10.45
11.00
12.00
13.00
6.00
6.30
8.00
8.10
8.30
20.00
20.15
20.45
22.00
«ai6«Ibaeg - vargkeiimae rtrak« 5» . 7-Iakon 7»l
an«! all« Vae>c«uls»es»«n
Wir bitten unsere verehrt. Lese-
rinnen und Leser, bei ihren Ein-
käufen die Inserenten uns. Zei-
tung zu berücksichtigen und aus
das „Heidelberger Bolksblatt*
Bezug zu nehmen.
VManllurLimü«
la grober ^uswnkl, billig
11» Kaaptrtrak« 116
ELcice Laackgosse (kockeastetaer)
^Ästung! /^cktungS
>Vlr sacken tür eine bekannte
kalb. Kamillen-2eitsckrltt tüch-
tige Berber. Dieselben müssen
in katholischen Kreisen bestens
bekannt sein.
ttoker Vsr«Henrt!
Vorrustellea?reitsg vorm. 8—12
u. aachm. 3—6 Dbr. Häuberstr. 30
»Leiderrer-er »on-blatt^ — Doimerütatz, vea rv.
Der
Stadt .
1934 die Bildung eurer Wasserge-
gemäß76 ff'.'WG zum Betriei
tteuta abanä 8.30 Ukr im 5ta«ßtgort«N
KIvNLert c>er ktsclt. Orcksrterr
Deituag: Kapellmeister Ootttrieci Kramer
Antritt 30 Dkg., Onttorm, Lcküler uvcl Ltuclenten
gegen ^usrveis 15 ptg. Abonnenten trei!
^smsle lVvme
IwNeMMWr
«eMIMerte
Llsbvng 2». ^uni
-M2 Qsvinns rvrommsn ^äk.
30000
rioooo
z sooo
t.0, so ptg., Porto flirte LS pig
LNadrben
für tagsüber gesucht. Römerstr.S? pat.
Bekanntmachungen
Nr.
Nr. 9. Bau- und Straßenfluchten-
feststellung.
Der Herr Oberbürgermeister
hier hat die Feststellung der Vau-
und Straßenfluchten einer Ver-
bindungsstraße von der Dietrich-
Eckart- nach der Quinckestrahe
nördlich der Mönchhofstraße unter
teilweiser Abänderung der früher
genehmigten Fluchten beantragt.
Der hierüber gefertigte Plan
nebst Beilagen liegt vom 25. Juli
ds. Js. an während zwei Wochen
auf dem Rathause hier (Vermes-
sungsamt Zimmer 53) zur Ein-
sicht der Beteiligten auf.
Etwaige Einwendungen gegen
die beabsichtigte Anlage sind bei
Ausschlußvermeiden innerhalb
der obenbezeichneten Frist bei dem
Bezirksamt oder dem Herrn
Oberbürgermeister hier geltend
zu machen.
Heidelberg, den 18. Juni 1935.
Bezirksamt II.
RlMdkllllk-
^sgramm
Freitag, den 21. Juni 1935.
Choral, Morgenspruch,
Wetterbericht, Vauernfunk.
Gymnastik 1.
Frühkonzert der Kapelle d.
Landespolizei Danzig.
Wasserstandsmeldungen.
Gymnastik 2.
Funkwerbungskonzert der
Reichspostreklame.
Frauenfunk: „Malerinnen
erzählen".
Sendepause.
Drachen, Riesen und alte
Kontinente.
/I. Landdrachen.
Sendepause.
„Hammer und Pflug".
Mittagskonzert.
Zeitangabe, Wetterbericht,
Nachrichten.
Mittagskonzert.
„Allerlei v. Zwei bis Drei"
Bekanntgabe der Termine
„Wiedersehensfsiern alter
Frontsoldaten'. — Anschl.:
Send-pause.
Verantwort!.. Schriftleiter: Earl 8 ü t it
Verantwortlich f. d. Anzeigenteil: Wtlhelw
Reichenbach Sämtliche in Hkidewert
Druck und Verlag: Ber-in-brackerln Heidel-
berg A.Ä., Heidelberg, BergheimerS»atzex
v.-ä. 5. 3S. 4V7L. Z.Zt. 'st "reiSl. dir. S S»«
fimSenvefliM
«lurck ckte
^eltunßoaoreiKe
zeckt itte
VsreMöize
vetl ciurcb
^eltun^sanreltzen
gröberer lDmsatr
errtelt vlrck
SrMilliAÄEeimniW
Am Samstag, de« 22. 8. 1935,
nachm. 1 Uhr beginnend, findet
die Fortsetzung der Versteigerung
im Lagerhaus der Fa. Fritz Fels,
Hardtstr. 35, aufgrund des § 1234
BGB gegen Barzahlung statt. Es
kommen insbesondere noch zum
Ausgebot:
2 Speisofervice, 1 aut. Truhe,
1 aut. Baueraschraak, 1 Stand-
Uhr, Bilder «. Gemälde, Glas-
«. Porzellan-Sachen, Fischerei-
Geräte, Beleuchtungskörper,
Spiegel, 1 Feldbett, 1 Kegel-
bahn, Croquet-Spiele, 1 große
Jlluminationsbeleuchtrmg n. v.
a. m.
Besichtigung am 22. 6. von 8 bis
12 Uhr.
Karl Freimüller» vergib. Berft.
Lutherstrahe 43.
GinSheim
Muitrruns der MrgSnge 1»14 m»
1915 tm AmtMprk Sinsheim.
Nach der Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk
und dem Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. 3. 1935, dem
Wehrgesetz vom 21. 5. 1935 und der Dienstanweisung für die Muste-
rung und Aushebung 1935 werden zur Musterung im Jahr« 1S36
die Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915
herangezogen.
Die Dienstpflichtigen des Jahrganges 1914 sind zum Wehrdienst,
die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 zum Arbeitsdienst be-
stimmt.
Jeder Dienstpflichtige der beiden Jahrgänge 1914 und 1918 hat
sich zur Musterung zu stellen. Auch die Dienstpflichtigen, die sich nur
vorübergehend im Musterungsbezirk aufhalten (z. B. Landhelferl,
haben sich zu stellen. Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist,
mit Geld bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Ein säumiger
Dienstpflichtiger kann polizeilich zur Gestellung gezwungen werden.
Ein Di^ Pflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung ver-
hindert i
Von dem
freit, die zu. , „ , , .
Polizei aktiv dienen oder freiwilligen Arbeitsdienst leisten.
Mittwoch, den 19. Juni, mit der
Pfundsammlung. Wir bitten die-
jenigen Familien, die Lebensmit-
tel gespendet haben, dieselben be-
reit halten zu wollen.
Heidelb.-Kirchheim. Die Sprech-
stunde von „Mutter und Kind"
findet in Zukunft Mittwochs von
16 bis 17 Uhr statt.
MMmriWatt
Achtung Ortsbauernführer! Die
Landesbauernschaft benötigtZeich-
nungen und Pläne für bäuerliche
Möbel, die an alte Baukunst an-
lehnen und nach heutigen Ge-
sichtspunkten durchgearbeitet sind.
Ich bitte die Ortsbauernführer,
eventl. Bildmaterial von alten
Bauernmöbeln mir bis spätestens
27. Juni einsenden zu wolltzn.
Der Kreisbauernführer:
N. Schank.
MSs MssIM
NSDAP, Ortsgruppe Wiesloch
(Schulungsamt). Am Freitag, d.
21. Juni, abends 8.30 Uhr, fin-
det im Saale z. „Deutschen Hof"
eine öffentliche Versammlung der
NSDAP statt. Es spricht Reichs-
redner Pg. Bertsch über „Das
neue Deutschland und die Juden-
frage". Da dieser Abend als Schu-
lungsabend zu betrachten ist, ha-
ben sämtliche Parteigenossen zu
erscheinen.
Der Kreisschulungsleiter.
NSDAP, Kreis Wiesloch. Am
Sonntag, den 23. Juni, findet bei
einbrechender Dunkelheit auf dem
Eänsberg die Sonnwendfeier als
Abschluß des deutschen Jugend-
festes am 22. und 23. Juni statt.
Aufmarschplan mit Antrittszeit
geht den Organisationen der NS-
DAP einzeln zu. Die Bevölke-
rung wird um ihre Teilnahme ge-
beten. Der Kreisleiter.
DAF, Ortsgruppe Wiesloch. Am
Sonntag,, den 23. Juni, abends
8.30 Uhr: Antreten sämtlicher
DAF-Mitglieder auf dem Meß-
platz und Marsch nach dem Eäns-
berg zur Sonnwendfeier Die
Kinderstunde.
Der Hirtenbub und der
Elfenkönig.
K l ing end es Kunterbunt".
Dazwischen: „Aus der klei-
nen Weltlaterne".
„Bunte Musik am Nach-
mittag".
Hitlerjugendfunk.
„Das tägliche Brot".
^Der politische Rundfunk
deutscher Nation".
„Und jetzt ist Feierabend!"
Besonnter Alltag.
Nachrichtendienst.
Stunde der Nation.
„Am frischgeschnittenen
Wanderstabe".
Festkonzert.
Zeitangabe, Nachrichten,
Wetter- und Sportbericht.
22.30 „Spielleut macht's den
auf!"
24.00 bis 2.00 Nachtmusik.
Vlaufelchen
frisch eingetroffen
AK. GOleveth
Tel,S4?1, Neuenheimer Landstrasse?
Zellen- und Vlockwalter sind ver-
antwortlich, daß ihre Gefolg-
schaftsmitglieder pünktlich antre-
ten. Der Ortswalter.
DAF, Kreis Wiesloch, Rechtsbe-
ratung. Die Mitglieder der DAF
erhalten kostenlose Auskunft im
Arbeits- und Sozialrecht feden
Dienstag von 15.30 bis 18 Uhr in
Wiesloch, Hauptstraße 73. 3. St.,
Zimmer 14. Der Kreiswalter.
DAF, Kreis Wiesloch. Unsere
durch Rundschreiben bekannt ge-
gebene Kundgebung am Freitag,
den 21. Juni, findet nicht im
„Erbprinzen", sondern im „Deut-
schen Hof" statt. Es ist Pflicht
aller Warte und Walter der
DAF, zu erscheinen. Es spricht
Reichsredner Pg. Gerh. Bertsch
über, das Thema: Das neue
Deutschland und die Judenfrage.
Die Ortswalter melden mir die
Anwesenheit ihrer Zellen- und
Vlockwarte, sowie KdF-Warte.
Der Kreiswalter.
WMiM MtrilMMN!
Ortsmusikerschaft Heidelberg des
Fachverbandes V in der Reichs-
musikkammer.
Theaterstraße 9. Geschäftszeit:
täglich von 10 bis 12 Uhr.
Vetr. Mitgliedsbeiträge. Mit-
gliedsbeiträge von —.50 RM.
können nur noch solchen Mitglie-
dern gewährt werden, wenn die-
selben eine Bescheinigung des
Wohlfahrtsamtes auf der Ge-
schäftsstelle jeweils von Monat zu
Monat vorlegen können.
Die Ortsmusikerschaft Heidelberg.
Arbeitsdank - Mädelschaft
Heidelberg.
Der nächste Kameradschaftsabend
findet am Donnerstag, den 20.
Juni ds. Js., im Hitlerjugend-
heim, Theaterstraße 11, 2. Stock,
statt. Beginn pünktlich 20 Uhr.
Ausgabe der Mitgliedsausweise.
Erscheinen ist Pflicht für alle
ehemaligen Ärbeitsdrenstkamera-
dinnen in Heidelberg und Umge-
bung.
pawleausgabe der RSSAP.
Der Heidelberger „Volksgemeinschaft" entnommen:
MMltWg
Achtung! Bei der Kreisleitung
der NSDAP Heidelberg wurden
zwei gefundene Reichsehrenzei¬
chen (klein) abgegeben. Dreselben
tragen die Mitgliedsnummer
12 220 und 30 305. Die Inhaber
der Ehrenzeichen können diesel¬
ben gegen Ausweis bei d. Kreis¬
kassenverwaltung, GaisberAratze
55, Zimmer 1 (Horst-Wessel-
Haus) abholen.
Presseamtsleiter! Der Kreis¬
presseamtsleiter steht ab sofort d.
Ortsgruppen und Stützpunkten f.
die angekündigten Vorträge zur
Verfügung. Einforderung umge¬
hend. Kreispresseamt.
Mbmsironi
gruppe Waren- uni Kaufhof»,
veranstaltet am Donnerstag abd.
- 20.15 Uhr einen Arbeitsgemein¬
schaftsabend mit dem Thema:
„Kunstspinnfaler". Erscheinen ist
Pflicht.
. KrM »or» Freute"
Abtlg. Reisen, Wandern, Urlaub.
Das Geld für die Fahrt Mün¬
chen ist umgehend einzuzahlen.
Ausstellung „Der rote Hahn" in
Dresden. Zu dieser Ausstellung
führt der Gau Vaden verschiedene
Sonderzüge durch — in der Zeit
von Juli bis September — Fahr-
preis für Hin- und Rückfahrt oa.
15 RM. Anmeldungen bei den
Orts- und Vetriebswarten sowie
im Haus der Arbeit.
Urlaubsvrogramme. Die Orts¬
und Betrrebswarte haben die Lis
jetzt Verkauften Urlaubs - Pro¬
gramme abzurechnen.
Eberbach. Sonntag, d. 30. Juni-
Rheinfahrt Bingen — Koblenz.
Prers einschließlich Bahn- und
, Dampferfahrt, Mittagessen, Kaf-
! Kuchen 6 RM. Meldun-
8. Antrag der Stadt Heflrel-
berg auf Bildung einer
Wassergenossenschaft mit
Beitrittszwang zum Be-
trieb der Bewässerungs-
anlage auf Gemarkung
Heidelberg - Handschuhs-
heim und Heidelberg-
Neueuheim.
Oberbürgermeister der
Heidelberg hat am 26. Juli
schäft mit^BeitrittAwan^
der Bewässerungsanlage auf Ge-
markung Heidelberg-Handschuhs-
heim und Neuenheim beantragt.
Folgende Gewanne werden durch
das Unternehmen betroffen: En-
tensee, Schloßäcker, Hasenbaum,
Wiesenäcker, Mauerwiesen, Obere
Wiesenäcker. Schmalwiesen, Stein-
klinge, Schläuchen, Fischpfad, Hu-
sarenäcker, Langgärten, Hühner-
stein, Saubad, Pfädelsäcker, Gal-
genbuckel, Gabeläcker, Hand-
schuhsheimer Langgewann, Luf-
tenacker, Viertelfeld, Mittler
Kies.
Der Antrag nebst Anlagen und
dem Gutachten des Kulturbau-
amts Heidelberg vom 24. 3. 1935
liegt binnen 14 Tagen — vom
Tage der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung in der „Volks-
gemeinschaft" an gerechnet — im
Rathaus (Prinz Karl) in Hei-
delberg, Zimmer 26, zur Einsicht
der Beteiligten offen. .
Tagfahrt zur Beratung und Ab-
stimmung über den Antrag, die
Satzungen und die Wahl von Be-
vollmächtigten wird auf:
Montag, den 29. Juli 1935,
vormittags 8 Uhr,
im großen Saal -er Stadthalle
bestimmt.
Hierzu werden die Beteiligten
unter Hinsweis auf § 80a des
Wassergesetzes geladen.
8 80a des Wassergesetzes lautet:
8 8VL WG Stimmberechtigte.
(1) Stimmberechtigt sind dieje-
nigen Personen, die zur Zeit .der
Abstimmung Eigentümer der be-
teiligten Grundstücke sind, sie kön-
nen sich durch schriftlich Bevoll-
mächtigte vertreten lassen.
(2) Ist ein Widerspruch gegen
die Richtigkeit des Grundbuchs
eingetragen, so gilt die Zustim-
mung für dieses Grundstück als
verweigert, wenn entweder der
als Eigentümer Eingetragene
oder der durch den Widerspruch
Geschützte seine Zustimmung ver-
sagt.
(3) Sind an einem Grundstück
mehrere Personen als Miteigen-
tümer, Miterben oder Gesellschaf-
ter beteiligt, so kann jede ihre
Stimme unabhängig von den
Mitberechtigten äbgeben; jede
Stimme wird aber nur mit dem
Bruchteil gerechnet, der dem
Eigentumsteil (Erbteil. Anteil
am Gesellschaftsvermögen) ent-
spricht.
(4) Bei Grundstücken von Ehe-
leuten ist derjenige Ehegatte zur
Abstimmung befugt, dem die Ver-
waltung des Grundstückes zusteht:
einer Ermächtigung des anderen
gen beim Ortswart und den Be-
triebswarten. Ortswart: Ihrig.
Donnerstag-Kurse.
Allgem. Körperschule (Frauen
und Männer gemeinsam) Kurs 2
von 20 bis 22 Uhr, Turnhalle der
Lehrerbildungsanstalt (jetzt Ein-
gang Quinckestraße).
Schwimmen für Frauen, Kurs
16 von 19.45 bis 22 Uhr im Da-
menbad des Städt. Hallenbades.
Bergheimer Straße 45.
Fröhl. Gymnastik und Spiele
(nur Frauen). Die Kurse 5 und
6, welche wegen dem Pfingstfest
ausgefallen sind, werden am
Donnerstag, den 20. Juni, von
19.30 bis 20.30 Uhr und 20.30 bis
21.30 Uhr im Eymnastiffaal Frl.
Porr, Schröderstraße 49, 2. Hof,
nachgeholt.
M-KrirgsovkMrkvrg.
Stützpunkt Handschuhsheim. Am
Mittwoch, den 19. ds. Mts., 8.30
Uhr: Beratungsstunde im „Rit-
ter". Der Stützpunktleiter.
Ortsgr. Heidelberg. Geschäfts-
stelle Untere Neckarstr. 1. Sprech-
stunden: Obmann und Arbeitsbe-
schaffung: Dienstag und Freitag
von 15 bis 18 Uhr; Versorgung:
Mittwoch von 15 bis 18 Uhr;
Samstag von 11 bis 14 Uhr. Hin-
Lerbliebenenfürsorge: Mittwoch
von 17 bis 19 Uhr; Kasse: Frei-
tag von 17 bis 19 Uhr.
Der Ortsgrnppenobmann:
Kunz.
WHMWMWrt
Heidelberg-West II. Die Pfund-
sammlung wird in der Zeit vom
19. bis 22. Juni 1935 durchge-
führt. Wir bitten, die Spenden
mit der Aufschrift versehen bereit
halten zu wollen.
Der Ortsamtsleiter.
Die Ortsgruppe Mittelstadt der
NS-Volksw oh liaürt beginnt am
Ehegatte« bedarf er nicht. Bet
Grundstücken, die zum Gssamtgnt
einer fortgesetzten Gütergemein-
schaft gehören (Z 1485 des BGB),
ist der überlebende Ehegatte zur
Abstimmung befugt.
(5) Gesetzliche Vertreter bedür-
fen nicht der Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts, die Ver-
treter von Gemeinden, Kirchenge-
meinden, Stiftungen und sonsti-
gen der Aufsicht unterliegenden
Gemeinschaften oder Anstalten
nicht der Genehmigung der staat-
lichen und kirchlichen Aufsichtsbe-
hörde, die Eigentümer eines ge-
schlossenen Hofguts nicht der Ge-
nehmigung der Staatsbehörde.
(6) Die Abstimmung der Stimm-
berechtigten ist auch für ihre
Rechtsnachfolger bindend.
(7) In der Abstimmungstag-
fahrt können auch Dritte, deren
Rechte und Interessen durch das
Unternehmen berührt werden,
Einwendungen geltend machen
und zur Erörterung stellen.
Für das Stimmgewicht ist die
Flächengröße der beteiligten
Grundstücke maßgebend.
Der Antrag auf Bildung der
Genossenschaft gilt als abgelehnt,
wenn sich mindestens zwei Drittel
der insgesamt vorhandenen Stim-
men gegen ihn aussprechen.
Die 'Abstimmung kann nur per-
sönlich oder durch einen schriftlich
Bevollmächtigten erfolgen. Zur
Abstimmungstagsahrt ist die den
Beteiligten noch besonders zuge-
hende schriftliche Vorladung als
Ausweis mitzubringen,
weis mitzubringen.
Nichterschienene oder nicht Ver-
tretene gelten als Zustimmende.
Heidelberg, den 18. Juni 1935.
Bezirksamt II.
IM
!- hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes vorzulegen,
inen zr Musterung sind die Dienstpflichtigen be-
reit der Musterung rn^der Wehrmacht.oder Land«s-
Zurückstellungsantriige aus häuslichen, wirtschaftlichen oder be-
ruflichen Gründen sind spätestens bei der Musterung (vorher bei der
Polizeidirektion, Untere Ersatzbehörde, Zweigstelle Heidelberg) und
schriftlich zu stellen. Die erforderlichen Beweismittel sind mitzu-
bringen.
Der'Amtsbezirk Sinsheim (mit Ausnahme der Gemeinde Schlüch-
tern) ist in zwei Musterungsbezirke eingeteilt und untersteht dem
Landeskomnnssär in Karlsruhe als der unteren Ersatzbehövd«. Di«
Gemeinde Schlüchtern gehört zum Musterungsbezirk des Oberamts
Brackenheim mit dem zuständigen Wehrbezirkskommando Heilbronn.
Die Musterung findet nach folgendem Plan statt:
Musterungsbezirk Eppingen am 2. und 3. Juli 35 in der Land-
wirtschaftlichen Winterschule in Eppingen; und zwar haben zu er-
scheinen:
Am 2. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen des Jahrgangs
1914 der Gemeinde Eppingen;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 der Ge-
meinde Eppingen und sämtliche Dienstpflichtigen der Gemeind«
Rohrbach bei Eppingen;
am 3. 7. 35, vorm. 8 Uhr, sämtliche Dienstpflichtigen der Gemein-
den Adelshofen, Ittlingen, Stebbach, Richen;
nachm. 13 Uhr sämtliche Dienstpflichtigen der Gemeinden Ler-
wangen, Kirchardt, Bockschaft, Gemmingen.
Musterungsbezirk Sinsheim am 11., 12., 13., 15. und 16. Juli 1988
in der Sidler-Volksschule in Sinsheim; und zwar haben zu er-
scheinen:
am 11. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Bad Rappenau und Obergimpern;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Babstadt,
Ehrstädt, Grömbach, Hasselbach, Siegelsbach, Treschkingen, Unter«
gimpern;
am 12. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gem-inden
Hoffenheim, Neidenstein, Waibstadt, Zuzenhausen;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Epfenbach,
Eschelbronn, Reichartshausen;
am 13. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeind«,
Adersbach, Bargen, Daisbach, Flinsbach, Helmstadt, Neckarbischofs-
heim, Wollenberg;
am 15. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gem-ind«
Sinsheim;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Eschelbach
und Hilsbach;
am 16. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeinen
Dühren, Eichtersheim, Michelfeld, Reihen, Waldangelloch;
nachm. 13 Ubr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rohrbach bei
Sinsheim, Steinsfurt, Weiler.
Für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Schlüchtern findet
Musterung um 27. Juni 1935, nachm. 14 Uhr, im Rathaus in Klin-
genberg statt. ,
Die Dienstpflichtigen haben zur Musterung gewaschen und mit
sauberer Wäsche zu erscheinen und folgende Papiere mitzubringe«;
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über Abstammung;
c) die Schulzeugnisse und Nachweise über Verufsausbildu^
(Lehrlings- und Gesellenprüfung);
ck) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine HI), zur SA
(Marine SA), zur SS, zum NSKK, zum DLV (Dev^scher
Luftsportverband) zum SASD (Deutscher Amateur^-Sende- und
Empfangsdienst);
e) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Wasserroehr-
k) ^en Nachweis über Landhilfe;
g) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder
Arbeitsdienstpaß);
L) den Nachweis über geleisteten Dienst in der Wehrmacht oder
Landespolizei oder über die bereits erfolgte Annahme als
Freiwilliger in der Wehrmacht oder Landespolizei;
i) den Nachweis über den Besuch von Seefahrtschulen und über
Seefahrtzeichen;
K) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens a^er
des SA-Sportabzeichens;
l) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des
Deutschen Seglerverbandes).
Brillenträger sollen Lußerdem das Brillenrezept mitbringev.
Vor der ärztl. Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholverbot.
Nähere Auskunft erteilen die Bürgermeisterämter.
Sinsheim, den 17. Juni 1935.
Der Landrat.
Ȋmtllcker
vkvcir^KSLiiL«
_>b
Die Kleinanzeige Hilst Ihnen!
15.15
16.00
5.45
17.00
18.30
19.00
19.10
9.00
9.15
10.15
10.45
11.00
12.00
13.00
6.00
6.30
8.00
8.10
8.30
20.00
20.15
20.45
22.00
«ai6«Ibaeg - vargkeiimae rtrak« 5» . 7-Iakon 7»l
an«! all« Vae>c«uls»es»«n
Wir bitten unsere verehrt. Lese-
rinnen und Leser, bei ihren Ein-
käufen die Inserenten uns. Zei-
tung zu berücksichtigen und aus
das „Heidelberger Bolksblatt*
Bezug zu nehmen.
VManllurLimü«
la grober ^uswnkl, billig
11» Kaaptrtrak« 116
ELcice Laackgosse (kockeastetaer)
^Ästung! /^cktungS
>Vlr sacken tür eine bekannte
kalb. Kamillen-2eitsckrltt tüch-
tige Berber. Dieselben müssen
in katholischen Kreisen bestens
bekannt sein.
ttoker Vsr«Henrt!
Vorrustellea?reitsg vorm. 8—12
u. aachm. 3—6 Dbr. Häuberstr. 30
»Leiderrer-er »on-blatt^ — Doimerütatz, vea rv.
Der
Stadt .
1934 die Bildung eurer Wasserge-
gemäß76 ff'.'WG zum Betriei
tteuta abanä 8.30 Ukr im 5ta«ßtgort«N
KIvNLert c>er ktsclt. Orcksrterr
Deituag: Kapellmeister Ootttrieci Kramer
Antritt 30 Dkg., Onttorm, Lcküler uvcl Ltuclenten
gegen ^usrveis 15 ptg. Abonnenten trei!
^smsle lVvme
IwNeMMWr
«eMIMerte
Llsbvng 2». ^uni
-M2 Qsvinns rvrommsn ^äk.
30000
rioooo
z sooo
t.0, so ptg., Porto flirte LS pig
LNadrben
für tagsüber gesucht. Römerstr.S? pat.
Bekanntmachungen
Nr.
Nr. 9. Bau- und Straßenfluchten-
feststellung.
Der Herr Oberbürgermeister
hier hat die Feststellung der Vau-
und Straßenfluchten einer Ver-
bindungsstraße von der Dietrich-
Eckart- nach der Quinckestrahe
nördlich der Mönchhofstraße unter
teilweiser Abänderung der früher
genehmigten Fluchten beantragt.
Der hierüber gefertigte Plan
nebst Beilagen liegt vom 25. Juli
ds. Js. an während zwei Wochen
auf dem Rathause hier (Vermes-
sungsamt Zimmer 53) zur Ein-
sicht der Beteiligten auf.
Etwaige Einwendungen gegen
die beabsichtigte Anlage sind bei
Ausschlußvermeiden innerhalb
der obenbezeichneten Frist bei dem
Bezirksamt oder dem Herrn
Oberbürgermeister hier geltend
zu machen.
Heidelberg, den 18. Juni 1935.
Bezirksamt II.
RlMdkllllk-
^sgramm
Freitag, den 21. Juni 1935.
Choral, Morgenspruch,
Wetterbericht, Vauernfunk.
Gymnastik 1.
Frühkonzert der Kapelle d.
Landespolizei Danzig.
Wasserstandsmeldungen.
Gymnastik 2.
Funkwerbungskonzert der
Reichspostreklame.
Frauenfunk: „Malerinnen
erzählen".
Sendepause.
Drachen, Riesen und alte
Kontinente.
/I. Landdrachen.
Sendepause.
„Hammer und Pflug".
Mittagskonzert.
Zeitangabe, Wetterbericht,
Nachrichten.
Mittagskonzert.
„Allerlei v. Zwei bis Drei"
Bekanntgabe der Termine
„Wiedersehensfsiern alter
Frontsoldaten'. — Anschl.:
Send-pause.
Verantwort!.. Schriftleiter: Earl 8 ü t it
Verantwortlich f. d. Anzeigenteil: Wtlhelw
Reichenbach Sämtliche in Hkidewert
Druck und Verlag: Ber-in-brackerln Heidel-
berg A.Ä., Heidelberg, BergheimerS»atzex
v.-ä. 5. 3S. 4V7L. Z.Zt. 'st "reiSl. dir. S S»«
fimSenvefliM
«lurck ckte
^eltunßoaoreiKe
zeckt itte
VsreMöize
vetl ciurcb
^eltun^sanreltzen
gröberer lDmsatr
errtelt vlrck
SrMilliAÄEeimniW
Am Samstag, de« 22. 8. 1935,
nachm. 1 Uhr beginnend, findet
die Fortsetzung der Versteigerung
im Lagerhaus der Fa. Fritz Fels,
Hardtstr. 35, aufgrund des § 1234
BGB gegen Barzahlung statt. Es
kommen insbesondere noch zum
Ausgebot:
2 Speisofervice, 1 aut. Truhe,
1 aut. Baueraschraak, 1 Stand-
Uhr, Bilder «. Gemälde, Glas-
«. Porzellan-Sachen, Fischerei-
Geräte, Beleuchtungskörper,
Spiegel, 1 Feldbett, 1 Kegel-
bahn, Croquet-Spiele, 1 große
Jlluminationsbeleuchtrmg n. v.
a. m.
Besichtigung am 22. 6. von 8 bis
12 Uhr.
Karl Freimüller» vergib. Berft.
Lutherstrahe 43.
GinSheim
Muitrruns der MrgSnge 1»14 m»
1915 tm AmtMprk Sinsheim.
Nach der Proklamation der Reichsregierung an das deutsche Volk
und dem Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. 3. 1935, dem
Wehrgesetz vom 21. 5. 1935 und der Dienstanweisung für die Muste-
rung und Aushebung 1935 werden zur Musterung im Jahr« 1S36
die Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1914 und 1915
herangezogen.
Die Dienstpflichtigen des Jahrganges 1914 sind zum Wehrdienst,
die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 zum Arbeitsdienst be-
stimmt.
Jeder Dienstpflichtige der beiden Jahrgänge 1914 und 1918 hat
sich zur Musterung zu stellen. Auch die Dienstpflichtigen, die sich nur
vorübergehend im Musterungsbezirk aufhalten (z. B. Landhelferl,
haben sich zu stellen. Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht
rechtzeitig nachkommt, wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist,
mit Geld bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft. Ein säumiger
Dienstpflichtiger kann polizeilich zur Gestellung gezwungen werden.
Ein Di^ Pflichtiger, der durch Krankheit an der Gestellung ver-
hindert i
Von dem
freit, die zu. , „ , , .
Polizei aktiv dienen oder freiwilligen Arbeitsdienst leisten.
Mittwoch, den 19. Juni, mit der
Pfundsammlung. Wir bitten die-
jenigen Familien, die Lebensmit-
tel gespendet haben, dieselben be-
reit halten zu wollen.
Heidelb.-Kirchheim. Die Sprech-
stunde von „Mutter und Kind"
findet in Zukunft Mittwochs von
16 bis 17 Uhr statt.
MMmriWatt
Achtung Ortsbauernführer! Die
Landesbauernschaft benötigtZeich-
nungen und Pläne für bäuerliche
Möbel, die an alte Baukunst an-
lehnen und nach heutigen Ge-
sichtspunkten durchgearbeitet sind.
Ich bitte die Ortsbauernführer,
eventl. Bildmaterial von alten
Bauernmöbeln mir bis spätestens
27. Juni einsenden zu wolltzn.
Der Kreisbauernführer:
N. Schank.
MSs MssIM
NSDAP, Ortsgruppe Wiesloch
(Schulungsamt). Am Freitag, d.
21. Juni, abends 8.30 Uhr, fin-
det im Saale z. „Deutschen Hof"
eine öffentliche Versammlung der
NSDAP statt. Es spricht Reichs-
redner Pg. Bertsch über „Das
neue Deutschland und die Juden-
frage". Da dieser Abend als Schu-
lungsabend zu betrachten ist, ha-
ben sämtliche Parteigenossen zu
erscheinen.
Der Kreisschulungsleiter.
NSDAP, Kreis Wiesloch. Am
Sonntag, den 23. Juni, findet bei
einbrechender Dunkelheit auf dem
Eänsberg die Sonnwendfeier als
Abschluß des deutschen Jugend-
festes am 22. und 23. Juni statt.
Aufmarschplan mit Antrittszeit
geht den Organisationen der NS-
DAP einzeln zu. Die Bevölke-
rung wird um ihre Teilnahme ge-
beten. Der Kreisleiter.
DAF, Ortsgruppe Wiesloch. Am
Sonntag,, den 23. Juni, abends
8.30 Uhr: Antreten sämtlicher
DAF-Mitglieder auf dem Meß-
platz und Marsch nach dem Eäns-
berg zur Sonnwendfeier Die
Kinderstunde.
Der Hirtenbub und der
Elfenkönig.
K l ing end es Kunterbunt".
Dazwischen: „Aus der klei-
nen Weltlaterne".
„Bunte Musik am Nach-
mittag".
Hitlerjugendfunk.
„Das tägliche Brot".
^Der politische Rundfunk
deutscher Nation".
„Und jetzt ist Feierabend!"
Besonnter Alltag.
Nachrichtendienst.
Stunde der Nation.
„Am frischgeschnittenen
Wanderstabe".
Festkonzert.
Zeitangabe, Nachrichten,
Wetter- und Sportbericht.
22.30 „Spielleut macht's den
auf!"
24.00 bis 2.00 Nachtmusik.
Vlaufelchen
frisch eingetroffen
AK. GOleveth
Tel,S4?1, Neuenheimer Landstrasse?
Zellen- und Vlockwalter sind ver-
antwortlich, daß ihre Gefolg-
schaftsmitglieder pünktlich antre-
ten. Der Ortswalter.
DAF, Kreis Wiesloch, Rechtsbe-
ratung. Die Mitglieder der DAF
erhalten kostenlose Auskunft im
Arbeits- und Sozialrecht feden
Dienstag von 15.30 bis 18 Uhr in
Wiesloch, Hauptstraße 73. 3. St.,
Zimmer 14. Der Kreiswalter.
DAF, Kreis Wiesloch. Unsere
durch Rundschreiben bekannt ge-
gebene Kundgebung am Freitag,
den 21. Juni, findet nicht im
„Erbprinzen", sondern im „Deut-
schen Hof" statt. Es ist Pflicht
aller Warte und Walter der
DAF, zu erscheinen. Es spricht
Reichsredner Pg. Gerh. Bertsch
über, das Thema: Das neue
Deutschland und die Judenfrage.
Die Ortswalter melden mir die
Anwesenheit ihrer Zellen- und
Vlockwarte, sowie KdF-Warte.
Der Kreiswalter.
WMiM MtrilMMN!
Ortsmusikerschaft Heidelberg des
Fachverbandes V in der Reichs-
musikkammer.
Theaterstraße 9. Geschäftszeit:
täglich von 10 bis 12 Uhr.
Vetr. Mitgliedsbeiträge. Mit-
gliedsbeiträge von —.50 RM.
können nur noch solchen Mitglie-
dern gewährt werden, wenn die-
selben eine Bescheinigung des
Wohlfahrtsamtes auf der Ge-
schäftsstelle jeweils von Monat zu
Monat vorlegen können.
Die Ortsmusikerschaft Heidelberg.
Arbeitsdank - Mädelschaft
Heidelberg.
Der nächste Kameradschaftsabend
findet am Donnerstag, den 20.
Juni ds. Js., im Hitlerjugend-
heim, Theaterstraße 11, 2. Stock,
statt. Beginn pünktlich 20 Uhr.
Ausgabe der Mitgliedsausweise.
Erscheinen ist Pflicht für alle
ehemaligen Ärbeitsdrenstkamera-
dinnen in Heidelberg und Umge-
bung.
pawleausgabe der RSSAP.
Der Heidelberger „Volksgemeinschaft" entnommen:
MMltWg
Achtung! Bei der Kreisleitung
der NSDAP Heidelberg wurden
zwei gefundene Reichsehrenzei¬
chen (klein) abgegeben. Dreselben
tragen die Mitgliedsnummer
12 220 und 30 305. Die Inhaber
der Ehrenzeichen können diesel¬
ben gegen Ausweis bei d. Kreis¬
kassenverwaltung, GaisberAratze
55, Zimmer 1 (Horst-Wessel-
Haus) abholen.
Presseamtsleiter! Der Kreis¬
presseamtsleiter steht ab sofort d.
Ortsgruppen und Stützpunkten f.
die angekündigten Vorträge zur
Verfügung. Einforderung umge¬
hend. Kreispresseamt.
Mbmsironi
gruppe Waren- uni Kaufhof»,
veranstaltet am Donnerstag abd.
- 20.15 Uhr einen Arbeitsgemein¬
schaftsabend mit dem Thema:
„Kunstspinnfaler". Erscheinen ist
Pflicht.
. KrM »or» Freute"
Abtlg. Reisen, Wandern, Urlaub.
Das Geld für die Fahrt Mün¬
chen ist umgehend einzuzahlen.
Ausstellung „Der rote Hahn" in
Dresden. Zu dieser Ausstellung
führt der Gau Vaden verschiedene
Sonderzüge durch — in der Zeit
von Juli bis September — Fahr-
preis für Hin- und Rückfahrt oa.
15 RM. Anmeldungen bei den
Orts- und Vetriebswarten sowie
im Haus der Arbeit.
Urlaubsvrogramme. Die Orts¬
und Betrrebswarte haben die Lis
jetzt Verkauften Urlaubs - Pro¬
gramme abzurechnen.
Eberbach. Sonntag, d. 30. Juni-
Rheinfahrt Bingen — Koblenz.
Prers einschließlich Bahn- und
, Dampferfahrt, Mittagessen, Kaf-
! Kuchen 6 RM. Meldun-
8. Antrag der Stadt Heflrel-
berg auf Bildung einer
Wassergenossenschaft mit
Beitrittszwang zum Be-
trieb der Bewässerungs-
anlage auf Gemarkung
Heidelberg - Handschuhs-
heim und Heidelberg-
Neueuheim.
Oberbürgermeister der
Heidelberg hat am 26. Juli
schäft mit^BeitrittAwan^
der Bewässerungsanlage auf Ge-
markung Heidelberg-Handschuhs-
heim und Neuenheim beantragt.
Folgende Gewanne werden durch
das Unternehmen betroffen: En-
tensee, Schloßäcker, Hasenbaum,
Wiesenäcker, Mauerwiesen, Obere
Wiesenäcker. Schmalwiesen, Stein-
klinge, Schläuchen, Fischpfad, Hu-
sarenäcker, Langgärten, Hühner-
stein, Saubad, Pfädelsäcker, Gal-
genbuckel, Gabeläcker, Hand-
schuhsheimer Langgewann, Luf-
tenacker, Viertelfeld, Mittler
Kies.
Der Antrag nebst Anlagen und
dem Gutachten des Kulturbau-
amts Heidelberg vom 24. 3. 1935
liegt binnen 14 Tagen — vom
Tage der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung in der „Volks-
gemeinschaft" an gerechnet — im
Rathaus (Prinz Karl) in Hei-
delberg, Zimmer 26, zur Einsicht
der Beteiligten offen. .
Tagfahrt zur Beratung und Ab-
stimmung über den Antrag, die
Satzungen und die Wahl von Be-
vollmächtigten wird auf:
Montag, den 29. Juli 1935,
vormittags 8 Uhr,
im großen Saal -er Stadthalle
bestimmt.
Hierzu werden die Beteiligten
unter Hinsweis auf § 80a des
Wassergesetzes geladen.
8 80a des Wassergesetzes lautet:
8 8VL WG Stimmberechtigte.
(1) Stimmberechtigt sind dieje-
nigen Personen, die zur Zeit .der
Abstimmung Eigentümer der be-
teiligten Grundstücke sind, sie kön-
nen sich durch schriftlich Bevoll-
mächtigte vertreten lassen.
(2) Ist ein Widerspruch gegen
die Richtigkeit des Grundbuchs
eingetragen, so gilt die Zustim-
mung für dieses Grundstück als
verweigert, wenn entweder der
als Eigentümer Eingetragene
oder der durch den Widerspruch
Geschützte seine Zustimmung ver-
sagt.
(3) Sind an einem Grundstück
mehrere Personen als Miteigen-
tümer, Miterben oder Gesellschaf-
ter beteiligt, so kann jede ihre
Stimme unabhängig von den
Mitberechtigten äbgeben; jede
Stimme wird aber nur mit dem
Bruchteil gerechnet, der dem
Eigentumsteil (Erbteil. Anteil
am Gesellschaftsvermögen) ent-
spricht.
(4) Bei Grundstücken von Ehe-
leuten ist derjenige Ehegatte zur
Abstimmung befugt, dem die Ver-
waltung des Grundstückes zusteht:
einer Ermächtigung des anderen
gen beim Ortswart und den Be-
triebswarten. Ortswart: Ihrig.
Donnerstag-Kurse.
Allgem. Körperschule (Frauen
und Männer gemeinsam) Kurs 2
von 20 bis 22 Uhr, Turnhalle der
Lehrerbildungsanstalt (jetzt Ein-
gang Quinckestraße).
Schwimmen für Frauen, Kurs
16 von 19.45 bis 22 Uhr im Da-
menbad des Städt. Hallenbades.
Bergheimer Straße 45.
Fröhl. Gymnastik und Spiele
(nur Frauen). Die Kurse 5 und
6, welche wegen dem Pfingstfest
ausgefallen sind, werden am
Donnerstag, den 20. Juni, von
19.30 bis 20.30 Uhr und 20.30 bis
21.30 Uhr im Eymnastiffaal Frl.
Porr, Schröderstraße 49, 2. Hof,
nachgeholt.
M-KrirgsovkMrkvrg.
Stützpunkt Handschuhsheim. Am
Mittwoch, den 19. ds. Mts., 8.30
Uhr: Beratungsstunde im „Rit-
ter". Der Stützpunktleiter.
Ortsgr. Heidelberg. Geschäfts-
stelle Untere Neckarstr. 1. Sprech-
stunden: Obmann und Arbeitsbe-
schaffung: Dienstag und Freitag
von 15 bis 18 Uhr; Versorgung:
Mittwoch von 15 bis 18 Uhr;
Samstag von 11 bis 14 Uhr. Hin-
Lerbliebenenfürsorge: Mittwoch
von 17 bis 19 Uhr; Kasse: Frei-
tag von 17 bis 19 Uhr.
Der Ortsgrnppenobmann:
Kunz.
WHMWMWrt
Heidelberg-West II. Die Pfund-
sammlung wird in der Zeit vom
19. bis 22. Juni 1935 durchge-
führt. Wir bitten, die Spenden
mit der Aufschrift versehen bereit
halten zu wollen.
Der Ortsamtsleiter.
Die Ortsgruppe Mittelstadt der
NS-Volksw oh liaürt beginnt am
Ehegatte« bedarf er nicht. Bet
Grundstücken, die zum Gssamtgnt
einer fortgesetzten Gütergemein-
schaft gehören (Z 1485 des BGB),
ist der überlebende Ehegatte zur
Abstimmung befugt.
(5) Gesetzliche Vertreter bedür-
fen nicht der Genehmigung des
Vormundschaftsgerichts, die Ver-
treter von Gemeinden, Kirchenge-
meinden, Stiftungen und sonsti-
gen der Aufsicht unterliegenden
Gemeinschaften oder Anstalten
nicht der Genehmigung der staat-
lichen und kirchlichen Aufsichtsbe-
hörde, die Eigentümer eines ge-
schlossenen Hofguts nicht der Ge-
nehmigung der Staatsbehörde.
(6) Die Abstimmung der Stimm-
berechtigten ist auch für ihre
Rechtsnachfolger bindend.
(7) In der Abstimmungstag-
fahrt können auch Dritte, deren
Rechte und Interessen durch das
Unternehmen berührt werden,
Einwendungen geltend machen
und zur Erörterung stellen.
Für das Stimmgewicht ist die
Flächengröße der beteiligten
Grundstücke maßgebend.
Der Antrag auf Bildung der
Genossenschaft gilt als abgelehnt,
wenn sich mindestens zwei Drittel
der insgesamt vorhandenen Stim-
men gegen ihn aussprechen.
Die 'Abstimmung kann nur per-
sönlich oder durch einen schriftlich
Bevollmächtigten erfolgen. Zur
Abstimmungstagsahrt ist die den
Beteiligten noch besonders zuge-
hende schriftliche Vorladung als
Ausweis mitzubringen,
weis mitzubringen.
Nichterschienene oder nicht Ver-
tretene gelten als Zustimmende.
Heidelberg, den 18. Juni 1935.
Bezirksamt II.
IM
!- hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes vorzulegen,
inen zr Musterung sind die Dienstpflichtigen be-
reit der Musterung rn^der Wehrmacht.oder Land«s-
Zurückstellungsantriige aus häuslichen, wirtschaftlichen oder be-
ruflichen Gründen sind spätestens bei der Musterung (vorher bei der
Polizeidirektion, Untere Ersatzbehörde, Zweigstelle Heidelberg) und
schriftlich zu stellen. Die erforderlichen Beweismittel sind mitzu-
bringen.
Der'Amtsbezirk Sinsheim (mit Ausnahme der Gemeinde Schlüch-
tern) ist in zwei Musterungsbezirke eingeteilt und untersteht dem
Landeskomnnssär in Karlsruhe als der unteren Ersatzbehövd«. Di«
Gemeinde Schlüchtern gehört zum Musterungsbezirk des Oberamts
Brackenheim mit dem zuständigen Wehrbezirkskommando Heilbronn.
Die Musterung findet nach folgendem Plan statt:
Musterungsbezirk Eppingen am 2. und 3. Juli 35 in der Land-
wirtschaftlichen Winterschule in Eppingen; und zwar haben zu er-
scheinen:
Am 2. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen des Jahrgangs
1914 der Gemeinde Eppingen;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen des Jahrgangs 1915 der Ge-
meinde Eppingen und sämtliche Dienstpflichtigen der Gemeind«
Rohrbach bei Eppingen;
am 3. 7. 35, vorm. 8 Uhr, sämtliche Dienstpflichtigen der Gemein-
den Adelshofen, Ittlingen, Stebbach, Richen;
nachm. 13 Uhr sämtliche Dienstpflichtigen der Gemeinden Ler-
wangen, Kirchardt, Bockschaft, Gemmingen.
Musterungsbezirk Sinsheim am 11., 12., 13., 15. und 16. Juli 1988
in der Sidler-Volksschule in Sinsheim; und zwar haben zu er-
scheinen:
am 11. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeinden
Bad Rappenau und Obergimpern;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Babstadt,
Ehrstädt, Grömbach, Hasselbach, Siegelsbach, Treschkingen, Unter«
gimpern;
am 12. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gem-inden
Hoffenheim, Neidenstein, Waibstadt, Zuzenhausen;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Epfenbach,
Eschelbronn, Reichartshausen;
am 13. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeind«,
Adersbach, Bargen, Daisbach, Flinsbach, Helmstadt, Neckarbischofs-
heim, Wollenberg;
am 15. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gem-ind«
Sinsheim;
nachm. 13 Uhr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Eschelbach
und Hilsbach;
am 16. 7. 35, vorm. 8 Uhr, die Dienstpflichtigen der Gemeinen
Dühren, Eichtersheim, Michelfeld, Reihen, Waldangelloch;
nachm. 13 Ubr die Dienstpflichtigen der Gemeinden Rohrbach bei
Sinsheim, Steinsfurt, Weiler.
Für die Dienstpflichtigen der Gemeinde Schlüchtern findet
Musterung um 27. Juni 1935, nachm. 14 Uhr, im Rathaus in Klin-
genberg statt. ,
Die Dienstpflichtigen haben zur Musterung gewaschen und mit
sauberer Wäsche zu erscheinen und folgende Papiere mitzubringe«;
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über Abstammung;
c) die Schulzeugnisse und Nachweise über Verufsausbildu^
(Lehrlings- und Gesellenprüfung);
ck) Ausweise über Zugehörigkeit zur HI (Marine HI), zur SA
(Marine SA), zur SS, zum NSKK, zum DLV (Dev^scher
Luftsportverband) zum SASD (Deutscher Amateur^-Sende- und
Empfangsdienst);
e) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Wasserroehr-
k) ^en Nachweis über Landhilfe;
g) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder
Arbeitsdienstpaß);
L) den Nachweis über geleisteten Dienst in der Wehrmacht oder
Landespolizei oder über die bereits erfolgte Annahme als
Freiwilliger in der Wehrmacht oder Landespolizei;
i) den Nachweis über den Besuch von Seefahrtschulen und über
Seefahrtzeichen;
K) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens a^er
des SA-Sportabzeichens;
l) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge oder des
Deutschen Seglerverbandes).
Brillenträger sollen Lußerdem das Brillenrezept mitbringev.
Vor der ärztl. Untersuchung besteht Rauch- und Alkoholverbot.
Nähere Auskunft erteilen die Bürgermeisterämter.
Sinsheim, den 17. Juni 1935.
Der Landrat.