Die preußischen Aunstgewerbeschulen.
302. Villa B. in München; Archit. P. Pfann und G. Blum ent ritt, München.
gründungen ähnlicher Anstalten immer mehr in Hrage
gestellt, ihr Ansehen immer mehr in Gefahr, herab-
gedrückt zn werden.
Während es also am Nothwendigsten fehlte und
den: Ministerium die einzig erwünschte und allen
Mängeln abhelfende Regelung, d. h. die Verstaat-
lichung einiger weniger, dein Begriff der Aunst-
gewerbeschule entsprechenden Anstalten erschwert war,
wurde das im gewerblichen Schulwesen Preußens
so sehr fehlende Geld an falscher Stelle in unökono-
mischer Weise verbraucht. Denn wegen 20 oder 30,
selbst wegen 50 Schülern errichtet man doch keine
neue Aunstgewerbeschule, solange die vorhandenen
noch nicht ausreichend besetzt sind und unter so un-
günstigen Verhältnissen zu leiden haben, soitdern man
schickt diese jungen Leute, eventuell unter Gewährung
von Stipendien, in die schon bestehenden und sucht
wenigstens diese so vollkommen als möglich aus-
zustatten.
Denn man darf nicht glauben, daß eine gewerb-
liche Abendschule, der man wegen des vollständigen
Mangels an einein tüchtigen Gewerbelehrerstand, wie
er in Süddeutschland schon seit Jahrzehnten zu studen
ist, nur deßwegen einige Stunden kunstgewerblichen
Tagesunterrichtes anhängt, um wenigstens einige
Lehrer voll beschäftigen zu können und dadurch
einige bessere Aräfte zu erhalten, den Namen Aunst-
gewerbeschule geben könne! hinsichtlich der Be-
zeichnung der einzelnen Schulgattungen scheinen über-
haupt keinerlei Grundsätze zu bestehen und ist die
Zahl der verschiedenartigen Namen, mit denen die
Schulen bedacht sind, ebenso groß als die Verwirrung,
die hinsichtlich deren Bedeutung wenigstens bei einem
süddeutschen Fachmanns entstehen muß. Da nennt
sich „Aunstschule" — womit man noch bis vor
Aurzem in Süddeutschland hervorragende Maler-
und Bildhauerakademien bezeichnete — was nur als
Vorbereitungsanstalt für eine Aunstgewerbeschule
302. Villa B. in München; Archit. P. Pfann und G. Blum ent ritt, München.
gründungen ähnlicher Anstalten immer mehr in Hrage
gestellt, ihr Ansehen immer mehr in Gefahr, herab-
gedrückt zn werden.
Während es also am Nothwendigsten fehlte und
den: Ministerium die einzig erwünschte und allen
Mängeln abhelfende Regelung, d. h. die Verstaat-
lichung einiger weniger, dein Begriff der Aunst-
gewerbeschule entsprechenden Anstalten erschwert war,
wurde das im gewerblichen Schulwesen Preußens
so sehr fehlende Geld an falscher Stelle in unökono-
mischer Weise verbraucht. Denn wegen 20 oder 30,
selbst wegen 50 Schülern errichtet man doch keine
neue Aunstgewerbeschule, solange die vorhandenen
noch nicht ausreichend besetzt sind und unter so un-
günstigen Verhältnissen zu leiden haben, soitdern man
schickt diese jungen Leute, eventuell unter Gewährung
von Stipendien, in die schon bestehenden und sucht
wenigstens diese so vollkommen als möglich aus-
zustatten.
Denn man darf nicht glauben, daß eine gewerb-
liche Abendschule, der man wegen des vollständigen
Mangels an einein tüchtigen Gewerbelehrerstand, wie
er in Süddeutschland schon seit Jahrzehnten zu studen
ist, nur deßwegen einige Stunden kunstgewerblichen
Tagesunterrichtes anhängt, um wenigstens einige
Lehrer voll beschäftigen zu können und dadurch
einige bessere Aräfte zu erhalten, den Namen Aunst-
gewerbeschule geben könne! hinsichtlich der Be-
zeichnung der einzelnen Schulgattungen scheinen über-
haupt keinerlei Grundsätze zu bestehen und ist die
Zahl der verschiedenartigen Namen, mit denen die
Schulen bedacht sind, ebenso groß als die Verwirrung,
die hinsichtlich deren Bedeutung wenigstens bei einem
süddeutschen Fachmanns entstehen muß. Da nennt
sich „Aunstschule" — womit man noch bis vor
Aurzem in Süddeutschland hervorragende Maler-
und Bildhauerakademien bezeichnete — was nur als
Vorbereitungsanstalt für eine Aunstgewerbeschule